Soziale Dienste Studentenwerk

Liebe Studierende, liebe Kommilitonen! 

Seit Ende des Wintersemesters 2007/2008 befinden sich die Sozialen Dienste des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. nicht mehr direkt im Hauptsitz des Studentenwerkes, das im Zentrum des Uni-Campus an der Mensa liegt. Die Sozialen Dienste sind zentrale Anlaufstelle für Studierende z.B. bei Fragen zum Studentenwerk, zur Vergabe von KiTa-Plätzen, zu Studienfinanzierung, aber auch bei Rechtsfragen (kostenlose Rechtsberatung). Der Geschäftsführer des Studentenwerkes Schill hat damit entschieden, dass diese Anlaufstelle gerade behinderter Studierender und Studierender mit Kindern nicht länger an einem gut erreichbaren Ort auf dem Campus liegen soll. Er ordnete an, dass diese Abteilung ca. 1,5 Kilometer weg von der Universität (Karlstr. 3) in Räume zog, die in einem verwinkelten Gebäude im ersten Stock liegen. Das Gebäude ist weder durch einen Fahrstuhl erschlossen, noch sonst in irgendeiner Weise für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Auch Studierende, die einen Kinderwagen mitführen, haben in diesem Gebäude keinerlei Möglichkeit, diesen unterzustellen oder mitzunehmen. Auf die von uns vorgebrachte Kritik, dass dieser Zustand so nicht zu akzeptieren sei, teilte uns die Geschäftsführung des Studentenwerkes mit, dass nach vorheriger Anmeldung die Sachbearbeiter für behinderte und erziehende Studierende gesondert Termine im ehemaligen Sitz nahe der Mensa anbieten werden.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Aspekt, dass anstelle der Sozialen Dienste nun Mitarbeiter der Personalabteilung des Studentenwerkes in das Gebäude des Hauptsitzes einziehen sollen, wenden wir uns an Euch. Wir bitten Euch, wo ihr könnt Druck auf das Studentenwerk auszuüben und euch dafür einzusetzen, dass behinderte und erziehende Studierende uneingeschränkt die Angebote des Studentenwerkes nutzen können.

Gerade Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Aber mit einer Lösung, bei der nun behinderte und erziehende Studierende ihr Kommen vorher ankündigen müssen, können wir und die betroffenen Studierenden nur schwerlich leben. Dass im Gegensatz zu früher, als jeder Studierende jederzeit die sozialen Dienste aufsuchen konnte, nun diese Studierenden an einem separaten Ort mit ihrem Sachbearbeiter zusammenkommen ist eine Behandlung, die gerade diese Studierenden in einer leider generell nicht sehr barrierefreien Universität noch weiter einschränkt.

Wir sehen deshalb bei dieser neuen Entwicklung akuten Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns bereits mehrfach an Herrn Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerks, gewandt und um ein Überdenken seiner Entscheidung gebeten. Sein einziges Zugeständnis war die bereits erwähnte Möglichkeit angemeldeter Termine mit den jeweiligen Sachbearbeiter in einem besser zugänglichen Besprechungszimmer. Auch der Rektor der Universität Tübingen, Professor Dr. Engler, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studentenwerkes, hat keinen hier Einfluss auf den Geschäftsführer des Studentenwerkes zu diesem Thema genommen. Er verweist darauf, dass es sich bei den getroffenen Entscheidungen um Maßnahmen des laufenden Geschäfts handelt, über die ein Verwaltungsrat nicht zu entscheiden habe. 

Das sehen wir anders, wir bitten den Rektor daher sich deutlich auf die Seite seiner Studierenden zu stellen. 

Da auch die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates über diese Entscheidung nicht informiert wurden und auch nach Bekanntwerden nicht ernsthaft zum Sachverhalt gefragt wurden, sehen wir unsere letzte Möglichkeit darin, uns an Euch und die Öffentlichkeit zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Die derzeitigen Bedingungen dürfen unserer Meinung nach so nicht bestehen bleiben! Wir würden uns daher außerordentlich darüber freuen, wenn auch ihr euch für die Belange der behinderten und erziehenden Studierenden einsetzen könntet. Wendet euch dazu am besten an Herrn Schill oder den Rektor der Universität, macht Druck und lasst uns gemeinsam für Veränderung streiten. Ihr erreicht das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim unter 07071 – 297 38 31 oder per Post, in der Wilhelmstraße 15 in 72074 Tübingen. Das Rektorat und Professor Bernd Engler sind zu erreichen unter 07071 – 297 25 12 oder per Post, in der Wilhelmstraße 5 in 72074 Tübingen.

Am 28.4. um 15h tagt im großen Senat die VertreterInnenversammlung des Studentenwerks; diese Sitzung ist öffentlich und jedeR Studierende ist eingeladen, sich dort von Herrn Schill direkt informieren zu lassen.

Studentenwerke

Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.

Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg. 

Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.

Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.

Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Burschenschaftskritik

Verbindungen und Burschenschaften – reaktionäre und rechtsradikale Männerbünde? Oder doch nur studentische Gruppen, die farbentragend (Bändel, Käppi und gelegentlich „Vollwix“) und säbelrasselnd durch die Straßen ziehen? Der AK Clubhausia, ein gemeinschaftlicher Arbeitskreis der Linken StudentInnen Assoziation (LiStA) und der FSRVV, beobachtet kritisch die Tübinger Verbindungen und Burschenschaften, die sich seit einigen Semestern darum bemühen, wieder „hoffähig“ zu werden, wie ihr Auftreten beim alljährlichen Dies Universitatis belegt.

2001 entschied der damalige Uni-Rektor Schaich, das seit 1949 bestehende Verbot des Farbentragens in universitären Gebäuden aufzuheben. Damit löste er eine Welle der Empörung aus, die bis heute anhält: Als Reaktion darauf veranstaltet der AK jeweils zu Beginn des Wintersemesters den „Alternativen Dies“, eine „Burschen-freie“ Erstsemester-Veranstaltung, um gegen die Verbindungen zu demonstrieren und die andere, nicht-korporierte Seite der Universität zu zeigen.

Unsere Kritik wollen wir möglichst differenziert darstellen. Der AK Clubhausia hat aufgrund der Fülle des Materials dafür eine eigene Homepage, wo auch der bekannte Reader „Mitbewohner gesucht. Argumente gegen das Hofieren reaktionärer Seilschaften.“ verfügbar ist.

Hier gehts zur Homepage des AK Clubhausia.

Gleichstellung

Am 5. Mai 1904 beschloss der Senat der Universität Tübingen, auch Frauen zum ordentlichen Studium an der Universität zuzulassen. Damit erhielten Frauen erstmals das Recht, sich „unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen als ordentliche Studierende“ (Erlass des württembergischen Königs vom 17. Mai 1904) zu immatrikulieren. Mit diesem Beschluss feierte der jahrelange Kampf der Frauenbewegung um ein ordentliches Frauenstudium einen wichtigen Erfolg.In Tübingen hat dieser Kampf am Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. Obwohl in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich seit 1863, Frauen an Universitäten zugelassen wurden, war ihnen in Württemberg dieser Zugang verwehrt. Trotzdem fragte die Studentin Alexandra Popowa 1873 beim Tübinger Rektorat an, ob sie hier ihr in Zürich begonnenes Studium fortsetzen dürfe. Der Senat stimmte einstimmig gegen die Anfrage. Weiteren Bitten von Frauen in den folgenden Jahren erging es nicht anders. Erst 1892 erhielt Maria von Linden als erste Frau eine Zulassung zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften. Auch die Möglichkeit, als Hörerinnen Vorlesungen zu besuchen, wurde in den folgenden Jahren in einzelnen Fällen gewährt. Bis 1904 konnten so insgesamt 20 Frauen Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen.Diese Zulassungen waren jedoch weniger einer fortschrittlichen Einstellung der Universitätsleitung zu verdanken, sondern dem Engagement der betroffenen Frauen und der Politik der bürgerlichen Frauenbewegung. Durch zahlreiche Petitionen übten sie Druck auf Regierungsstellen aus und initiierten eine öffentliche Diskussion über Frauenbildung. Diese führte 1899 in Stuttgart zur Eröffnung eines Mädchengymnasiums. Ziel dieser Einrichtung war es, Frauen über den Zugang zur Universität die Ausübung akademischer Berufe zu ermöglichen. Als dann 1904 der erste Abitursjahrgang seinen erfolgreichen Abschluss feiern konnte, hatten zum erstenmal in Württemberg Frauen auf einem regulären institutionellen Weg die Hochschulreife erlangt. Dieser Umstand war ein wesentlicher Grund für den Beginn des Frauenstudiums in Tübingen im gleichen Jahr.Doch die Hoffnung der Frauen auf freien Zugang zu akademischen Berufen erfüllte sich damit noch nicht. Erst 1920 fiel in ganz Deutschland das Habilitationsverbot für Frauen. In Tübingen habilitierte sich sogar erst 24 Jahre später eine Frau. Zudem blieb der Zugang zu den Universitäten in den folgenden Jahrzehnten regelmäßigen Einschränkungen unterworfen. Besonders in knappen Zeiten gab es für Frauen Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise nach dem I. Weltkrieg. Auch als die Universität Tübingen nach dem II. Weltkrieg ihren Lehrbetrieb wieder aufnahm, wurden Kriegsheimkehrer bevorzugt und Frauen zum Sommersemester 1946 sogar ganz von der Neuimmatrikulation ausgeschlossen. In der Folgezeit sank der Frauenanteil an der Universität von 50% während des Krieges auf 20% in der Nachkriegszeit ab. Erst durch die Debatte um Chancengleichheit in den 60er und 70er Jahren erhöhte sich der Studentinnenanteil wieder auf 40%.Mittlerweile sind über die Hälfte aller Studierenden an der Universität Tübingen Frauen. Auf der akademischen Karriereleiter sind sie jedoch nach wie vor unterrepräsentiert: so sinkt der Anteil der Frauen, je höher die akademische Position ist. Trotz der nachweislich besseren Abschlüsse auch in Tübingen wird nur jede dritte Promotion von einer Frau gemacht. Und einer weiblichen C4-Professorin stehen statistisch 32 männliche Professoren gegenüber.

