📮Jetzt Briefwahl für die Gremienwahlen beantragen 💌📫

Am 29. und 30. Juni sind wieder Wahlen an der Uni. Wie letztes Jahr wird es erneut nur zwei Wahllokale geben (am 29. auf der Morgenstelle und am 30. im Clubhaus). Am einfachsten wählt ihr also per Briefwahl.

Dafür hat die Uni wieder ein Formular zur Verfügung gestellt in das ihr einfach nur euren Namen, Adresse usw. eintragen müsst und dann bekommt ihr die Unterlagen ganz bequem nach Hause.

Zum Briefwahlformular: https://uni-tuebingen.de/de/210103

Die Rücksendekosten übernehmen die Studierendenschaft und die Uni.

Gewählt werden der Studierendenrat, der Senat, die Fakultätsräte und an einigen Fakultäten die Fakultätsvertretungen. Auf unserer Homepage findet ihr unter dem Menüpunkt Gremienarbeit noch weitere Infos zu den Gremien.

Stellenausschreibung Haushaltsbeauftragte*r (w/m/d)

Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wurde eine Studierendenvertretung mit Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit gesetzlich verankert. Der Verfassten Studierendenschaft (VS) als Teilkörperschaft der Universität Tübingen gehören alle Studierenden der Universität an. Verwaltet wird sie von sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Organe der VS sind u.a. der Studierendenrat (Stura) als Legislativorgan und das Exekutivorgan.

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Dschungelbuch der Hochschulpolitik 4. Auflage Wintersemester 09/10

  • Vorwort
  • Die FSVV
    • Kurzvorstellung
    • Ernst Bloch Universität
    • Arbeitskreise
  • Gremien der Hochschulpolitik
    • Fakultätsrat AStA
    • Senat
    • Strukturkommission
    • Kommission für Studium und Lehre
    • Studiengebührenkommission
    • Hochschulrat
    • Vertreterversammlung des Studentenwerks
    • Verwaltungsrat des Studentenwerks
  • Uniwahlen

Der Biber symbolisiert alles, was schlecht für die Uni und ihre Studenten ist. Fachschaftsarbeit heißt: Dem Biber Manieren beibringen!

Vorwort

Lieber Studi,
„Senat“, „AStA“ und „Fakultätsrat“ sind wohl die häufigsten Begriffe, die durch den Uni-Alltag schwirren, ohne dass man eine genaue Vorstellung davon hat, was in diesen Gremien besprochen wird. Und dann soll man einige auch noch selbst wählen! Die geringe Wahlbeteiligung (2009: 19,4%) zeigt nicht Studis, die nicht wählen wollen, sondern die nicht wählen können, weil sie sich zu schlecht informiert fühlen. Das liegt unter anderem daran, dass die meisten Gremien nicht öffentlich tagen. Dieses Dschungelbuch soll den Weg durch den hochschulpolitischen Dschungel weisen. Es beschreibt die Arbeit der wichtigsten Gremien, erklärt, wer darin vertreten ist, und zeigt, wie jeder Studi, auch du, seine Uni mitgestalten kann.

Wir Studierenden sind die größte Gruppe an der Uni und können wichtige Perspektiven von der anderen Seite des Hörsaals her aufzeigen. Das fällt ganz schön ins Gewicht! Studierende sämtlicher Fächer investieren viel Zeit und Arbeit, um die Hochschule nach ihren Wün- schen zu gestalten, d.h. an der sie gerne lernen und forschen, die besonnen finanziert, und die sie in jeder Hinsicht gerecht behandelt. Dazu gehen sie manchmal Hand in Hand mit der Unileitung, und wenn es sein muss auf Konfrontationskurs. Kritisches Hinterfragen ist unser wichtigstes Werkzeug! Auch du solltest nicht akzeptieren, dass deine Studiengebühren für neue Möbel ausgegeben werden oder der interessanteste Lehrstuhl deines Instituts weggekürzt wird! Frag nach und unterstütze die Fachschaften mit deinen Fähigkeiten!

Schau doch mal bei uns vorbei! Bis bald und liebe Grüße,
deine Fachschaftenvollversammlung

FSVV – Fachschaftenvollversammlung

Kurzvorstellung

Die Fachschaftenvollversammlung (FSVV) ist seit 1973 der Zusammenschluss aller Fachschaften der Universität. Im Gegensatz zu den„hochschulpolitischen Gruppen“, die sich meist schon durch ihrenNamen einer politischen Richtung und einer politischen Partei zugehörig zeigen, ist die FSVV politisch und finanziell unabhängig und steht keiner Partei nahe. Die FSVV sieht sich als wichtige Ergänzung zum seit den 70er Jahren massiv eingeschränkten und von der Universitätsleitung abhängigen →AStA. Ist die Mitbestimmung der Studierenden darin auf sportliche, musische und kulturelle Bereiche begrenzt, nimmt die FSVV auch ökologische, ökonomische und politische Interessensvertretung wahr. 1977 wurde die FSVV auf einer studentischen Vollversammlung als unabhängige Studierendenvertretung mandatiert, bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft die politischen Interessen der Tübinger Studierenden zu vertreten. Dieser Beschluss wurde seitdem mehrfach bestätigt – zuletzt im „großen Streik“ 1997/98.

Das Modell der Vollversammlung ist an der Universität Tübingen auf- grund ihrer Entscheidungsfindung einzigartig und verläuft nach folgenden Prinzipien:

  1. Offenheit: Jeder Studierende ist in allen Fachschaften und der FSVV rede- und antragsberechtigt.
  2. Basisdemokratie: Eingebrachte Anträge werden zuerst in den einzelnen Fachschaften abgestimmt, dann erst erfolgt ein Votum in der Vollversammlung, in der Regel durch zwei Delegierte je Fachschaft.
  3. Imperatives Mandat: Die so gefundenen Entscheidungen sind für die Vertreter der FSVV in den Gremien bindend, wie auch die Entscheidungen der Fachschaften für ihre Delegierten in der Vollversammlung bindend war. Betrifft eine Entscheidung nur eine Fachschaft, gibt diese die Position vor (z.B. Besetzung von Lehrstühlen).

Alle Studierenden können die Beschlüsse der universitären Gremien beeinflussen!

In den Sitzungen der FSVV wird die Arbeit in den Fachschaften, den →Gremien und den →Arbeitskreisen (AKs) besprochen. Die Sitzungen finden jeden Montag um 18 Uhr im Sitzungssaal im Clubhaus statt. Die FSVV beruft auch studentische Vollversammlungen ein. Auf der Vollversammlung gefasste Beschlüsse und Positionen sind für die FSVV bindend. Vorwort

Die sehr gute Zusammenarbeit der FSVV mit der Uni-Leitung, die breite Akzeptanz der studentischen Politik auf Landes- und Bundesebene und vor allem das auch zwischen den Wahlen geäußerte Vertrauen der Studierenden in unsere Arbeit sind für uns deutliche Zei- chen dafür, dass wir trotz unserer vielleicht nicht immer konsensfähi-gen Positionen und, um es mit →Ernst Bloch zu sagen, trotz – oder gerade wegen? – unseres „trotzigen Trotzdems” auf dem richtigenWeg sind.

