Frankenberg in Tübingen

Gestern Abend sprach Peter Frankenberg, Wissenschaftsminister unseres Landes, über „Wissen und Werte als Fundament einer Gesellschaft“. Der Vortrag wurde organisiert von der AV Cheruskia, die mit besonderem Stolz hervorhob, dass ihr Bundesbruder Erwin Teufel Frankenberg zum Minister machte.

Um seine Aussagen kurz zusammenzufassen: Die 68er wollten die Werte abschaffen, aber jetzt entdecken junge Menschen die Werte (wie Familie) wieder. Ablehnung von grüner Gentechnik ist irrational. Die Klimadebatte muss als Debatte der Verantwortung des Nordens (Verursacher) für den Süden (Opfer) geführt werden. Wir brauchen mehr Atomkraftwerke, um das Klima zu retten. Die Gehälter von Wirtschaftsführern werden demokratisch bestimmt und dürfen deshalb nicht kritisiert werden. Die Debatte über einen gerechten Lohn ist falsch, da zuerst der Begriff der Gerechtigkeit klar definiert werden müsse. Die Menschen sind heutzutage verunsichert, die Familie soll ihnen Halt bieten. Wertevermittlung soll in der Familie stattfinden, an der Schule sollen die Lehrerinnen auch wieder Erzieherinnen werden, vor allem die Hochschulen sollen Werte vermitteln. Hier seien Burschenschaften besonders wichtig, da sie Studierenden eine Heimat gäben. Weiter  erklärte der Minister, dass Wertevermittlung auch über Märkte funktioniere,  da ein Markt ja auch auf Werten beruhe. Warum das Bildungsziel im Landeshochschulgesetz zum Ausbildungsziel wurde, wollte er nicht sagen. Um eine breite Bildung zu erlangen, soll man auch in andere Fächer reinschnuppern; dem stehen weder die Umstrukturierungen durch den Bachelor „und schon gar nicht Studiengebühren” entgegen. Der Vorteil des Bachelors gegenüber dem Fachhochschulabschluss sei die Auslandserfahrung der Absolventen. Frankenberg schloss mit dem Fazit: So wie die Erde immer in Bewegung bleiben müsse, sich immer verändern müsse, um das Leben zu erhalten, so müsse auch die Uni in Bewegung bleiben. „Eine Uni, die Ruhe hätte, würde einschlafen”.

Der  Vortrag war etwas ziellos. Wer eine Analyse erwartet hatte, inwiefern Wissen und Werte das Fundament einer Gesellschaft darstellen und wie zum Beispiel die Vermittlung von Wissen und Werten an den Universitäten geschehen sollte, um das Fundament der Gesellschaft zu stabilisieren oder so, wurde enttäuscht.

Nachbemerkung:
Unterdessen waren zehn weitere ZuhörerInnen in den Saal gekommen, begleitet von zwei Polizisten, die mit ihrem Funkverkehr die Veranstaltung doch erheblich störten. Als nach der Veranstaltung dann zum Sektempfang im kleinen Senat eingeladen wurde, zeigte es sich, dass es insgesamt zehn Uniformierte waren, die alle Nicht-Korporierten daran hinderten, in den kleinen Senat zu gehen. Was blieb uns übrig, als vor dem kleinen Senat zu bleiben und uns dort mit den Veranstaltern, dem Rektor und anderen Besuchern zu unterhalten? Der Minister blieb unter den Farbenträgern. Selbst als sich nur noch drei Studierende außerhalb des kleinen Senats mit Angestellten des Rektorats unterhielten, standen immer noch sechs PolizistInnen um uns herum. Die Frage „Warum?” wurde mit einem „Damit nichts passiert” beantwortet und dem Nachsatz, „Wenn wir nicht hier wären, wäre schon längst was passiert.” Wir fanden es ziemlich unverschämt, mit dieser Begründung wie Schwerverbrecher bewacht zu werden und sind der Meinung, dass eine solche Behandlung sich nicht mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats vereinbaren lässt.

Auslagerung der Ansprechpartner für behinderte Studierende außerhalb des Campus’ der Eberhard Karls Universität in ein nicht behindertengerechtes Gebäude

An die interressierte Öffentlichkeit
An die Studierenden der Universität Tübingen!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kommilitonen! 