CAMPUS-KONZEPT

„Campus der Zukunft“ steht für ein Vorhaben des Rektorats, die Uni in der Stadt baulich komplett umzugestalten.

Die Ausgangslage

Ein großes Problem der Uni Tübingen ist der Umstand, dass die Universität Tübingen keine „Campus-Universität“ im eigentlichen Sinne ist, sondern dass die Institute, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungsgebäude über die ganze Stadt verteilt sind. Viele der von der Universität genutzten Gebäude sind alt und renovierungsbedürftig, der Sanierungsrückstau der Universität Tübingen ist mit etwa 485 Mio. Euro ein bedauernswerter landesweiter Rekord. Bedingt durch die große Zahl der Gebäude und deren schlechten – und wenig energieeffizienten – Zustand sind die Ausgaben für Gebäudebewirtschaftung im Vergleich mit anderen Universitäten unverhältnismäßig hoch. Diese Mehrkosten werden nicht durch das Land ausgeglichen. An der Lösung dieses Problems wird bereits seit Ende der Fünfziger Jahre gearbeitet, die Ansätze scheiterten jedoch meistens an der Finanzierung durch das Land.

In den vergangenen Jahren sind jedoch schon einige Schritte unternommen worden, so erfolgte der Umzug der Geographie in die alte Kinderklinik, die Bibliothek wurde erweitert (und Vorbereitungen für eine weitere Erweiterung wurden getroffen), der nächste Schritt ist die Konzentration der medizinischen Institute auf dem Schnarrenberg und die Nutzung der freiwerdenen Gebäude z.B durch die Psychologie und andere Institute.

Der Campus der Zukunft

Begleitend zu dieser Konzentration von Universitätsgebäuden im Bereich Wilhelmstr-Hölderlinstrasse soll der „Campus der Zukunft“ enstehen. Hinter diesem Namen verbirgt sich das Vorhaben des Rektorats, einen großen Teil des Gebäudebestands zwischen Lustnauer Tor und „Schiebeparkplatz“, von der Brunnenstraße bis zu den Innenstadtkliniken zur Disposition zu stellen – immerhin eine Fläche von ca. 30 Hektar. Die dort stehenden Gebäude sollen zum größten Teil abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Zu den Gebäuden, die wegfallen könnten, gehören neben der Mensa Wilhelmstraße mit den Verwaltungsgebäuden des Studentenwerks auch der Hegelbau und gegebenenfalls das Clubhaus. Andere denkmalgeschützte Gebäude wie die Neue Aula und die Bibliothek bleiben erhalten.

Um den Campus der Zukunft zu planen, hat das Rektorat einen städtebaulichen Ideenwettbewerb ausgeschrieben, seine Ergebnisse wurden im Oktober 2008 veröffentlicht. Baubeginn soll spätestens im Jahr 2010 sein, Rektor Engler hatte im Vorfeld geäußert, dass er eine Fertigstellung für spätestens 2014 wünscht, ist aber inzwischen zu realistischeren Einschätzungen bereit.

Prinzipiell steht die FSVV dem „Campus der Zukunft“ offen gegenüber. Allerdings fordern wir die verstärkte Einbindung aller Gruppen in den Planungs- und Entscheidungsprozess. Das bisherige Verfahren war äußerst intransparent und fand ohne jede Einbindung der Studierenden statt.

Drei Bereiche, die vom neuen Campuskonzept betroffen sind und für die gesamte Studierendenschaft von besonderer Bedeutung sind, sollen hier hervor gehoben werden:

Mensa Wilhelmstraße

Nach derzeitigem Entwurfsstand soll die Mensa Wilhelmstraße und die benachbarten Verwaltungsgebäude des Studentenwerks mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Was sich zunächst sympathisch anhört, könnte sich bei näherer Betrachtung als ziemlich teuer erkauft herausstellen.

Für eine Sanierung der Mensa wird derzeit mit Kosten von ca. 15 Mio. € gerechnet. Hinzu kämen noch Kosten für eine provisorische Mensa, die auf ca. 2–3 Mio. € geschätzt werden. Die angenommenen Kosten für einen Neubau werden mit mindestens 20Mio. € beziffert. Das Land hat für die Sanierung der Mensa im Herbst 2007 11Mio. € zugesagt. Die Restkosten müsste das Studentenwerk, also letzten Endes die Studierenden mit ihren Beiträgen, tragen. Wir fordern, dass das Rektorat umsichtig mit unseren Studentenwerksbeiträgen umgeht und dafür Sorge trägt, dass wir eine Mensa erhalten, die auch noch für die weitere Zukunft den Ansprüchen der Studierenden entspricht und die auch im Hinblick auf Energieeffizienz auf dem neuesten Stand der Technik ist. Einen Neubau in „Sparversion“, damit die Mensa besser in das „Campuskonzept“ passt, lehnen wir ab. Wir fordern ebenso, dass die Mensa voll funktionsfähig bleibt, eine Mensa als Essensausgabestelle, die von einem externen Caterer beliefert wird, lehnen wir vehement ab.