Ernst Bloch Universität

Ernst Bloch im Juli 70 Foto: Manfred Grohe

Als 1977 der Tübinger Philosophieprofessor und geistiger Vater protestierender Studierender Ernst Bloch starb, widmete der AStA die Universität zu seinem Gedenken um. Das Logo geht auf eine Vorlesung Blochs anlässlich der Verleihung seiner Honorarprofessur im Festsaal der Neuen Aula zurück, als er als Ausdruck seines Widerstands gegen bestehendes Unrecht die geballte Faust erhob. Der FSVV erscheint dieses Symbol aufgrund ihres Selbstverständnisses als unabhängige Studierendenvertretung geeignet. Die Ernst-Bloch-Faust schlägt nicht: Sie steht als Symbol dafür, dass wir als Studierende nicht alles mit uns geschehen lassen. Die Besinnung auf Ernst Bloch versteht die FSVV als eine Besinnung auf einideologiefreies, gesellschaftskritisches Denken.

Arbeitskreise und Aktivitäten der FSVV

In Arbeitskreisen passiert wichtige inhaltliche Arbeit, die den Rahmen einer Sitzung sprengen würde. Auch darüberhinaus ist die FSVV aktiv.

Der AK Freie Bildung (früher: AK Studiengebühren) hat jeweils 2007 und 2008 einen Boykott der allgemeinen Studiengebühren organisiert. Zwar ist er zweimal gescheitert, es hat sich jedoch auch ge- zeigt, dass Unzufriedenheit unter den Studierenden existiert und die reibungslose Durchführung hat das Vertrauen in die Arbeit der FSVV gestärkt. Durch die Umbenennung des AKs wird deutlich gemacht, dass die FSVV jede Art von Studiengebühren mit freier Bildung unvereinbar sieht.

Der AK Wohlfühlen befasst sich mit Themen rund ums →Studentenwerk Tübingen-Hohenheim. Das betrifft vor allem die Tendenz seit der Zusammenlegung der beiden Studentenwerke, den Service weniger auf die Interessen der Studierenden auszurichten und Entscheidungen ohne Absprache mit den Betroffenen zu fällen und durchzusetzen. Seinen Namen verdankt der AK dem neuen Geschäftsführer des Studentenwerks, der als eine seiner ersten Amtshandlungen in Tübingen verfügte, auf den Mensatischen Papiertischdecken auszulegen. Die Studierenden sollten sich darauf in der Mensa »wohlfühlen«, wobei Kosten und ökologische Erwägungen keine Rolle spielten.

Der AK Rätebaubrigade kümmert sich um den Erhalt des Clubhauses mit allem was dazugehört. Er steht in Kontakt mit dem Bauamt der Universität, meldet Schäden und stellt Bau- und Reparaturanträge. So hat die Rätebaubrigade z.B. erreicht, dass es eine Lüftungsanlage ins Clubhaus eingebaut wurde. Da die Uni aber nicht immer notwendiges Geld zur Verfügung stellt, ist der AK auch selbst handwerklich tätig. So wurden in der Vergangenheit Jalousien angebracht, die Wärmedämmung an den Fenstern verbessert und das Ka- minzimmer und Möbel renoviert. Zudem unterstützt die Rätebaubrigade die VeranstalterInnen bei der Vorbereitung und Durchführung von Clubhausfesten.

Der AK FakNeu erarbeitet ein Konzept zur vom Rektorat vorangetriebenen →Fakultätsneugliederung. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf studentischen Bedürfnissen und denen kleinerer Fakultäten. Die Entwürfe des AKs werden in den →Senat eingebracht.

Studienberatung findet an fast jedem Institut durch die Fach- schaft statt. Sie unterstützt damit diesen häufig unterfinanziert bzw. überlasteten Bereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Universität. Die FSVV bietet darüber hinaus Beratung für Studierende, insbesondere in sozialen Belangen, zur ge- schlechtlichen Gleichstellung, und zur Barrierefreiheit für Behinderte und chronisch Kranke an.

Die Vergabe der Clubhausfeste wird von der FSVV jedes Semester organisiert. Dazu lädt sie interessierte Fachschaften und Hochschulgruppen ein, um gemeinsam die Festtermine zu beschließen. Auch hält sie engen Kontakt mit der Universitätsverwaltung. So konnte die FSVV letztes Semester weitgehende zeitliche Einschränkungen für Clubhausfeste verhindern.

Die Musikanlage der FSVV kann von studentischen Gruppen und Fachschaften, insbesondere für die Clubhausfeste, kostengünstig gemietet werden. Die Einnahmen werden zur Verwaltung, Instandhaltung und Erweiterung der Anlage verwendet. Aktuell verfügt die Anlageberatung über zwei größere Anlagen mit Subwoofern, zwei Plattenspieler, ein DJ-Rack mit Doppel-CD-Spieler und Mischpult so- wie zwei Lichtanlagen mit je acht Scheinwerfern. Für Bands stehen Monitorboxen, ein Mischpult und ein Multicore zur Verfügung. Die Anlage ist für nicht-kommerzielle Veranstaltungen bestimmt. Kontakt über anlageberatung@fsrvv.de.

Das Ract! Festival, das jährlich am Anlagensee stattfindet, ist mit über 20 000 Besuchern das größte politische Umsonst-und- Draußen-Festival Süddeutschlands. Es entstand aus dem Zusammen- schluss des act! Festivals und des Räte-Open-Airs. Die FSVV ist als Mitveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung des Festivals maßgeblich beteiligt.

In den unregelmäßig stattfindenden Kaminzimmergesprächen stehen immer wieder interessante Gäste zur gesellschaftspolitischen Diskussion zur Verfügung.

Das Bildungsmagazin auf der Wüsten Welle (96,6 MHz) greift aktuelle bildungspolitische Themen auf und entsteht in enger Zu- sammenarbeit mit der FSVV. Infos: www.ernst-bloch-uni.de/radio

Das FSVV-Infoheft RÄTETÄ verfolgt kritisch die universitäre Poli- tik in Tübingen.

Überregional ist die FSVV in der LandesAStenkonferenz (LAK) in Baden-Württemberg, und im freien Zusammenschluss der StudentIn- nenschaften (fzs) auf Bundesebene aktiv.