Wir wenden uns an Sie mit einem Problem, das uns umtreibt und auch sie als Öffentlichkeit und Studierende interessieren sollte.

Seit Ende des Wintersemesters 2007/2008 befinden sich die Sozialen Dienste des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. nicht mehr direkt im Hauptsitz des Studentenwerkes, das im Zentrum des Uni-Campus an der Mensa liegt. Der Geschäftsführer des Studentenwerkes Schill hat damit beschieden, dass die zentrale Anlaufstelle für behinderte Studierende und Studierende mit Kindern nicht langer an einem gut erreichbaren Ort auf dem Campus liegen soll. Er ordnete an, dass diese Abteilung ca. 1,5 Kilometer weg von der Universität in Raume zog, die in einem verwinkelten Gebäude im ersten Stock liegen. Das Gebäude ist weder durch einen Fahrstuhl erschlossen, noch sonst in irgendeiner Weise für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Auch Studierende, die einen Kinderwagen mitführen, haben in diesem Gebäude keinerlei Möglichkeit, diesen unterzustellen oder mitzunehmen. Auf die von uns vorgebrachte Kritik, dass dieser Zustand so nicht zu akzeptieren sei, teilte uns die Geschäftsführung des Studentenwerkes mit, dass nach vorheriger Anmeldung die Sachbearbeiter für behinderte und erziehende Studierende gesondert Termine im ehemaligen Sitz nahe der Mensa anbieten werden. 

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Studentenwerk Aktionen

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Verwaltungsrat vornehmlich mit der Umsetzung der Fusion der Studentenwerke Tübingen und Hohenheim. Dabei galt es zu verhindern, dass die Fusion nicht übermäßig zu Lasten der Studierenden im Bereich des ehemaligen Tübinger StuWes ging. Des Weiteren haben unsere Verwaltungsratsmitglieder Anträge zur Etablierung von Energieeffizienzstandards bei Wohnheimbau und Wohnheimsanierung in den Verwaltungsrat eingebracht. In Zukunft wird die Schaffung von neuen Wohnheimplätzen und die Sanierung der Mensen eine wichtige Rolle spielen. Dies ist vor allem im Kontext mit der Umstrukturierung der städtischen Unieinrichtungen („Campus der Zukunft“) zu sehen. Dieses Prestigeprojekts des Rektors ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude der Mensa vermutlich abgerissen und neu gebaut werden muss, anstatt kostengünstiger saniert zu werden. Da damit auch die Verwaltungsgebäude des StuWes eventuell mit eingerissen werden sollen, müssen auch für diese Einrichtungen neue Räume gefunden werden, was wiederum hohe Kosten nach sich ziehen könnte. Des weiteren halten sich auch beharrlich Gerüchte dahin gehend, dass das Rektorat plant, die Essensversorgung an den Dienstleister des Uniklinikums (U.D.O.) outzusourcen. Dies lehnen wir aus mehrfachen Gründen ab: Zum einen fürchten wir, dass die Qualität der Speisen von einem externen Caterer im Vergleich zu frisch in den Mensen gekochten Speisen leidet. Zum anderen befürchten wir auch, dass die Essensversorgung für die Studierenden teurer wird, wenn sie die aufgrund von Überdimensionierung aufgebauten Überkapazitäten der UDO-Küche auffangen sollen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Tübinger Studierenden ein Anrecht auf eine eigene Mensaküche haben, wie sie sogar kleine Standorte wie Nürtingen haben. Außerdem lehnen wir es auch aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab, dass das Essen von tausenden Tübinger Studierenden über mehrere Kilometer von Weilheim zu den Mensen transportiert wird.

Soziale Dienste Studentenwerk

Liebe Studierende, liebe Kommilitonen! 