Das Clubhaus

Auch über dem Clubhaus schwebt, wie die Studierenden aus der Zeitung erfahren durften, möglicherweise die Abrissbirne. Das Clubhaus, eine Schenkung des amerikanischen Kongresses an die Tübinger Studierenden, ist seit seiner Errichtung Zentrum studentischer Arbeit und Freizeitgestaltung. Ziel der Amerikaner war es, dass Studierende Mitbestimmung erlernen und demokratische Grundsätze verinnerlichen. Trotz der Enteignung, die in den siebziger Jahren im Rahmen der Abschaffung der verfassten Studierendenschaft geschah, finden sich dort heute das Büro der Fachschaften-Vollversammlung und des entmachteten AStA. Zahlreiche studentische Gruppen, darunter das Studierendenmagazin Kupferblau sowie hochschulpolitische Gruppen nutzen die Büros im Clubhaus, mehrere musische Gruppen führen ihre Proben dort durch. 

Der Wegfall des Clubhauses in seiner jetzigen Form würde einem tiefen Einschnitt für die Tübinger Studierendenschaft gleichkommen, da einer der letzten Räume aktiver Mitbestimmung für Studierende verschwinden würde. Die Ansprechbarkeit, die für die Arbeit jeder Studierendenvertretung von essentieller Bedeutung ist, sehen wir bei einem Abriss, bzw. einer Umwidmung des jetzigen Clubhauses erheblich gefährdet. Wie die studentische Arbeit und Mitbestimmung in Zukunft aussehen wird, hängt im Wesentlichen von der räumlichen und sachlichen Ausstattung und der Kooperationsbereitschaft des Rektorates ab. Der Vorschlag, das Clubhaus mit einer der Neubauten zu verknüpfen, zeugt von Missachtung studentischen Lebens und studentischer Selbstbestimmung. Die Fachschaften-Vollversammlung lehnt es entschieden ab, auf diesem Weg die studentischen Rechte weiter zu beschneiden, ein Auszug aus dem Clubhaus käme einer zweiten Enteignung gleich. Jegliche Unterbringung der studentischen Vertreter als Anhängsel in anderen Institutionen würde die Situation bedeutend verschlechtern. 

Wir fordern deshalb, das Clubhaus als studentische Einrichtung fortzuführen und in vollem Umfang zu erhalten. Ein Ausbau des Clubhauses ist für uns durchaus vorstellbar, sofern die Studierenden in die Planung einbezogen werden. Allerdings werden wir es begrüßen, wenn das Clubhaus, wie ursprünglich bei der Schenkung vorgesehen, einzig und allein der studentischen Mitbestimmung zur Verfügung gestellt werden wird.

Beratungseinrichtung

Ein Teil des Konzepts „Campus der Zukunft“ sieht vor, sämtliche Serviceeinrichtungen für Studierende in einem Gebäude zusammen zu fassen. Diese Forderung nach einem Studentischen Service-Center wird von der FSVV schon seit mehreren Jahren gestellt. Selbstverständlich begrüßen wir nun den Plan zur Umsetzung unserer Forderung und bringen gerne eigene Konzepte in die Ausführungsplanung ein. Selbstverständlich muss dieses Gebäude von Grund auf barrierefrei gestaltet werden, um endlich jahrelange Missstände zu beheben. Bei einer Neukonzeption des Campus müssen die Stimmen derer gehört werden, die es direkt betrifft, nämlich die der Studierenden und MitarbeiterInnen der Uni und des Studentenwerks. Oberstes Ziel der Universität sollte es sein, die Bedingungen der Lehre und des studentischen Alltags zu verbessern. Wir fordern das Rektorat daher dringend auf, seine Innovationen nicht nur auf Visionen in Beton zu beschränken, sondern auch strukturelle Reformen durchzuführen. Die derzeitige Politik des Rektorats, zentrale Einrichtungen mit englisch klingenden Namen um ihrer Selbst willen aus der Taufe zu heben, ist kurzsichtig. Dies mag vielleicht Gäste der Uni und die Juroren der „Exzellenz“-Initiative beeindrucken, verbessert aber nichts an der Lage der Studierenden. Auch über eigentlich naheliegende Verknüpfung mit dem anderen aktuellen Großprojekt der Uni, der Neugliederung der Fakultäten, wurde bisher kaum nachgedacht. 