Die wichtigsten Amtsträger auf einen Blick

Rektor:Prof. Dr. Bernd Engler
Prorektorin für Studium und Lehre:Prof. Dr. Stefanie Gropper
Prorektor für Forschung:Prof. Dr. Herbert Müther
Kanzler:Dr. Andreas Rothfuß
Gleichstellungsbeauftragte für den wissenschaftlichen Dienst:Prof. Dr. Schamma Schahadat
Prorektor für Internationales und Strategie:Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann

Gremien der Universität

Bisher wurde die selbstständige Arbeit der FSVV vorgestellt, wie Studierende bei den Fachschaften Unterstützung bekommen und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Nun die Frage: Was passiert mit den beschlossenen Positionen? Im Landeshochschulgesetz (LHG) ist eine Beteiligung von Studierenden, wenn auch eine sehr geringe, in allen universitären Gremien gesichert. Prinzipiell sind immer alle an der Universität arbeitenden Statusgruppen vertreten: Professoren, Wissenschaftlicher Dienst, z.T. nicht wissenschaftlicher Dienst und Studierende, wobei immer eine professorale Mehrheit gewahrt ist. Auch die FSVV entsendet Vertreter z.B. in die Senatskommissionen, die Gremien des Studentenwerks oder den Hochschulrat. Sie vertreten dort die Meinung der Studierenden und ermöglichen durch ihre Berichterstattung einen gesicherten Informationsaustausch zwi- schen den Gremien, den Fachschaften und den Studierenden. Im Folgenden werden die Wichtigsten erklärt.

Fakultätsrat

Im Fakultätsrat sitzen sechs Studierende, alle Professoren einer Fakultät und sechs Vertreter des Mittelbaus sowie des nichtwissenschaftlichen Dienstes. Der Fakultätsrat beschließt über die Finanzmittelvergabe, Prüfungs- und Studienordnung und über Fragen, die die ganze Fakultät und nicht nur einzelne Institute betreffen. Auch die Verwendung der Studiengebühren wird nach Vorberatung in der Studienkommission der Fakultät vom Fakultätsrat beschlossen. Weiterhin beschließt er über die vom Fakultätsvorstand verfassten Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät. In Kommissionen werden bestimmte Themen ausgiebiger diskutiert und Beschlussvorlagen erarbeitet. Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet der Dekan der Fakultät. Zusammen mit dem Studiendekan und dem Prodekan bilden diese drei Professoren den Fakultätsvorstand, der heute vielfach bereits vor der eigentlichen Diskussion im Fakultätsrat die Beschlüsse vorbereitet und damit den Fakultätsrat ein Stück weit entmachtet. Auch die Wahl eines neuen Dekans gehört zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates. Seit 2005 schlägt der Rektor dem Fakultätsrat die KandidatInnen für das Amt des Dekans vor.

AStA

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist ein von Studierenden gewähltes Gremium, das in beinahe alle Bundesländern eine im Gesetz verankerte und somit offiziell anerkannte umfassende Studierendenvertretung ist. Das war auch in Baden-Württemberg und Bayern bis 1972 so, als den studentischen Vertretern das politische Mandat entzogen wurde. 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschriebenen Studierenden aufgelöst. In der Folgezeit wurde ein Gremium geschaffen, das zwar AStA hieß, mit Unabhängigkeit und studentischer Interessenvertretung jedoch nichts zu tun hatte. Denn rechtlichwar der „AStA“ ein Ausschuss des Senates, dessen Aufgaben sich le-diglich auf die „Förderung der sozialen, geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden“ beschränken (vgl. §3 Abs. 3UG). Es ist dem AStA also nicht mehr erlaubt, sich zu hochschulpolitischen oder gar allgemeinpolitischen Themen zu äußern (z.B. Studiengebühren, sinkende Ausgaben für Bildungspolitik, Wohnungsnot oder Faschismus). Diese Aufgaben übernimmt die FSVV. Seit Inkrafttreten des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist der AStA nicht einmal mehr einem Unigremium zugeordnet. Die Beschlüsse des AStA müssen zudem vom Rektor vollzogen werden. So handelt es sich faktisch nur um Vorschläge, die vom Rektorat bzw. der zentralen Verwaltung vollzogen werden oder eben nicht. Das ist eine Farce! Aufgrund dieser Beschneidung ist auch der Name KAStrA geläufig. Eine tatsächliche studentische Interessenvertretung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Denn dazu bedarf es grundsätzlich eines hochschul- und allgemeinpolitischen Mandates, einer Satzungshoheit und einer Finanzhoheit. Die Studierendenschaft muss autonom und auf der Grundlage demokratischer Wahlen über ihren Status, ihre Stellung und ihre politische Arbeit entscheiden können. Deshalb lehnen alle studentischen Gruppen (außer dem RCDS) die bestehende Konstellation ab. Die FSVV fordert stattdessen eine Verfasste Studierendenschaft, wie sie in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern besteht, die wieder einem vollwertigen AStA entspricht.

Senat

Kraft Amtes gehören dem Senat das Rektorat, der Kanzler, die Frauenbeauftragte und alle Dekane (zur Repräsentation der fakultären Interessen) und ggf. der Direktor des Universitätsklinikums an. Weiterhin ist der wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Dienst vertreten. Während die vier studentischen Vertreter jährlich gewählt werden, beträgt die Amtszeit der übrigen Mitglieder vier Jahre. Der Senat wählt zur inhaltlichen Arbeit Kommissionen, deren Ergebnisse dann vom Senat diskutiert und beschlossen werden. Der Senat kann darüber hinaus Stellungnahmen verabschieden und beschließt z.B. über die jährlichen Zulassungszahlen. Auch jede Berufung eines neuen Professors wird vom Senat beschlossen. Ebenfalls regelt der Senat die Grundordnung (Verfassung der Uni). Wenn Rektor oder Frauenbeauftragte ihren Rechenschaftsbericht vortragen, ist die Senatssitzung auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies geschieht ebenso bei der Wahl eines neuen Rektorats (die 2008 gleich zweimal erfolgte). Durch das neue Landeshochschulgesetz (LHG) hat der Senat seine Vormachtstellung als Entscheidungsgremium der Uni zugunsten des →Hochschulrates eingebüßt. Der Senat tagt etwa alle vier Wochen. 

Strukturkommission

Bei der Strukturkommission handelt es sich um eine Senatskommission, welche an der Vorbereitung der Sitzungen des Senats beteiligt ist. Sie behandelt wesentliche Strukturentscheidungen der Universität. Sämtliche Ausschreibungen für Professuren passieren daher zunächst die Strukturkommission, welche die entsprechenden Anträge prüft und gegenüber dem Senat eine Beschlussempfehlung abgibt. Auch alle Bewerbungen auf Professuren werden geprüft, um eine Beschlussempfehlung an den Senat abzugeben. Zudem behandelt die Kommission den Struktur- und Entwicklungsplan, welcher in unregelmäßigen Zeitabständen vom Ministerium angefordert wird. Dieser Plan beinhaltet eine Bestandsaufnahme des status quo sowie eine verbindliche Zukunftsplanung. Auch hier erarbeitet die Strukturkommission eine Beschlussvorlage für den Senat. 