Seit Ende des Wintersemesters 2007/2008 befinden sich die Sozialen Dienste des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. nicht mehr direkt im Hauptsitz des Studentenwerkes, das im Zentrum des Uni-Campus an der Mensa liegt. Die Sozialen Dienste sind zentrale Anlaufstelle für Studierende z.B. bei Fragen zum Studentenwerk, zur Vergabe von KiTa-Plätzen, zu Studienfinanzierung, aber auch bei Rechtsfragen (kostenlose Rechtsberatung). Der Geschäftsführer des Studentenwerkes Schill hat damit entschieden, dass diese Anlaufstelle gerade behinderter Studierender und Studierender mit Kindern nicht länger an einem gut erreichbaren Ort auf dem Campus liegen soll. Er ordnete an, dass diese Abteilung ca. 1,5 Kilometer weg von der Universität (Karlstr. 3) in Räume zog, die in einem verwinkelten Gebäude im ersten Stock liegen. Das Gebäude ist weder durch einen Fahrstuhl erschlossen, noch sonst in irgendeiner Weise für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Auch Studierende, die einen Kinderwagen mitführen, haben in diesem Gebäude keinerlei Möglichkeit, diesen unterzustellen oder mitzunehmen. Auf die von uns vorgebrachte Kritik, dass dieser Zustand so nicht zu akzeptieren sei, teilte uns die Geschäftsführung des Studentenwerkes mit, dass nach vorheriger Anmeldung die Sachbearbeiter für behinderte und erziehende Studierende gesondert Termine im ehemaligen Sitz nahe der Mensa anbieten werden.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Aspekt, dass anstelle der Sozialen Dienste nun Mitarbeiter der Personalabteilung des Studentenwerkes in das Gebäude des Hauptsitzes einziehen sollen, wenden wir uns an Euch. Wir bitten Euch, wo ihr könnt Druck auf das Studentenwerk auszuüben und euch dafür einzusetzen, dass behinderte und erziehende Studierende uneingeschränkt die Angebote des Studentenwerkes nutzen können.

Gerade Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Aber mit einer Lösung, bei der nun behinderte und erziehende Studierende ihr Kommen vorher ankündigen müssen, können wir und die betroffenen Studierenden nur schwerlich leben. Dass im Gegensatz zu früher, als jeder Studierende jederzeit die sozialen Dienste aufsuchen konnte, nun diese Studierenden an einem separaten Ort mit ihrem Sachbearbeiter zusammenkommen ist eine Behandlung, die gerade diese Studierenden in einer leider generell nicht sehr barrierefreien Universität noch weiter einschränkt.

Wir sehen deshalb bei dieser neuen Entwicklung akuten Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns bereits mehrfach an Herrn Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerks, gewandt und um ein Überdenken seiner Entscheidung gebeten. Sein einziges Zugeständnis war die bereits erwähnte Möglichkeit angemeldeter Termine mit den jeweiligen Sachbearbeiter in einem besser zugänglichen Besprechungszimmer. Auch der Rektor der Universität Tübingen, Professor Dr. Engler, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studentenwerkes, hat keinen hier Einfluss auf den Geschäftsführer des Studentenwerkes zu diesem Thema genommen. Er verweist darauf, dass es sich bei den getroffenen Entscheidungen um Maßnahmen des laufenden Geschäfts handelt, über die ein Verwaltungsrat nicht zu entscheiden habe. 

Das sehen wir anders, wir bitten den Rektor daher sich deutlich auf die Seite seiner Studierenden zu stellen. 

Da auch die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates über diese Entscheidung nicht informiert wurden und auch nach Bekanntwerden nicht ernsthaft zum Sachverhalt gefragt wurden, sehen wir unsere letzte Möglichkeit darin, uns an Euch und die Öffentlichkeit zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Die derzeitigen Bedingungen dürfen unserer Meinung nach so nicht bestehen bleiben! Wir würden uns daher außerordentlich darüber freuen, wenn auch ihr euch für die Belange der behinderten und erziehenden Studierenden einsetzen könntet. Wendet euch dazu am besten an Herrn Schill oder den Rektor der Universität, macht Druck und lasst uns gemeinsam für Veränderung streiten. Ihr erreicht das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim unter 07071 – 297 38 31 oder per Post, in der Wilhelmstraße 15 in 72074 Tübingen. Das Rektorat und Professor Bernd Engler sind zu erreichen unter 07071 – 297 25 12 oder per Post, in der Wilhelmstraße 5 in 72074 Tübingen.

Am 28.4. um 15h tagt im großen Senat die VertreterInnenversammlung des Studentenwerks; diese Sitzung ist öffentlich und jedeR Studierende ist eingeladen, sich dort von Herrn Schill direkt informieren zu lassen.

Studentenwerke

Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.

Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg. 

Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.

Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.

Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Burschenschaftskritik

Verbindungen und Burschenschaften – reaktionäre und rechtsradikale Männerbünde? Oder doch nur studentische Gruppen, die farbentragend (Bändel, Käppi und gelegentlich „Vollwix“) und säbelrasselnd durch die Straßen ziehen? Der AK Clubhausia, ein gemeinschaftlicher Arbeitskreis der Linken StudentInnen Assoziation (LiStA) und der FSRVV, beobachtet kritisch die Tübinger Verbindungen und Burschenschaften, die sich seit einigen Semestern darum bemühen, wieder „hoffähig“ zu werden, wie ihr Auftreten beim alljährlichen Dies Universitatis belegt.

2001 entschied der damalige Uni-Rektor Schaich, das seit 1949 bestehende Verbot des Farbentragens in universitären Gebäuden aufzuheben. Damit löste er eine Welle der Empörung aus, die bis heute anhält: Als Reaktion darauf veranstaltet der AK jeweils zu Beginn des Wintersemesters den „Alternativen Dies“, eine „Burschen-freie“ Erstsemester-Veranstaltung, um gegen die Verbindungen zu demonstrieren und die andere, nicht-korporierte Seite der Universität zu zeigen.

Unsere Kritik wollen wir möglichst differenziert darstellen. Der AK Clubhausia hat aufgrund der Fülle des Materials dafür eine eigene Homepage, wo auch der bekannte Reader „Mitbewohner gesucht. Argumente gegen das Hofieren reaktionärer Seilschaften.“ verfügbar ist.

Hier gehts zur Homepage des AK Clubhausia.

Gleichstellung

Am 5. Mai 1904 beschloss der Senat der Universität Tübingen, auch Frauen zum ordentlichen Studium an der Universität zuzulassen. Damit erhielten Frauen erstmals das Recht, sich „unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen als ordentliche Studierende“ (Erlass des württembergischen Königs vom 17. Mai 1904) zu immatrikulieren. Mit diesem Beschluss feierte der jahrelange Kampf der Frauenbewegung um ein ordentliches Frauenstudium einen wichtigen Erfolg.In Tübingen hat dieser Kampf am Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. Obwohl in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich seit 1863, Frauen an Universitäten zugelassen wurden, war ihnen in Württemberg dieser Zugang verwehrt. Trotzdem fragte die Studentin Alexandra Popowa 1873 beim Tübinger Rektorat an, ob sie hier ihr in Zürich begonnenes Studium fortsetzen dürfe. Der Senat stimmte einstimmig gegen die Anfrage. Weiteren Bitten von Frauen in den folgenden Jahren erging es nicht anders. Erst 1892 erhielt Maria von Linden als erste Frau eine Zulassung zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften. Auch die Möglichkeit, als Hörerinnen Vorlesungen zu besuchen, wurde in den folgenden Jahren in einzelnen Fällen gewährt. Bis 1904 konnten so insgesamt 20 Frauen Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen.Diese Zulassungen waren jedoch weniger einer fortschrittlichen Einstellung der Universitätsleitung zu verdanken, sondern dem Engagement der betroffenen Frauen und der Politik der bürgerlichen Frauenbewegung. Durch zahlreiche Petitionen übten sie Druck auf Regierungsstellen aus und initiierten eine öffentliche Diskussion über Frauenbildung. Diese führte 1899 in Stuttgart zur Eröffnung eines Mädchengymnasiums. Ziel dieser Einrichtung war es, Frauen über den Zugang zur Universität die Ausübung akademischer Berufe zu ermöglichen. Als dann 1904 der erste Abitursjahrgang seinen erfolgreichen Abschluss feiern konnte, hatten zum erstenmal in Württemberg Frauen auf einem regulären institutionellen Weg die Hochschulreife erlangt. Dieser Umstand war ein wesentlicher Grund für den Beginn des Frauenstudiums in Tübingen im gleichen Jahr.Doch die Hoffnung der Frauen auf freien Zugang zu akademischen Berufen erfüllte sich damit noch nicht. Erst 1920 fiel in ganz Deutschland das Habilitationsverbot für Frauen. In Tübingen habilitierte sich sogar erst 24 Jahre später eine Frau. Zudem blieb der Zugang zu den Universitäten in den folgenden Jahrzehnten regelmäßigen Einschränkungen unterworfen. Besonders in knappen Zeiten gab es für Frauen Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise nach dem I. Weltkrieg. Auch als die Universität Tübingen nach dem II. Weltkrieg ihren Lehrbetrieb wieder aufnahm, wurden Kriegsheimkehrer bevorzugt und Frauen zum Sommersemester 1946 sogar ganz von der Neuimmatrikulation ausgeschlossen. In der Folgezeit sank der Frauenanteil an der Universität von 50% während des Krieges auf 20% in der Nachkriegszeit ab. Erst durch die Debatte um Chancengleichheit in den 60er und 70er Jahren erhöhte sich der Studentinnenanteil wieder auf 40%.Mittlerweile sind über die Hälfte aller Studierenden an der Universität Tübingen Frauen. Auf der akademischen Karriereleiter sind sie jedoch nach wie vor unterrepräsentiert: so sinkt der Anteil der Frauen, je höher die akademische Position ist. Trotz der nachweislich besseren Abschlüsse auch in Tübingen wird nur jede dritte Promotion von einer Frau gemacht. Und einer weiblichen C4-Professorin stehen statistisch 32 männliche Professoren gegenüber.