Das bisherige Vorgehen bei der Konzeption des »Campus der Zukunft« deutet darauf hin, dass die Wünsche und Nöte der Studierenden gar nicht gehört werden. Wir würden uns daher wünschen, dass mindestens die Studierendenvertreterin im Hochschulrat der Universität vollwertiges Mitglied in den Kommissionen zur Neukonzeption des Campus und in die Jury zur Auswahl der Architektenvorschläge als gleichberechtigtes Mitglied entsandt wird. Schließlich sollte eine Universität auch für ihre Studierenden gebaut werden.

Verfasste Studierendenschaft

Baden-Württemberg ist eines von zwei Bundesländern, in dem die offizielle Studierendenvertretung, der „AStA“ faktisch handlungsunfähig ist. Das liegt daran, dass es hier keine Verfasste Studierendenschaft gibt – wie es dazu kam, was das bedeutet und weitere Hintergründe gibt es auf den folgenden Seiten.

Was ist das Problem?

Deine Studierendenvertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studierenden das Studium zu erleichtern, wird aber von Land und Hochschulen offiziell nicht anerkannt:

Ende der 1970er-Jahre schaffte die damalige Landesregierung von Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft, also die demokratische Vertretung der Studierenden, ab. Der seither gesetzlich vorgesehene „AStA“ darf sich nicht mehr (hochschul-)politisch äußern, besitzt kein eigenes Geld mehr und muss jede einzelne Entscheidung vom Rektorat genehmigen lassen.

Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn im Laufe der Zeit haben sich viele unterschiedliche Ersatzmodelle an den Hochschulen etabliert, die dann UStA, u-asta, FSRVV, FaVeVe, FSK oder ähnlich heißen und versuchen, die Arbeit weiterzuführen, die vorher die Verfasste Studierendenschaft geleistet hat.

Jedoch mit Unterschieden: Deine unabhängige Studierendenvertretung bekommt kein Geld vom Land für Beratungsangebote oder die Vertretung der studentischen Interessen. Denn das ist politische Arbeit und die ist verboten.

Um Selbstverständliches leisten zu können, muss sich Deine Studierendenvertretung in einer rechtlichen Grauzone am Rande der Legalität bewegen.

Warum mundtot?

Am 10. November 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg abgeschafft. Der damalige Ministerpräsident und ehemalige NS-Marinerichter Filbinger wollte mit diesem Schritt „den Sympathisanten­sumpf des Terrorismus austrocknen“, den er an den Hochschulen vermutete.

Seit dem ist die einzige gesetzlich vorgesehene Studierendenvertretung, der „Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)“ faktisch handlungsunfähig. Anders als in vierzehn anderen Bundesländern ist er auf einen Unterausschuss des Senats reduziert, mit dem Rektor als Vorsitzenden. Er darf sich nur noch mit musischen, sportlichen, kulturellen und eingeschränkt mit sozialen Fragen beschäftigen. Zu Themen der Hochschulpolitik, wie beispielsweise der Bachelor/Master-Um­stellung, BAföG oder Studiengebühren, darf er sich nicht äußern und kann daher seiner Funktion als Interessenvertretung der Studierenden nicht gerecht werden.

Die damaligen Begründungen für ein Verbot der Verfassten Studierendenschaft entbehren heute mehr denn je jeglicher Grundlage. Andere Bundesländer, in denen die Verfasste Studierendenschaft in den 1970er Jahren ebenfalls abgeschafft wurde, haben sie seit Jahren wieder eingeführt. Inzwischen fordern sogar mehrere Hochschulen in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

Was bedeutet eine Verfasste Studierendenschaft?

Das Recht, sich selbst zu vertreten.

Bisher muss jeder Beschluss des „AStA“ vom Rektorat abgesegnet werden. Mit einer Verfassten Studierendenschaft hingegen können sich die Studierenden selbst vertreten. Sie können Verträge schließen und so z.B. bei Verhandlungen zum Semesterticket besser gegen Preiserhöhungen vorgehen.

Finanzautonomie

Die Verfasste Studierendenschaft darf selbst über ihre Finanzen entscheiden – bisher muss das Rektorat jede noch so kleine Ausgabe genehmigen. Außerdem darf die Verfasste Studierendenschaft von den Studierenden einen geringen Beitrag – meistens zwischen drei und fünf Euro im Semester – erheben um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das be­deutet auch deutlich mehr Mittel als bisher für die Aufgaben der Studierendenvertretung: Damit werden z.B. bessere kostenlose Beratungen, eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen und ein größeres Serviceangebot möglich.

Satzungsfreiheit

Du bestimmst selbst, wie Deine Interessen­vertretung konkret organisiert sein soll: In welchen Gremien die demokratische Meinungsbildung stattfindet, wer Dich vertritt und wie du dich beteiligen willst.

