In Sachen Studentenwerk

Wieder mal Zeit für aktuelle Wasserstandsmeldungen in Sachen Stuwe. Da gibts zunächst mal nichts wesentlich neues an der Mieterhöhungsfront. Der Verwaltungsrat hat befunden, keine Mieterhöhung beschlossen zu haben, das Studentenwerk lässt sich dadurch allerdings nicht beirren.

48000 € zuviel bezahlt

Andere Themenbereiche sind da interessanter: Wie das Tagblatt berichtete, sind laut einem unabhängigen Gutachten der Sachverständigen-Sozietät Hoai-Spezial die knapp 50000€, die das Studentenwerk für Planungen eines Studentenhotels in Hohenheim bezahlte, deutlich zu hoch veranschlagt.

Die damit beauftragten Architekten hätten lediglich Anspruch auf etwa 2000 €, wenn sie auf die Möglichkeit einer Bauvoranfrage nicht hingewiesen hätten. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat des Stuwe. Es wirft ein neues Licht auf seit langem diskutierte Vorgänge. Die Universität hatte bereits im November 2008 versucht, in einer Pressemitteilung die Diskussion zu beenden und erklärt, die Vorwürfe des „verschwenderischen Umgangs mit Geldern haben sich nicht bestätigt.“ Erst vorgestern legte das Tagblatt mit eigenen Recherchen nach: http://tagblatt.de/2980604

Gericht stellt fest: Gesetze gelten auch für das Studentenwerk

Zeitgleich stand das Studentenwerk vor Gericht. Geklagt hatte der Personalrat, der über die geplanten Umstrukturierungen beim vor nunmehr zwei Jahren fusionierten Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert werden wollte. Auf schriftliche Anfragen hatten die Arbeitnehmervertreter zuerst gar keine Antwort erhalten und wurden dann beschieden, man habe doch mal mit jemandem, die auch im Personalrat sei, gesprochen.

Vor Gericht nun versicherte der Vertreter des Studentenwerks nun, dass ganz einfach keine Veränderungen geplant sind, außer einer neuen Spülmaschine in der Mensa Morgenstelle. Der Personalrat und sein Anwalt hatten es zuvor versäumt, dem Gericht entsprechende Papiere über Planungen zu übermitteln und gab sich mit einem Vergleich zufrieden: Der Antrag auf umfasssende Information wurde zurückgezogen (wenns schon nichts zu informieren gibt) und das Stuwe verpflichtet sich, in Zukunft den Personalrat zu informieren, wenn es muss. Nein, wir wollen keine Werbung machen, aber hierüber ist ebenfalls an oben schon angesprochener Stelle nachzulesen. Der Titel: „Nachhilfe in Rechtskunde: Stuwe muss informieren“

Speisepläne auf der Räte-Seite

Zuguterletzt: Die Speisepläne der Mensen waren bisher immer relativ gut auf der alten Seite des Studentenwerks versteckt, die neue Seite verweist ebenfalls auf die alte – bequemer bekommt ihr die Pläne in Zukunft bei uns, und zwar links in der Seitenleiste auf der Startseite oder unter http://www.fsrvv.de/services/praktische-lebenshilfe/mensa/. Guten Appetit!

Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Anschuldigungen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes ungeheuerlich!

Die von einer regionalen Tageszeitung heute erhobenen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Oliver Schill, sind aus Sicht der Fachschaftenvollversammlung ungeheuerlich. “Sollte sich der Fall so zugetragen haben, kann man das nicht auf sich sitzen lassen!”, so Georg Rudolf Mitglied der Fachschaftenvollversammlung an der Universität Tübingen. Rudolf, der gleichzeitig auch die Tübinger Studierenden in der Vertreterversammlung des Studentenwerkes vertritt, zeigte sich erschüttert von den Vorwürfen gegen die Geschäftsführung. “Sollten sich die Anschuldigungen konkretisieren, so müssen auch personelle Konsequenzen in Betracht kommen.”

Hintergrund ist ein Artikel in einer regionalen Tageszeitung, die am Freitag berichtete, dass gegen Oliver Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim strafrechtlich ermittelt würde. Schill soll im Rahmen seiner Tätigkeit vertrauliche Post, die an die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerkes adressiert war, unberechtigt geöffnet haben. Sollte sich dies bewahrheiten, so käme eine Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis in Betracht. Besonders brisant: Der Absender soll Medienberichten zufolge Mitglied im Verwaltungsrat und der Empfänger Psychotherapeut sein. Gleichzeitig werden in der Zeitung schwere Anschuldigungen wegen verfehlter Bauprojekte erhoben, die dem Studentenwerk einen Schaden von ca. 75.000 € zugefügt haben sollen. Auch hier wird eine Mitverantwortung von Herrn Schill nicht ausgeschlossen.

