Offener Brief an Kultusministerkonferenz bzgl. Unirahmenvertrag (VG-Wort)

Folgender offener Brief wurde durch die FSVV am 5.12.2016 beschlossen und (mit redaktionellen Änderungen) an die Kultusministerkonferenz versand. Dieser Eintrag ist zurückdatiert auf den Tag des Beschlusses. Der Studierendenrat der Universität Tübingen trägt den offenen Brief mit (Einstimmiger Beschluss vom 5. Dezember 2016).

Tübingen, den 12. Dezember 2016

An die Kultusministerkonferenz

Sehr geehrte Kultusministerkonferenz,

wir als Vertretung der Studierenden wollen uns für eine sinnvolle Lösung zur digitalen
Bereitstellung der wissenschaftlichen Lehrmittel an Universitäten und Hochschulen einsetzen. Sollte es in Zukunft keinen Vertrag mehr mit der VG WORT geben, entstünden für die Studierenden folgende Probleme:

  • Die Lehre wird erheblich eingeschränkt. Für uns Studierende ergibt sich daraus ein enormer Mehraufwand. Zeit, die eigentlich für das Lernen aufgewendet werden sollte, müssen Studierende für die Beschaffung von Lehrmaterialien nutzen. Auch Dozierende müssen Alternativen zur digitalen Bereitstellung suchen.
  • Höhere Kopierkosten stellen eine Mehrbelastung dar, die besonders finanziell schlechter gestellte Studierende trifft. Dies geht zu Lasten der Bildungsgerechtigkeit. Auch im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit ist ein höheres Kopieraufkommen nicht wünschenswert.

Mit großer Freude entnahmen wir daher der Pressemeldung der Hochschulrektorenkonferenz vom 09.12.2016, dass die Verhandlungen für einen praktikablen Rahmenvertrag wieder aufgenommen wurden. Ebenso freut uns die dort angekündigte Übergangslösung um die weitere Nutzung des Digitalen Semesterapparates zu ermöglichen. Gleichzeitig hoffen wir aber auch, dass solche vorläufigen Lösungen nicht zur Normalität werden.
Generell setzen wir uns für die faire Vergütung von Autoren und Autorinnen ein und verstehen die Defizite der bisherig etablierten Pauschalabrechnung. Autorinnen und Autoren, die für uns hilfreiche Texte verfassen, sollten auch angemessen bezahlt werden. Deswegen halten wir die Einführung einer nutzungsabhängigen Einzelvergütung grundsätzlich für sinnvoll.
Große Probleme sehen wir jedoch bei der technischen Umsetzung. Bei dem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gab es Beschwerden über die Laufstabilität des T.O.M. Systems für die Anmeldung der Texte. In der Folge wurden deutlich weniger Texte bereitgestellt. Bis Oktober nächsten Jahres sollte dieses System dringend perfektioniert werden.

Außerdem ist uns unklar, warum die abgerechneten Beiträge laut bisher vorgeschlagenem Rahmenvertrag von den Universitäten statt den Bundesländern entrichtet werden sollen. Wir haben die Befürchtung, dass bei dieser Lösung Universitäten aus finanziellen Gründen anstreben könnten, die Menge der zur Verfügung gestellten Literatur niedrig zu halten. Das würde eine gravierende Verschlechterung der Lehre bedeuten, die in keinem Fall wünschenswert sein kann.
Wir fordern sie daher auf, sich für eine Lösung einzusetzen, die insbesondere die Interessen der Studierenden berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Tübingen