Meinungsfreiheit

Eine Verfasste Studierendenschaft besitzt ein (hochschul-)politisches Mandat, so dass die Studierendenvertretung nicht länger den Beschränkungen unterliegt, sich zu wichtigen Themen nicht äußern zu dürfen. Dadurch kann sie aktiv im Interesse der Studierenden in das politischen Tauziehen eingreifen.

Aber es gibt doch schon jetzt eine unabhängige Studierendenvertretung?

Die unabhängigen Studierendenvertretungen versuchen die Nachteile des Verbots einer Verfassten Studierendenschaft auszugleichen, allerdings unterliegen auch sie einigen Beschränkungen:

  • Sie verfügen über keine eigenen Mittel und die Hochschulleitung kann sie offiziell nicht als Studierendenvertretung anerkennen.
  • Eine Verfasste Studierendenschaft würde zur offiziellen Ansprechpartnerin für die Hochschule, die Stadt und das Land. Sie kann die Meinungsbildung der Studierenden unterstützen und eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen gegenüber Hochschule, Gesetzgeber und Gesellschaft gewährleisten.
  • Schließlich sind alle unabhängigen Modelle von vorne herein lediglich als Übergangsmodelle bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgelegt.

Schritte auf dem Weg zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

  • am 16.5.2007 hat sich der Senat der Universität Freiburg einstimmig im Rahmen der Anhörung zum EHFRUG für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgesprochen
  • bei der „mundtot“-Ausstellung wurde zusammen mit den Jusos und der Landtagsabgeordneten Haller-Haid eine Ausstellung zum dreißigjährigen Geburtstag des Entmündigungsgesetzes aufgebaut.
  • mit dem neuen Rektor Engler wurden Diskussionen geführt, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen und seine Kenntnis zur verfassten Studierendenschaft zu erweitern.

Ract! Festival 2008

Kultur und Politik als gelebte Demokratie

Wie im letzten Jahr wird auch 2008 im Tübinger Anlagenpark das Ract-Festival stattfinden. Am 30. und 31. Mai wollen der ACT!-Verein zur Förderung politischer Bildung und Partizipation, die Fachschaften der Universität und der Kreisjugendring Tübingen Kultur und Politik zu einem gesellschaftlichen Feuerwerk der besonderen Art vereinen. Mit 25.000 Besuchern im letzten Jahr ist das Ract-Festival eines der größten unkommerziellen Festivals Deutschlands. Es soll vermitteln, dass Spaß und politischer Inhalt keine Gegensätze sind, sondern zusammen gehören. Die Besucher des Festivals werden keine passiven Konsumenten von Informationen bleiben, denn Demokratie lebt vom Mitmachen.
Auch die Organisation des Festivals verläuft nach diesen Grundsätzen: In verschiedenen Workshops, die von fachkundigen jungen Leuten angeleitet werden, kann jeder nach dem Prinzip. learning by doing das Festival mitorganisieren und die Erfahrung machen, dass man etwas bewegen können.
Alle Workshops sind bis zum Festivalbeginn offen für weitere Teilnehmer. An den beiden Festivaltagen werden sich dann soziale und politische Projekte, Jugendinitiativen und Stiftungen, Parteien, Gewerkschaften, Bürgerbewegungen und Vereine präsentieren, umrahmt vom einem Kulturprogramm aus Tanz, Theater, Kleinkunst und vor allem viel Musik: Auf drei gleich große Bühnen verteilt wird Hip-Hop, Reggae und Rockmusik gespielt. Unter dem Motto Jugend und Medien liegt dieses Jahr der Schwerpunkt auf der Demokratie und der vieten gewalt im Staat.

Für die Durchführung des Ract 2008 werden aber nicht nur zur Vorbereitung, sondern auch während des Festivals selbst Helfer benötigt. Wenn Ihr mitmachen wollt meldet Euch einfach online unter www.ract-festival.de an. Dort gibt es s auch weitere Informationen.

Was, wann, wo?
Im Mai 2008 findet in Tübingen zum dritten Mal eines der größten politischen Umsonst&Draußen-Festivals Deutschlands statt. Aus dem ersten act! Festival, das 2005 von einer Gruppe Jugendlicher organisiert wurde, entstand in Zusammenschluss mit dem Räte Open Air der Fachschaftenvollversammlung der Uni Tübingen, das Ract! Festival, das seit 2006 im Tübinger Anlagenpark stattfindet. In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring und weiteren Partnern bietet das kostenlose und unkommerzielle Festival Jugendlichen mit Eigeninitiative die Möglichkeit durch „Learning by Doing“ politische Partizipation zu erleben. Die Besucher haben die Möglichkeit aktiv am Festival teilzunehmen. Workshops, Debatten, Info-Stände und Vorträge bieten ein Forum, auf dem Experten und Jugendliche zusammenkommen, Standpunkte austauschen und neue Impulse setzen. Besondere Anreize bietet das kulturell breit gefächerte Rahmenprogramm aus Lesungen, Poetry Slams, B-Boy Battle und Konzerten. Hier werden Jugendliche nicht nur unterhalten; ihnen wird vielmehr vor Augen geführt, dass kulturelles und politisches Leben nicht nur ineinander greifen, sondern auch vom Engagement des Einzelnen leben.