CAMPUS-KONZEPT

„Campus der Zukunft“ steht für ein Vorhaben des Rektorats, die Uni in der Stadt baulich komplett umzugestalten.

Die Ausgangslage

Ein großes Problem der Uni Tübingen ist der Umstand, dass die Universität Tübingen keine „Campus-Universität“ im eigentlichen Sinne ist, sondern dass die Institute, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungsgebäude über die ganze Stadt verteilt sind. Viele der von der Universität genutzten Gebäude sind alt und renovierungsbedürftig, der Sanierungsrückstau der Universität Tübingen ist mit etwa 485 Mio. Euro ein bedauernswerter landesweiter Rekord. Bedingt durch die große Zahl der Gebäude und deren schlechten – und wenig energieeffizienten – Zustand sind die Ausgaben für Gebäudebewirtschaftung im Vergleich mit anderen Universitäten unverhältnismäßig hoch. Diese Mehrkosten werden nicht durch das Land ausgeglichen. An der Lösung dieses Problems wird bereits seit Ende der Fünfziger Jahre gearbeitet, die Ansätze scheiterten jedoch meistens an der Finanzierung durch das Land.

In den vergangenen Jahren sind jedoch schon einige Schritte unternommen worden, so erfolgte der Umzug der Geographie in die alte Kinderklinik, die Bibliothek wurde erweitert (und Vorbereitungen für eine weitere Erweiterung wurden getroffen), der nächste Schritt ist die Konzentration der medizinischen Institute auf dem Schnarrenberg und die Nutzung der freiwerdenen Gebäude z.B durch die Psychologie und andere Institute.

Der Campus der Zukunft

Begleitend zu dieser Konzentration von Universitätsgebäuden im Bereich Wilhelmstr-Hölderlinstrasse soll der „Campus der Zukunft“ enstehen. Hinter diesem Namen verbirgt sich das Vorhaben des Rektorats, einen großen Teil des Gebäudebestands zwischen Lustnauer Tor und „Schiebeparkplatz“, von der Brunnenstraße bis zu den Innenstadtkliniken zur Disposition zu stellen – immerhin eine Fläche von ca. 30 Hektar. Die dort stehenden Gebäude sollen zum größten Teil abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Zu den Gebäuden, die wegfallen könnten, gehören neben der Mensa Wilhelmstraße mit den Verwaltungsgebäuden des Studentenwerks auch der Hegelbau und gegebenenfalls das Clubhaus. Andere denkmalgeschützte Gebäude wie die Neue Aula und die Bibliothek bleiben erhalten.

Um den Campus der Zukunft zu planen, hat das Rektorat einen städtebaulichen Ideenwettbewerb ausgeschrieben, seine Ergebnisse wurden im Oktober 2008 veröffentlicht. Baubeginn soll spätestens im Jahr 2010 sein, Rektor Engler hatte im Vorfeld geäußert, dass er eine Fertigstellung für spätestens 2014 wünscht, ist aber inzwischen zu realistischeren Einschätzungen bereit.