Achtung Fakultätsneugliederung

Die 14 Fakultäten der Uni sollen in ein „4+3 Department-Modell“ überführt werden. (Philosophisches Department, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, MatNat, , Medizin, plus Jura, ev. und kath. Theologie). Zwar erkennt die FSVV die grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform, sie hat den Weg des Rektorats jedoch in vielerlei Hinsicht kritisiert. Die exklusive Informationspolitik des Rektorats und die fehlende Einbeziehung von Studierenden und Fakultätsräten am Projekt stellen die Betroffenen meist vor vollendete Tatsachen. Die FSVV bezweifelt erwartete Verwaltungskosteneinsparung durch die Zusammenlegung, und weist auf eine bevorstehende Überlastung des Personals, sowie auf eine Verschlechterung des Betreuungsangebotes hin. Weiterhin wird von kleinen Instituten eine eingeschränkte Mitbestimmung in den Massendepartements befürchtet. Besonders zu den Details der internen Organisation der Departments kann das Rektorat noch keinen vernünftigen Ansatz vorweisen. Stattdessen werden die Stellen der Gründungs- oder Koordinierungsdekane besetzt, ohne dass eine Amtszeit oder ein genauer Tätigkeitsbereich feststeht. Die FSVV fordert eine Mitwirkung der Studierenden und der Fakultätsräte an einem Umgestaltungsprozess auf Augenhöhe. Zusätzlich weist die FSVV das Rektorat beständig darauf hin, dass die geplante Neugliederung auch eine Anpassung des Campus der Zukunft, des umfassenden Neubaus der Uni, erfordert. Die Neugliederung soll am 1.1.2010 in Kraft treten. 

Kommission für Studium und Lehre

Die Senatskommission für Studium und Lehre besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern, davon zwei Studierende. Sie berät den Senat bei Themen, die das Studium oder die (Qualität der) Lehre betreffen. Leider ist der wirkliche Aufgabenbereich der Kommission damit nicht klar genug definiert. Bisher bestand die Hauptaufgabe der Kommission lediglich in der Nominierung der KandidatInnen für den Landeslehrpreis, andere Themen wurden nur unzureichend oder gar nicht bearbeitet. Die Prorektorin für Studium und Lehre hat zugesagt, die Kommission zu stärken. Derzeit sind Beratungen über eine neue, allgemeingültige Satzung zur Evaluation von Lehrveranstaltungen im Gange, genauso wie die Umfrage zur Stärkung guter Lehre welche mit erarbeitet wurde. Auch ersuchte der Leiter des Career Services die Kommission als eine Art Aufsichtsrat. Eine wichtige Aufgabe, die bisher von der Universität nur unzureichend in Angriff genommen wurde, ist die Evaluation von Lehrveranstaltungen und der Studiengebührenverwendung. Evaluationsergebnisse werden in vielen Fakultäten nur unzureichend veröffentlicht, Konsequenzen aus Evaluationen meist nicht. Die FSVV fordert daher ein einheitliches Evaluationssystem für alle Fakultäten und auch für zentrale Einrichtungen und deren Veranstaltungen. 

Studiengebührenkommission

Die Studiengebührenkommission ist eine Kommission des Rektorats, deren Mitglieder jedoch vom Senat gewählt werden, um der Gruppenautonomie und der universitären Demokratie gerecht zu werden. Neben der Prorektorin für Studium und Lehre sitzen drei professorale Mitglieder, ein Mittelbauvertreter, ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie vier Studierende im Gremium. Zusätzlich gibt es zwei Mitglieder mit beratender Stimme (eine Professorin, eine Studentin). Da die Studiengebühren laut Gesetz „im Benehmen mit den Studierenden“ verteilt werden, entstand auf Initiative der Fachschaften und der jetzigen Prorektorin für Studium und Lehre die „Kommission für die Verteilung der Studiengebühren“, auch „Studiengebührenkommission“ genannt. Der Name ist insofern missverständlich, als dass die Studiengebühren letztendlich nicht durch die Kommission vergeben werden. Die Beschlussfassung erfolgt durch das Rektorat, die Kommission erarbeitet lediglich eine Beschlussvorlage, an die sich das Rektorat nicht halten muss. Die Formulierung „Im Benehmen mit den Studierenden“ bedeutet auch nicht, dass die Studierenden zustimmen müssen, sondern dass sie informiert werden (müssten) und sich äußern dürfen. Es wurden auch schon Studiengebühren gegen den Willen der Studierenden vergeben. Aufgabe der Kommission ist es, einen Verteilungsschlüssel für die Studiengebühren zu erstellen, d.h. festzulegen wie viele Gelder an die Fakultäten gehen und wo Gelder zentral eingesetzt werden sollen. Die Studiengebührenverteilung innerhalb der Fakultäten wird von der Kommission überwacht. Die Fakultäten entwerfen Verteilungsvorschläge für die jeweilige Fakultät, die dann von der Kommission begutachtet werden. Die Erarbeitung der Studiengebührenverteilung für die zentralen Einrichtungen (Bibliotheken, Verwaltungseinrichtungen etc.) erfolgt direkt in der Studiengebührenkommission.