Warum?
Das Ract! soll vermitteln, dass Spaß und politischer Inhalt keine Gegensätze sind, sondern zusammen gehören. Die Besucher des Festivals werden keine passiven Konsumenten von Informationen bleiben. Sie können auf dem Festival Politik und Kultur leben und erleben, ihre eigenen Ideen verwirklichen. Die politische Bildung wird in Form von Debatten, Workshops, Vorträgen, Kurzfilmen, etc. innerhalb eines kulturellen Rahmenprogramms mit Live-Bands, DJs, Theater und Tanz angeboten. Bei der Gestaltung des Programms ist eine enge Zusammenarbeit und Integration von sozialen und politischen Projekten, Jugendinitiativen und Stiftungen mit ähnlichen Interessen vorgesehen. Aber auch Parteien, Gewerkschaften, Bürgerbewegungen und Vereine können sich auf dem Politikfestival präsentieren. Das Festival ist so konzipiert, dass alle jungen Leute, die dazu Lust haben, aktiv mitgestalten und mit ihren Fähigkeiten zum Gelingen des Ganzen beitragen können. Die Veranstaltung soll vermitteln: Demokratie lebt davon, dass man mitmischt.

Wie?
Die Organisation des Festivals gliedert sich in verschiedene Arbeitskreise, in denen sich ca. 40 Jugendliche zwischen 15 und 32 Jahren engagieren. Auch hier gilt: jeder kann mitmachen! Die erfolgreiche Teilnahme wird mit dem Qualipass des Ministeriums für Kultus und Sport Baden Württemberg ausgezeichnet. Das Festival ist unkommerziell und finanziert sich daher ausschließlich aus Fördergeldern durch Stiftungen und soziale Einrichtungen sowie Sponsoring durch Unternehmen. Zusätzliche Einnahmen aus Getränke- und Essensverkauf, Unkostenbeiträgen der sich präsentierenden Gruppen, Parteien und Organisationen und freiwillige Solidaritätsbeitrage der Besucher dienen lediglich zur Kostendeckung.

Die (Unter-)Finanzierung der „Aufgaben in Studium und Lehre“ an den Universitäten und mangelnde Mitbestimmungsrechte für Studierende

Anlass dieser Stellungnahme ist eine Bestandsaufnahme der Fachschaften zum Thema Studiengebühren an der Universität Tübingen. Diese Stellungnahme impliziert nicht, dass wir uns in irgendeiner Weise mit Studiengebühren abgefunden haben, sondern soll u.a. aufzeigen, was für Beweggründe wirklich zu deren Einführung geführt haben und warum Studiengebühren nicht nur auf der Basis einer grundsätzlichen Kritik, sondern auch auf Grund der Vergabepraxis abzulehnen sind. Außerdem wollen wir mit dieser Stellungnahme auf die chronische Unterfinanzierung der Universitäten und die systematische Benachteiligung der Lehre bei der Verteilung von Finanzmitteln aufmerksam machen und den Zusammenhang dieser Punkte mit mangelnden Mitbestimmungsrechten für Studierende aufzeigen. 

„Die (Unter-)Finanzierung der „Aufgaben in Studium und Lehre“ an den Universitäten und mangelnde Mitbestimmungsrechte für Studierende“ weiterlesen

Tischdecken in den Tübinger Mensen

Offener Brief der FSRVV an den neuen Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim

Sehr geehrter Herr Schill,

Sie wurden mehrfach gebeten, die unten genannten Forderungen zu erfüllen. Leider sind Sie unseren Bitten nicht nachgekommen. Deshalb möchten wir Sie hiermit nochmals erinnern:

Die Geschäftsführung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim wird aufgefordert,

  1. das Verbot des Verteilens von nicht-kommerziellen Flyern und Informationsbroschüren in seinen Mensen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
  2. darauf zu verzichten die Tische in den Mensen mit Papiertischdecken zu bestücken.
  3. Stellwände mit mindestens gleicher Fläche wie die entfernten Aushangflächen in den Mensen zu installieren.