Prinzipiell steht die FSVV dem „Campus der Zukunft“ offen gegenüber. Allerdings fordern wir die verstärkte Einbindung aller Gruppen in den Planungs- und Entscheidungsprozess. Das bisherige Verfahren war äußerst intransparent und fand ohne jede Einbindung der Studierenden statt.

Drei Bereiche, die vom neuen Campuskonzept betroffen sind und für die gesamte Studierendenschaft von besonderer Bedeutung sind, sollen hier hervor gehoben werden:

Mensa Wilhelmstraße

Nach derzeitigem Entwurfsstand soll die Mensa Wilhelmstraße und die benachbarten Verwaltungsgebäude des Studentenwerks mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Was sich zunächst sympathisch anhört, könnte sich bei näherer Betrachtung als ziemlich teuer erkauft herausstellen.

Für eine Sanierung der Mensa wird derzeit mit Kosten von ca. 15 Mio. € gerechnet. Hinzu kämen noch Kosten für eine provisorische Mensa, die auf ca. 2–3 Mio. € geschätzt werden. Die angenommenen Kosten für einen Neubau werden mit mindestens 20Mio. € beziffert. Das Land hat für die Sanierung der Mensa im Herbst 2007 11Mio. € zugesagt. Die Restkosten müsste das Studentenwerk, also letzten Endes die Studierenden mit ihren Beiträgen, tragen. Wir fordern, dass das Rektorat umsichtig mit unseren Studentenwerksbeiträgen umgeht und dafür Sorge trägt, dass wir eine Mensa erhalten, die auch noch für die weitere Zukunft den Ansprüchen der Studierenden entspricht und die auch im Hinblick auf Energieeffizienz auf dem neuesten Stand der Technik ist. Einen Neubau in „Sparversion“, damit die Mensa besser in das „Campuskonzept“ passt, lehnen wir ab. Wir fordern ebenso, dass die Mensa voll funktionsfähig bleibt, eine Mensa als Essensausgabestelle, die von einem externen Caterer beliefert wird, lehnen wir vehement ab.

Das Clubhaus

Auch über dem Clubhaus schwebt, wie die Studierenden aus der Zeitung erfahren durften, möglicherweise die Abrissbirne. Das Clubhaus, eine Schenkung des amerikanischen Kongresses an die Tübinger Studierenden, ist seit seiner Errichtung Zentrum studentischer Arbeit und Freizeitgestaltung. Ziel der Amerikaner war es, dass Studierende Mitbestimmung erlernen und demokratische Grundsätze verinnerlichen. Trotz der Enteignung, die in den siebziger Jahren im Rahmen der Abschaffung der verfassten Studierendenschaft geschah, finden sich dort heute das Büro der Fachschaften-Vollversammlung und des entmachteten AStA. Zahlreiche studentische Gruppen, darunter das Studierendenmagazin Kupferblau sowie hochschulpolitische Gruppen nutzen die Büros im Clubhaus, mehrere musische Gruppen führen ihre Proben dort durch. 

Der Wegfall des Clubhauses in seiner jetzigen Form würde einem tiefen Einschnitt für die Tübinger Studierendenschaft gleichkommen, da einer der letzten Räume aktiver Mitbestimmung für Studierende verschwinden würde. Die Ansprechbarkeit, die für die Arbeit jeder Studierendenvertretung von essentieller Bedeutung ist, sehen wir bei einem Abriss, bzw. einer Umwidmung des jetzigen Clubhauses erheblich gefährdet. Wie die studentische Arbeit und Mitbestimmung in Zukunft aussehen wird, hängt im Wesentlichen von der räumlichen und sachlichen Ausstattung und der Kooperationsbereitschaft des Rektorates ab. Der Vorschlag, das Clubhaus mit einer der Neubauten zu verknüpfen, zeugt von Missachtung studentischen Lebens und studentischer Selbstbestimmung. Die Fachschaften-Vollversammlung lehnt es entschieden ab, auf diesem Weg die studentischen Rechte weiter zu beschneiden, ein Auszug aus dem Clubhaus käme einer zweiten Enteignung gleich. Jegliche Unterbringung der studentischen Vertreter als Anhängsel in anderen Institutionen würde die Situation bedeutend verschlechtern. 