Hochschulrat

Der Hochschulrat, im Gesetz „Aufsichtsrat“ genannt, ist seit Inkrafttreten des LHG im Jahr 2005 das nominell wichtigste Gremium der Universität. Von den elf Mitgliedern des Hochschulrats gehören nur fünf der Universität an (drei Professoren, ein Vertreter des wissenschaftlichen Mittelbaus, ein/e StudentIn), bei den restlichen externen Mitglieder handelt es sich überwiegend aus Vertretern der Wirtschaft. Den Vorsitz des Hochschulrats führt immer ein universitätsexternes Mitglied. Jährlich finden etwa sechs Sitzungen statt. Der Hochschulrat beaufsichtigt das Rektorat, hat aber auch eine unmittelbare strategische Funktion, da er laut Gesetz „die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule“ trägt. Faktisch bedeutet dies, dass der Hochschulrat viele Aufgaben übernommen hat, die früher der Senat wahrgenommen hat. So wird der Rektor heute nicht mehr vom Senat – und damit von den Mitgliedern der Universität – sondern vom Hochschulrat gewählt. Auch die Struktur- und Entwicklungspläne der Universität werden ebenso wie die Funktionsbeschreibung von Professuren vom Hochschulrat beschlossen. Die Beschlussfassung über die Planung der baulichen Entwicklung – also auch das Projekt „Campus der Zukunft“ – obliegt allein dem Hochschulrat. Des Weiteren bedürfen die meisten Entscheidungen des Senates der Zustimmung des Hochschulrats. Die FSVV steht dem jetzigen Hochschulratsmodell kritisch gegenüber. Es erscheint nicht zielführend, wenn die wichtigsten Strukturentscheidungen von einem Gremium gefasst werden, dass mehrheitlich aus universitätsfremden Personen besteht. Wichtige Strukturentscheidungen sollten aus der Mitte der Universität selbst kommen und vom Senat beschlossen werden. Bis jetzt hat sich der Hochschulrat meistens an die Vorschläge der Fakultäten und des Senats (z.B. bei der Ausschreibung von Professuren) gehalten, allerdings kam es bei der Wahl des Rektors auch zu Konflikten zwischen Hochschulrat und Senat. Sinnvoller wäre eine Art Kuratoriumsmodell, in dem der Hochschulrat eine beratende Funktion für Rektorat und Senat inne hat. Dadurch wäre gewährleistet, dass zum einen impulsgebende Vorschläge von außen kämen und zum anderen die Interessen der Universität nicht fremdbestimmt wären. 

Vertreterversammlung des Studentenwerks

Die Vertreterversammlung ist offiziell das höchste Organ eines Studentenwerks (StuWe). Sie beschließt die Satzung und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. In der Vertreterversammlung sind die Studierenden hoffnungslos in der Unterzahl: jede betroffene Hochschule entsendet neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Zahl an Professoren und Studierenden. In der Vertreterversammlung sind neben Rektor und Kanzler der Uni Tübingen auch vier Studierende und vier Professoren vertreten. In der der gesamten Vertreterversammlung sind weniger als ein Drittel der Mitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsverhältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversammlungsmitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsverhältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversammlungsmitgliedern gelungen, die Satzung des Studentenwerks zu entwerfen, sie in die Vertreterversammlung einzubringen und in größten Teilen auch beschließen zu lassen. 

Was ist faul im Studentenwerk?

Seit der Zusammenlegung der Studentenwerke Tübingen und Hohenheim ist die FSVV darum bemüht, dass Tübingen unter dem ehemals nur Hohenheimer StuWe-Leiter Oliver Schill, nicht als Standort zweiter Klasse behandelt wird. Tatsache ist, dass ohne Rücksicht auf Tübinger Besonderheiten Hohenheimer Strukturen übernommen werden. Die Ausgestaltung der Mensen, die, durch Landesmittel gefördert, mit günstigem und guten Essen eigentlich des Studenten Magen und Geldbeutel dienen sollen, werden laut Schill zu „Profit Centern“ umstrukturiert. Im Zentrum steht dabei der irrsinnige Gedanke, Mensa Morgenstelle und Wilhelmstraße könnten trotz ihres unterschiedlichen Einzugsbereiches miteinander konkurrieren. Das Flyerverbot sowie verschwenderische und unhygienische Papiertischdecken auf den Mensatischen konnte die FSVV schon nach wenigen Wochen stoppen. Neben ökologischen Kosten müssten dafür 65 000 Euro pro Jahr veranschlagt werden – eine teure „Wohlfühlatmosphäre“. Rund 50 000 Euro wurden übrigens vom StuWe zur Planung eines „Studentenhotels“ im Plieninger Gewerbegebiet ausgegeben – ohne zuvor, wie vorgeschrieben, eine Änderung des Bebauungsplanes von der Stadt Stuttgart zu beantragen! Herausgeschmissenes Geld, das bei vernünftigem Vorgehen hätte gespart werden können. Die FSVV hat hierzu ein unabhängiges und den StuWe Geschäftsführer belastendes Gutachten eingeholt. Ein weiterer Vorwurf besteht aufgrund von Mieterhöhungen von bis zu 35 Euro der Studentenwohnheime im November 2008. Die FSVV hat über Flyer die Mieter darauf Aufmerksam gemacht, dass sie ohne Grundlage im Wirtschaftsplan und am Verwaltungsrat vorbei beschlossen wurden und nicht ausreichend begründet sind. Über 500 Bewohner widersprachen der Erhöhung, was vom StuWe mit dem Einzug der erhöhten Miete ignoriert wurde. Eine Studentin führt in dieser Sache eine Musterklage. 
Das Schwäbische Tagblatt berichtet regelmäßig über die Vorgänge im StuWe. 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das eigentliche mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Leider gibt es seit der letzten Vertreterversammlung Tübingen nur noch ein reguläres und ein stellvertretendes studentisches Mitglied (vorher zwei Stellvertreter). Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Tübinger Rektor. Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (in Tübingen derzeit 63,50€) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint. 

Was ist sonst noch faul im Studentenwerk?

Die Barrierefreiheit der sozialen Beratungseinrichtungen des StuWes ist nicht mehr gewährleistet. Mit dem Umzug aus den leicht zugänglichen Räumen neben der Mensa in die Karlsstraße, sind die Einrichtungen nicht nur weit ab vom Schuss, sondern man muss sich zur Beratung über Treppen und durch mehrere Türen quälen, was unzumutbar ist für eine Abteilung, in der auch KiTa Plätze vergeben werden. Die FSVV möchte die Zugänglichkeit dieser wichtigen Einrichtungen wahren und fordert bis zum Bau eines Service Zentrums im Rahmen des Campus der Zukunft den Verbleib der Abteilung in den zentralen Räumlichkeiten. 

Uniwahlen

Trotz des Anspruchs einer unabhängigen studentischen Vertretung, stellen sich Kandidaten der FSVV der Wahl von AStA und Senat, um sich dort im Rahmen der Möglichkeiten für die Studierenden einzusetzen und z.B. die Förderung studentischer Projekte in Sport, Musik und Kultur sicherzustellen und Zweckentfremdung von studentischen Mitteln zu verhindern. Eine starke Position in AStA und Senat hilft, dieser Position Ausdruck zu verleihen. Die Informationsstrukturen des AStA können weiterhin zur Aufklärung der Fachschaften und der Studierenden genutzt werden, um ihren Belangen gerecht zu werden. 

Bei den jährlichen Uniwahlen wird die studentische Beteiligung an der universitären Arbeit gesichert. Der AStA setzt sich zusammen aus den vier studentischen SenatorInnen und elf weiteren Studierenden. Auch auf Fakultätsebene haben Studierende Mitspracherecht, dessen genaue Ausgestaltung im Rahmen der →Fakultätsneugliederung jedoch noch nicht feststeht.