Begründung:
ad 1) Die Flyer auf den Mensatischen bieten für Studierende eine Informationsquelle, um sich über an der Hochschule aktuelle politische, soziale und kulturelle Themen zu informieren. Für die verteilenden Gruppen bieten die Mensen die einzige Möglichkeit, Studierende aller Fakultäten zu informieren.

ad 2) Die Mensatischdecken sind ökologisch und wirtschaftlich fragwürdig. Wir halten die nicht unerhebliche Umweltbelastung durch den entstehenden Müll und die enormen Kosten (zur Zeit 68cent pro Decke) für nicht vertretbar. Auf schriftliche Anfrage teilte der Geschäftsführer mit, dass die Tischdecken dazu dienen sollen, dass sich Studierende in der Mensa „wohl fühlen“, den ökologischen und finanziellen Aspekt hält er für vernachlässigbar. Wir teilen diese Meinung nicht.
Die Aussagen, wie lang die Tischdecken auf den Tischen verbleiben, schwanken zwischenein bis drei Tagen (Mensaleitungen) und drei bis vier Wochen (Geschäftsführung).
Auf die hygienische Komponente bei einer Verweildauer von mehreren Wochen möchten wir hier nicht eingehen.

ad 3) die Aushangflächen wurden u.a. für Wohnungsanzeigen, Mitfahrgelegenheiten, Jobs etc. genutzt und waren meist gut gefüllt. Eine Verkleinerung der Flächen erscheint aus diesem Grund nicht angebracht.

Wie schon oben erwähnt verursachen die Tischdecken enorme Kosten. Ausgehend von unseren Beobachtungen werden die Tischdecken etwa alle ein bis zwei Tage gewechselt. Bei 800 Tischen und Kosten von 68 cent pro Decke bleiben bei einer durchschnittlichen Verweildauer von anderthalb Tagen bei zwanzig Betriebstagen pro Monat und 9 Betriebsmonaten (gehen wir mal davon aus, dass die Tischdecken während der Semesterferien länger liegen können) Kosten von mindestens 65000 € pro Jahr. Halten Sie einen solchen Betrag – immerhin der Studentenwerksbeitrag von 1600 Studierenden – für gerechtfertigt? Sie argumentieren, dass die Tischdecken eine „Wohlfühlatmosphäre“ schaffen. Wir würden es vorziehen, wenn unsere Beiträge anderweitig investiert würden. Im Schwäbischen Tagblatt vom 7.11.2007 erklären Sie, dass die Tischdecken drei bis vier Wochen auf den Tischen verbleiben. Das halten wir aus hygienischer Sicht für bedenklich. Wir sind dem Mensenpersonal ausdrücklich dankbar, dass sie bisher die Tische abgewischt haben und die verschmutzte Decken – offenbar entgegen Ihrer Weisung – entfernt haben. Falls Sie jedoch darauf bestehen möchten, dass die Tischdecken weiterhin auf den Tischen verbleiben haben wir nur einen Rat für Sie: Lassen Sie die Tischendecken nach drei bis vier Wochen einfach wenden, dann erreichen Sie eine Verweildauer von sechs bis acht Wochen und somit eine Kostensenkung um 100%. Zudem bitten wir um die Ergänzung der Gewürzständer durch Desinfektionsmittel.

Mit freundlichem Gruß verbleiben
Ihre Studierenden.

GAUD – DIE KLEINE DRUCKEREI

Leider musste die Druckerei eingestellt werden, weil die Drucker altersschwach wurden. Falls aber jemand eine Idee hat oder uns Drucker zur Verfügung stellen möchte machen wir gerne weiter!

Ihr habt was von eurer Fachschaft, dass ihr in großen Stückzahlen drucken müsst? Oder ihr wollt für eine Diskussionsveranstaltung einladen und wollt dafür ein paar hundert Flyer drucken? Dann können wir euch helfen. Die Fachschaftenvollversammlung hat mit dem GAUD – was nichts anderes bedeutet als „Gerät zu Anregung und Unterstützung der Diskussion“, ein Hochleistungsdrucker, der große Mengen Papier problemlos mit Texten bestücken kann. Den Drucker stellen wir dir gerne gegen einen Obulus zur Verfügung. Am besten du meldest dich vorher kurz an, damit dann auch jemand im Büro ist.

Die momentanen Preise sehen wie folgt aus:

Papier 80g:

Drucke DIN A4 (einseitig): 2,5 Cent pro Seite
Drucke DIN A4 (beidseitig): 3,0 Cent pro Seite
Drucke DIN A3 (einseitig): 4,0 Cent pro Seite
Drucke DIN A3 (beidseitig): 5,0 Cent pro Seite

Papier 120g/160g:

Drucke DINA4 (einseitig): 5 cent pro Seite
beidseitig (geht nur bei 120g): 7,5 cent pro Seite

Das Klammern von Heften kostet i.d.R. 2 cent pro Exemplar (also 1 cent pro Klammer).

Generell gelten diese Preise für Umweltschutzpapier.

Bei weißem (nicht Umweltpapier) und farbigem Papier kommt im Format DIN A4 ein „Umweltmalus“ von 1 Cent dazu.

Im Format DIN A3 beträgt dieser Umweltmalus 2,0 Cent pro Seite.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Druckkosten nicht deshalb erheben, um Gewinn zu erzielen, sondern um die Möglichkeit des Druckens für alle Studierende weiter aufrecht erhalten zu können. Wir brauchen das Geld, um Reparaturkosten bezahlen zu können und um in absehbarer Zeit einen neuen Drucker anschaffen zu können, da der momentane GAUD schon erste „Alterserscheinungen“ zeigt.