Wir fordern deshalb, das Clubhaus als studentische Einrichtung fortzuführen und in vollem Umfang zu erhalten. Ein Ausbau des Clubhauses ist für uns durchaus vorstellbar, sofern die Studierenden in die Planung einbezogen werden. Allerdings werden wir es begrüßen, wenn das Clubhaus, wie ursprünglich bei der Schenkung vorgesehen, einzig und allein der studentischen Mitbestimmung zur Verfügung gestellt werden wird.

Beratungseinrichtung

Ein Teil des Konzepts „Campus der Zukunft“ sieht vor, sämtliche Serviceeinrichtungen für Studierende in einem Gebäude zusammen zu fassen. Diese Forderung nach einem Studentischen Service-Center wird von der FSVV schon seit mehreren Jahren gestellt. Selbstverständlich begrüßen wir nun den Plan zur Umsetzung unserer Forderung und bringen gerne eigene Konzepte in die Ausführungsplanung ein. Selbstverständlich muss dieses Gebäude von Grund auf barrierefrei gestaltet werden, um endlich jahrelange Missstände zu beheben. Bei einer Neukonzeption des Campus müssen die Stimmen derer gehört werden, die es direkt betrifft, nämlich die der Studierenden und MitarbeiterInnen der Uni und des Studentenwerks. Oberstes Ziel der Universität sollte es sein, die Bedingungen der Lehre und des studentischen Alltags zu verbessern. Wir fordern das Rektorat daher dringend auf, seine Innovationen nicht nur auf Visionen in Beton zu beschränken, sondern auch strukturelle Reformen durchzuführen. Die derzeitige Politik des Rektorats, zentrale Einrichtungen mit englisch klingenden Namen um ihrer Selbst willen aus der Taufe zu heben, ist kurzsichtig. Dies mag vielleicht Gäste der Uni und die Juroren der „Exzellenz“-Initiative beeindrucken, verbessert aber nichts an der Lage der Studierenden. Auch über eigentlich naheliegende Verknüpfung mit dem anderen aktuellen Großprojekt der Uni, der Neugliederung der Fakultäten, wurde bisher kaum nachgedacht. 

Das bisherige Vorgehen bei der Konzeption des »Campus der Zukunft« deutet darauf hin, dass die Wünsche und Nöte der Studierenden gar nicht gehört werden. Wir würden uns daher wünschen, dass mindestens die Studierendenvertreterin im Hochschulrat der Universität vollwertiges Mitglied in den Kommissionen zur Neukonzeption des Campus und in die Jury zur Auswahl der Architektenvorschläge als gleichberechtigtes Mitglied entsandt wird. Schließlich sollte eine Universität auch für ihre Studierenden gebaut werden.

Verfasste Studierendenschaft

Baden-Württemberg ist eines von zwei Bundesländern, in dem die offizielle Studierendenvertretung, der „AStA“ faktisch handlungsunfähig ist. Das liegt daran, dass es hier keine Verfasste Studierendenschaft gibt – wie es dazu kam, was das bedeutet und weitere Hintergründe gibt es auf den folgenden Seiten.

Was ist das Problem?

Deine Studierendenvertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studierenden das Studium zu erleichtern, wird aber von Land und Hochschulen offiziell nicht anerkannt:

Ende der 1970er-Jahre schaffte die damalige Landesregierung von Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft, also die demokratische Vertretung der Studierenden, ab. Der seither gesetzlich vorgesehene „AStA“ darf sich nicht mehr (hochschul-)politisch äußern, besitzt kein eigenes Geld mehr und muss jede einzelne Entscheidung vom Rektorat genehmigen lassen.

Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn im Laufe der Zeit haben sich viele unterschiedliche Ersatzmodelle an den Hochschulen etabliert, die dann UStA, u-asta, FSRVV, FaVeVe, FSK oder ähnlich heißen und versuchen, die Arbeit weiterzuführen, die vorher die Verfasste Studierendenschaft geleistet hat.

Jedoch mit Unterschieden: Deine unabhängige Studierendenvertretung bekommt kein Geld vom Land für Beratungsangebote oder die Vertretung der studentischen Interessen. Denn das ist politische Arbeit und die ist verboten.

Um Selbstverständliches leisten zu können, muss sich Deine Studierendenvertretung in einer rechtlichen Grauzone am Rande der Legalität bewegen.

Warum mundtot?