Studiengebühren
Wusstest du, dass nur knapp über 50% der Tübinger Studierenden Gebühren zahlen? An manchen Hochschulen sind es noch weniger. Alle anderen sind aufgrund verschiedener Regelungen befreit. Vielleicht auch du, wenn du…
…im PJ (praktischen Jahr) bist.
…ein Parallelstudium absolvierst.
…ein praktisches Semester absolvierst (bei Pflichtpraktika).
…ein Kind erziehst, welches das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat.
…aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit eingeschränkt bist (GdB 50+ oder fachärztliches Attest).
…mindestens zwei Geschwister hast, die diese Regelung nicht in Anspruch genommen haben.

Die Befreiung aufgrund von Hochbegabung und als Stipendiat wurde eingestellt.
Genauere Informationen bekommst du bei der FSVV, beim Sachgebiet für Studiengebühren (Dezernat VII) in der Hölderlinstraße 11, oder auf der Uniwebsite.

Die Fachschaftenvollversammlung…
…ist offen für jeden, der mitgestalten will.
…ist parteiunabhängig.
…vertritt aktiv deine Interessen weit über die Grenzen des AStA hinaus.
…ist am Nächsten an dir dran! Mit einer Fachschaft an fast je- dem Institut ist sie die bestinformierteste Gruppe
im AStA.

Wir laden dich herzlich zu unseren Treffen ein, jeden Montag um 18 Uhr im Sitzungssaal des Clubhauses. Wir freuen uns auf deine Fragen und Ideen!

So findest du uns:

Linker Eingang des Clubhauses, die Treppe links hoch. Der Sitzungssaal ist links, unser Büro im Gang rechts.

Weitere Infos zu aktuellen Themen auf: www.fsrvv.de

ICH KANN NICHT ZAHLEN!

Nach den Plänen der Univerwaltung werden die Gebührenbescheide über 500 € als Email zu Beginn der Rückmeldefrist verschickt. Mit dem Eintreffen der Mail beim Empfänger beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach ist kein Widerspruch gegen den Bescheid mehr möglich. 

Was kann man tun ? 

Ganz, platt gesagt: Zahlen oder sich wehren ! Wer sich zurückmeldet, die 63,50 € Studentenwerksbeitrag (einschl. Solibeitrag zum Studiticket) und zusätzlich die 500.-€ Studiengebühr zahlt, wird zum nächsten Semester weiter studieren können. 

Wer sich aber wehren möchte, hat im Grunde nur zwei Möglichkeiten: Widerspruch einlegen und/oder einen Härtefallantrag stellen. Man kann beide Möglichkeiten nutzen oder auch nur eine der beiden. In beiden Fällen sollte nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO die Aussetzung der Vollziehung (Exmatrikulation bei Nichtzahlung) beantragt werden. 

Widerspruch einlegen 

Ein Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Empfang des Gebührenbescheides eingelegt werden. Der Widerspruch ist eine unbedingte Voraussetzung, wenn z.B. gegen den Bescheid geklagt werden soll. Man kann aus persönlichen oder grundsätzlichen Gründen Widerspruch einlegen. 

Persönliche Gründe: Wenn der Gebührenbescheid aus eurer Sicht Fehler in der Berechnung enthält oder die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Gebührenbefreiung (nach § 5 LHGebG) besteht, muss ein Widerspruch eingelegt werden. Wer allerdings einen Grund angibt, der nicht im § 5 LHGebG als Befreiungsgrund genannt ist, muß damit rechnen, daß der Widerspruch abgelehnt wird. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird (Widerspruchsbescheid), wird oft eine Verwaltungsgebühr fällig. Wer sich weiter wehren will, muß dann klagen. Die FSRVV hat deshalb bereits eine Musterklage beim VG SIgmaringen gegen die Studiengebühren vorliegen, wie sie von Studis in ganz Baden-Württemberg erhoben wurde. Wenn diese Klage durch die Instanzen ausgefochten wurde, wollen wir auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollten die Klagen Erfolg haben und das Gericht unserer Rechtsauffassung folgen, so bekommen wahrscheinlich nur diejenigen ihr Geld zurück, die Widerspruch eingelegt und sich der Klage angeschlossen haben oder Unter Vorbehalt gezahlt haben.

Die FSRVV hat mit der Universität eine Vereinbarung abgeschlossen, daß nur eine Klage geführt wird und alle, die sich dieser Vereinbarung anschliessen, gleichbehandelt werden. Eine entsprechende Vereinbarung gab es schon zwischen dem Personalrat in der Medizin und der Uni. 

Für Behinderte, chronisch Kranke oder Studierende, die aus sonstigen medizinischen Gründen daran gehindert sind, innerhalb der Regelstudienzeit ihr Studium zu absolvieren, ist im § 5 LHGebG kein Befreiungsgrund vorgesehen. In einem Erlaß des MWK wird jedoch auf die Möglichkeit eines Härtefallantrag nach § 59 LHO hingewiesen (siehe unten unter Härtefallantrag). Weitere Informationen dazu bei der FSRVV oder bei der Behindertenberatung im Clubhaus, Tel. 07071 / 27 42 09. 

Ein Widerspruch muss nicht begründet sein, je ausführlicher er jedoch begründet wird, desto mehr Arbeit hat die Verwaltung und desto schwieriger wird es sein, den Widerspruch abzulehnen. 

Aufschiebende Wirkung, Aussetzung der Vollziehung 

Normalerweise hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, dies gilt leider nicht für staatliche Gebühren (s.u. Gesetzessammlung, § 80 VwGO). Deshalb sind Land und Uni der Meinung, daß die 500,-€ erst einmal gezahlt werden müssen. Man hat nun zwei Möglichkeiten, zahlen unter Vorbehalt (Auf dem Überweisungsträger eintragen: ZAHLUNG UNTER VORBEHALT), oder sich auf § 80, Abs 4 Satz 3 VwGO berufen. Die letzte Alternative ist die gefährlichere, da man im Zweifel von der Uni exmatrikuliert wird und sich dann auch noch wieder einklagen muss.

Härtefallantrag stellen, Muster siehe unten 

Zusätzlich zum Widerspruch oder auch unabhängig davon kann man einen Antrag stellen, die Gebühr erlassen zu bekommen (Härtefallantrag). Dazu müssen zwei Dinge vorhanden sein, als Wichtigstes die Unfähigkeit, die Gebühr zu zahlen (finanzielle Notlage) und zum anderen eine besondere Härte (nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 LHO). Beide Dinge sind allerdings bisher nicht genau definiert worden. 

Finanzielle Notlage: Zum Nachweis muß das Vermögen und das monatliche Einkommen zur Prüfung offengelegt werden. Welche Vermögens- und Einkommensgrenzen gelten werden, ist noch nicht bekannt. Es wird aber wahrscheinlich der Regelsatz der Sozialhilfe (345,-€) plus Kaltmiete als Kriterium herangezogen. 

Besondere Härte (nach § 59 LHO): Bisher wurde vom Ministerium nur Behinderung, Chronische Krankheit und eine längere Krankheitsphase genannt (Schreiben vom 18.6.98, Az. 640.5.-2/120c). 

Aus einem Schreiben des MWK leiten wir als besondere Härte ab, daß eine Exmatrikulation (bei Nichtzahlung der Gebühr nach § 91 UG) unzumutbar ist, wenn ein Studienabschluss absehbar ist: 

MWK, Schreiben vom 4. April 1998:
Auf die Gebühren nach dem LHGebG findet § 59 LHO Anwendung. Allerdings ist an die einzelnen Voraussetzungen – insbesondere an die besondere Härte im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 3 LHO – ein strenger Maßstab anzulegen. In die Prüfung ist einzubeziehen, ob die Alternative der Exmatrikulation unzumutbar ist; bei überlanger Studiendauer ohne absehbarem Abschluß wird dies regelmäßig zu verneinen sein.

Muster für einen Widerspruch

Muster für einen Härtefallantrag

LandesAStenkonferenz (LAK)

Die LandesAStenKonferenz Baden-Würt­tem­berg versteht sich als demokratischer Zusammenschluß der unabhänigen ASten und Studierendenvertretungen in Baden- Württemberg seit Abschaffung der verfassten Studierendenschaft. Ihre Aufgaben sind die Koordination und die Vertretung der Studierenden in BaWü in allen gesellschaftlichen und politischen Belangen, unabhängig von den Möglichkeiten des KAStrA. Sie sieht sich als Teil der Studierendenschaft und setzt sich für die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft ein.

Positionen

Die LAK lehnt Studiengebühren in jeglicher Form grundsätzlich ab. Studiengebühren sind sozial nicht verträglich, da sie den Zugang zur Bildung einschränken und vom finanziellen Hintergrund sowie der Einflussnahme der Eltern auf die Studienwahl abhängig machen. Auch kreditfinanzierte Modelle und nachgelagerte Studiengebühren schrecken von der Aufnahme eines Studiums ab und führen zu hochverschuldeten AbsolventInnen. Hiervon sind in besonderem Maße bildungsferne Schichten betroffen.

Die LAK tritt für das politische Mandat der ASten ein. Die Hochschulen spielen eine zentrale Rolle für die gesellschaftliche Entwicklung. Die studentische Selbstorganisation fördert die politische Bildung an den Hochschulen. Die Mitbestimmung der Studierenden in hochschulpolitischen und gesellschaftlichen Fragen lässt sich nur im Rahmen der unabhängigen verfassten Studierendenschaft verwirklichen.

Homepage: lak-bawue.de

Studentenwerk Aktionen

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Verwaltungsrat vornehmlich mit der Umsetzung der Fusion der Studentenwerke Tübingen und Hohenheim. Dabei galt es zu verhindern, dass die Fusion nicht übermäßig zu Lasten der Studierenden im Bereich des ehemaligen Tübinger StuWes ging. Des Weiteren haben unsere Verwaltungsratsmitglieder Anträge zur Etablierung von Energieeffizienzstandards bei Wohnheimbau und Wohnheimsanierung in den Verwaltungsrat eingebracht. In Zukunft wird die Schaffung von neuen Wohnheimplätzen und die Sanierung der Mensen eine wichtige Rolle spielen. Dies ist vor allem im Kontext mit der Umstrukturierung der städtischen Unieinrichtungen („Campus der Zukunft“) zu sehen. Dieses Prestigeprojekts des Rektors ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude der Mensa vermutlich abgerissen und neu gebaut werden muss, anstatt kostengünstiger saniert zu werden. Da damit auch die Verwaltungsgebäude des StuWes eventuell mit eingerissen werden sollen, müssen auch für diese Einrichtungen neue Räume gefunden werden, was wiederum hohe Kosten nach sich ziehen könnte. Des weiteren halten sich auch beharrlich Gerüchte dahin gehend, dass das Rektorat plant, die Essensversorgung an den Dienstleister des Uniklinikums (U.D.O.) outzusourcen. Dies lehnen wir aus mehrfachen Gründen ab: Zum einen fürchten wir, dass die Qualität der Speisen von einem externen Caterer im Vergleich zu frisch in den Mensen gekochten Speisen leidet. Zum anderen befürchten wir auch, dass die Essensversorgung für die Studierenden teurer wird, wenn sie die aufgrund von Überdimensionierung aufgebauten Überkapazitäten der UDO-Küche auffangen sollen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Tübinger Studierenden ein Anrecht auf eine eigene Mensaküche haben, wie sie sogar kleine Standorte wie Nürtingen haben. Außerdem lehnen wir es auch aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab, dass das Essen von tausenden Tübinger Studierenden über mehrere Kilometer von Weilheim zu den Mensen transportiert wird.

Soziale Dienste Studentenwerk

Liebe Studierende, liebe Kommilitonen! 

Seit Ende des Wintersemesters 2007/2008 befinden sich die Sozialen Dienste des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. nicht mehr direkt im Hauptsitz des Studentenwerkes, das im Zentrum des Uni-Campus an der Mensa liegt. Die Sozialen Dienste sind zentrale Anlaufstelle für Studierende z.B. bei Fragen zum Studentenwerk, zur Vergabe von KiTa-Plätzen, zu Studienfinanzierung, aber auch bei Rechtsfragen (kostenlose Rechtsberatung). Der Geschäftsführer des Studentenwerkes Schill hat damit entschieden, dass diese Anlaufstelle gerade behinderter Studierender und Studierender mit Kindern nicht länger an einem gut erreichbaren Ort auf dem Campus liegen soll. Er ordnete an, dass diese Abteilung ca. 1,5 Kilometer weg von der Universität (Karlstr. 3) in Räume zog, die in einem verwinkelten Gebäude im ersten Stock liegen. Das Gebäude ist weder durch einen Fahrstuhl erschlossen, noch sonst in irgendeiner Weise für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Auch Studierende, die einen Kinderwagen mitführen, haben in diesem Gebäude keinerlei Möglichkeit, diesen unterzustellen oder mitzunehmen. Auf die von uns vorgebrachte Kritik, dass dieser Zustand so nicht zu akzeptieren sei, teilte uns die Geschäftsführung des Studentenwerkes mit, dass nach vorheriger Anmeldung die Sachbearbeiter für behinderte und erziehende Studierende gesondert Termine im ehemaligen Sitz nahe der Mensa anbieten werden.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Aspekt, dass anstelle der Sozialen Dienste nun Mitarbeiter der Personalabteilung des Studentenwerkes in das Gebäude des Hauptsitzes einziehen sollen, wenden wir uns an Euch. Wir bitten Euch, wo ihr könnt Druck auf das Studentenwerk auszuüben und euch dafür einzusetzen, dass behinderte und erziehende Studierende uneingeschränkt die Angebote des Studentenwerkes nutzen können.