Am 10. November 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg abgeschafft. Der damalige Ministerpräsident und ehemalige NS-Marinerichter Filbinger wollte mit diesem Schritt „den Sympathisanten­sumpf des Terrorismus austrocknen“, den er an den Hochschulen vermutete.

Seit dem ist die einzige gesetzlich vorgesehene Studierendenvertretung, der „Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)“ faktisch handlungsunfähig. Anders als in vierzehn anderen Bundesländern ist er auf einen Unterausschuss des Senats reduziert, mit dem Rektor als Vorsitzenden. Er darf sich nur noch mit musischen, sportlichen, kulturellen und eingeschränkt mit sozialen Fragen beschäftigen. Zu Themen der Hochschulpolitik, wie beispielsweise der Bachelor/Master-Um­stellung, BAföG oder Studiengebühren, darf er sich nicht äußern und kann daher seiner Funktion als Interessenvertretung der Studierenden nicht gerecht werden.

Die damaligen Begründungen für ein Verbot der Verfassten Studierendenschaft entbehren heute mehr denn je jeglicher Grundlage. Andere Bundesländer, in denen die Verfasste Studierendenschaft in den 1970er Jahren ebenfalls abgeschafft wurde, haben sie seit Jahren wieder eingeführt. Inzwischen fordern sogar mehrere Hochschulen in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

Was bedeutet eine Verfasste Studierendenschaft?

Das Recht, sich selbst zu vertreten.

Bisher muss jeder Beschluss des „AStA“ vom Rektorat abgesegnet werden. Mit einer Verfassten Studierendenschaft hingegen können sich die Studierenden selbst vertreten. Sie können Verträge schließen und so z.B. bei Verhandlungen zum Semesterticket besser gegen Preiserhöhungen vorgehen.

Finanzautonomie

Die Verfasste Studierendenschaft darf selbst über ihre Finanzen entscheiden – bisher muss das Rektorat jede noch so kleine Ausgabe genehmigen. Außerdem darf die Verfasste Studierendenschaft von den Studierenden einen geringen Beitrag – meistens zwischen drei und fünf Euro im Semester – erheben um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das be­deutet auch deutlich mehr Mittel als bisher für die Aufgaben der Studierendenvertretung: Damit werden z.B. bessere kostenlose Beratungen, eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen und ein größeres Serviceangebot möglich.

Satzungsfreiheit

Du bestimmst selbst, wie Deine Interessen­vertretung konkret organisiert sein soll: In welchen Gremien die demokratische Meinungsbildung stattfindet, wer Dich vertritt und wie du dich beteiligen willst.

Meinungsfreiheit

Eine Verfasste Studierendenschaft besitzt ein (hochschul-)politisches Mandat, so dass die Studierendenvertretung nicht länger den Beschränkungen unterliegt, sich zu wichtigen Themen nicht äußern zu dürfen. Dadurch kann sie aktiv im Interesse der Studierenden in das politischen Tauziehen eingreifen.

Aber es gibt doch schon jetzt eine unabhängige Studierendenvertretung?

Die unabhängigen Studierendenvertretungen versuchen die Nachteile des Verbots einer Verfassten Studierendenschaft auszugleichen, allerdings unterliegen auch sie einigen Beschränkungen:

  • Sie verfügen über keine eigenen Mittel und die Hochschulleitung kann sie offiziell nicht als Studierendenvertretung anerkennen.
  • Eine Verfasste Studierendenschaft würde zur offiziellen Ansprechpartnerin für die Hochschule, die Stadt und das Land. Sie kann die Meinungsbildung der Studierenden unterstützen und eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen gegenüber Hochschule, Gesetzgeber und Gesellschaft gewährleisten.
  • Schließlich sind alle unabhängigen Modelle von vorne herein lediglich als Übergangsmodelle bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgelegt.

Schritte auf dem Weg zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

  • am 16.5.2007 hat sich der Senat der Universität Freiburg einstimmig im Rahmen der Anhörung zum EHFRUG für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgesprochen
  • bei der „mundtot“-Ausstellung wurde zusammen mit den Jusos und der Landtagsabgeordneten Haller-Haid eine Ausstellung zum dreißigjährigen Geburtstag des Entmündigungsgesetzes aufgebaut.
  • mit dem neuen Rektor Engler wurden Diskussionen geführt, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen und seine Kenntnis zur verfassten Studierendenschaft zu erweitern.