Gerade Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Aber mit einer Lösung, bei der nun behinderte und erziehende Studierende ihr Kommen vorher ankündigen müssen, können wir und die betroffenen Studierenden nur schwerlich leben. Dass im Gegensatz zu früher, als jeder Studierende jederzeit die sozialen Dienste aufsuchen konnte, nun diese Studierenden an einem separaten Ort mit ihrem Sachbearbeiter zusammenkommen ist eine Behandlung, die gerade diese Studierenden in einer leider generell nicht sehr barrierefreien Universität noch weiter einschränkt.

Wir sehen deshalb bei dieser neuen Entwicklung akuten Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns bereits mehrfach an Herrn Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerks, gewandt und um ein Überdenken seiner Entscheidung gebeten. Sein einziges Zugeständnis war die bereits erwähnte Möglichkeit angemeldeter Termine mit den jeweiligen Sachbearbeiter in einem besser zugänglichen Besprechungszimmer. Auch der Rektor der Universität Tübingen, Professor Dr. Engler, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studentenwerkes, hat keinen hier Einfluss auf den Geschäftsführer des Studentenwerkes zu diesem Thema genommen. Er verweist darauf, dass es sich bei den getroffenen Entscheidungen um Maßnahmen des laufenden Geschäfts handelt, über die ein Verwaltungsrat nicht zu entscheiden habe. 

Das sehen wir anders, wir bitten den Rektor daher sich deutlich auf die Seite seiner Studierenden zu stellen. 

Da auch die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates über diese Entscheidung nicht informiert wurden und auch nach Bekanntwerden nicht ernsthaft zum Sachverhalt gefragt wurden, sehen wir unsere letzte Möglichkeit darin, uns an Euch und die Öffentlichkeit zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Die derzeitigen Bedingungen dürfen unserer Meinung nach so nicht bestehen bleiben! Wir würden uns daher außerordentlich darüber freuen, wenn auch ihr euch für die Belange der behinderten und erziehenden Studierenden einsetzen könntet. Wendet euch dazu am besten an Herrn Schill oder den Rektor der Universität, macht Druck und lasst uns gemeinsam für Veränderung streiten. Ihr erreicht das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim unter 07071 – 297 38 31 oder per Post, in der Wilhelmstraße 15 in 72074 Tübingen. Das Rektorat und Professor Bernd Engler sind zu erreichen unter 07071 – 297 25 12 oder per Post, in der Wilhelmstraße 5 in 72074 Tübingen.

Am 28.4. um 15h tagt im großen Senat die VertreterInnenversammlung des Studentenwerks; diese Sitzung ist öffentlich und jedeR Studierende ist eingeladen, sich dort von Herrn Schill direkt informieren zu lassen.

Studentenwerke

Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.

Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg. 

Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.

Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.

Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Gleichstellung

Am 5. Mai 1904 beschloss der Senat der Universität Tübingen, auch Frauen zum ordentlichen Studium an der Universität zuzulassen. Damit erhielten Frauen erstmals das Recht, sich „unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen als ordentliche Studierende“ (Erlass des württembergischen Königs vom 17. Mai 1904) zu immatrikulieren. Mit diesem Beschluss feierte der jahrelange Kampf der Frauenbewegung um ein ordentliches Frauenstudium einen wichtigen Erfolg.In Tübingen hat dieser Kampf am Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. Obwohl in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich seit 1863, Frauen an Universitäten zugelassen wurden, war ihnen in Württemberg dieser Zugang verwehrt. Trotzdem fragte die Studentin Alexandra Popowa 1873 beim Tübinger Rektorat an, ob sie hier ihr in Zürich begonnenes Studium fortsetzen dürfe. Der Senat stimmte einstimmig gegen die Anfrage. Weiteren Bitten von Frauen in den folgenden Jahren erging es nicht anders. Erst 1892 erhielt Maria von Linden als erste Frau eine Zulassung zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften. Auch die Möglichkeit, als Hörerinnen Vorlesungen zu besuchen, wurde in den folgenden Jahren in einzelnen Fällen gewährt. Bis 1904 konnten so insgesamt 20 Frauen Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen.Diese Zulassungen waren jedoch weniger einer fortschrittlichen Einstellung der Universitätsleitung zu verdanken, sondern dem Engagement der betroffenen Frauen und der Politik der bürgerlichen Frauenbewegung. Durch zahlreiche Petitionen übten sie Druck auf Regierungsstellen aus und initiierten eine öffentliche Diskussion über Frauenbildung. Diese führte 1899 in Stuttgart zur Eröffnung eines Mädchengymnasiums. Ziel dieser Einrichtung war es, Frauen über den Zugang zur Universität die Ausübung akademischer Berufe zu ermöglichen. Als dann 1904 der erste Abitursjahrgang seinen erfolgreichen Abschluss feiern konnte, hatten zum erstenmal in Württemberg Frauen auf einem regulären institutionellen Weg die Hochschulreife erlangt. Dieser Umstand war ein wesentlicher Grund für den Beginn des Frauenstudiums in Tübingen im gleichen Jahr.Doch die Hoffnung der Frauen auf freien Zugang zu akademischen Berufen erfüllte sich damit noch nicht. Erst 1920 fiel in ganz Deutschland das Habilitationsverbot für Frauen. In Tübingen habilitierte sich sogar erst 24 Jahre später eine Frau. Zudem blieb der Zugang zu den Universitäten in den folgenden Jahrzehnten regelmäßigen Einschränkungen unterworfen. Besonders in knappen Zeiten gab es für Frauen Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise nach dem I. Weltkrieg. Auch als die Universität Tübingen nach dem II. Weltkrieg ihren Lehrbetrieb wieder aufnahm, wurden Kriegsheimkehrer bevorzugt und Frauen zum Sommersemester 1946 sogar ganz von der Neuimmatrikulation ausgeschlossen. In der Folgezeit sank der Frauenanteil an der Universität von 50% während des Krieges auf 20% in der Nachkriegszeit ab. Erst durch die Debatte um Chancengleichheit in den 60er und 70er Jahren erhöhte sich der Studentinnenanteil wieder auf 40%.Mittlerweile sind über die Hälfte aller Studierenden an der Universität Tübingen Frauen. Auf der akademischen Karriereleiter sind sie jedoch nach wie vor unterrepräsentiert: so sinkt der Anteil der Frauen, je höher die akademische Position ist. Trotz der nachweislich besseren Abschlüsse auch in Tübingen wird nur jede dritte Promotion von einer Frau gemacht. Und einer weiblichen C4-Professorin stehen statistisch 32 männliche Professoren gegenüber.