“Herr Schill wird sich verantworten müssen und wir werden die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen am nächsten Montag thematisieren”, so ein weiterer Vertreter der Tübinger Studierenden. “Es kann nicht sein, dass sich der Geschäftsführer innerhalb des Studentenwerks derartige gravierende Fehltritte erlaubt und dann versäumt, die Entscheidungsgremien darüber zu informieren. Die Informationen im Vorfeld aus der Presse zu erfahren ist so nicht hinzunehmen.” Am Montag findet die öffentliche Vertreterversammlung der Mitgliedshochschulen des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim statt, zu der auch alle Interessierten herzlich willkommen sind. Die Vertreterversammlung beginnt ab 16 Uhr im Großen Senat der Neuen Aula in Tübingen.

Christin Gumbinger, Fachschaftsaktivistin und Engagierte in zahlreichen Universitätsgremien gab zu bedenken:” Wenn die Anschuldigungen, wie sie erhoben werden, sich bewahrheiten sollten, so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer nur noch schwer denkbar. Hier muss nicht nur der Schaden für das Studentenwerk im Mittelpunkt stehen, sondern auch die Gefahr für den Ruf der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim.” Die beiden Studentenwerke Tübingen und Hohenheim wurde zum 1. Januar 2007 fusioniert, um so zum einen die Hochschulregion besser zu vernetzten und auch Synergieeffekte zwischen den Partnerhochschulen besser nutzen zu können. “Jetzt sind die Rektoren und Verwaltungschefs gefordert Schaden von der gemeinsamen Hochschulregion abzuwenden und den Anschuldigungen gegen Herrn Schill gründlich nachzugehen.”, so Gumbinger am Rande einer Veranstaltung. ” Sollten sich die Behauptungen konkretisieren, so können wir uns weder eine solche Außendarstellung noch einen solchen Geschäftsführer leisten.”

Studentenwerk Aktionen

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Verwaltungsrat vornehmlich mit der Umsetzung der Fusion der Studentenwerke Tübingen und Hohenheim. Dabei galt es zu verhindern, dass die Fusion nicht übermäßig zu Lasten der Studierenden im Bereich des ehemaligen Tübinger StuWes ging. Des Weiteren haben unsere Verwaltungsratsmitglieder Anträge zur Etablierung von Energieeffizienzstandards bei Wohnheimbau und Wohnheimsanierung in den Verwaltungsrat eingebracht. In Zukunft wird die Schaffung von neuen Wohnheimplätzen und die Sanierung der Mensen eine wichtige Rolle spielen. Dies ist vor allem im Kontext mit der Umstrukturierung der städtischen Unieinrichtungen („Campus der Zukunft“) zu sehen. Dieses Prestigeprojekts des Rektors ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude der Mensa vermutlich abgerissen und neu gebaut werden muss, anstatt kostengünstiger saniert zu werden. Da damit auch die Verwaltungsgebäude des StuWes eventuell mit eingerissen werden sollen, müssen auch für diese Einrichtungen neue Räume gefunden werden, was wiederum hohe Kosten nach sich ziehen könnte. Des weiteren halten sich auch beharrlich Gerüchte dahin gehend, dass das Rektorat plant, die Essensversorgung an den Dienstleister des Uniklinikums (U.D.O.) outzusourcen. Dies lehnen wir aus mehrfachen Gründen ab: Zum einen fürchten wir, dass die Qualität der Speisen von einem externen Caterer im Vergleich zu frisch in den Mensen gekochten Speisen leidet. Zum anderen befürchten wir auch, dass die Essensversorgung für die Studierenden teurer wird, wenn sie die aufgrund von Überdimensionierung aufgebauten Überkapazitäten der UDO-Küche auffangen sollen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Tübinger Studierenden ein Anrecht auf eine eigene Mensaküche haben, wie sie sogar kleine Standorte wie Nürtingen haben. Außerdem lehnen wir es auch aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab, dass das Essen von tausenden Tübinger Studierenden über mehrere Kilometer von Weilheim zu den Mensen transportiert wird.

Studentenwerke

Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.

Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg. 

Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.

Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.

Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Mensa-Essen kommentieren

In Tübingen gibt es drei Mensen, die vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. beitrieben werden. Das sind zum einen die großen Mensen in der Wilhelmstraße und auf der Morgenstelle, zum anderen die Mensa Prinz Karl in der Innenstadt. Die aktuellen Speisepläne findest du auf den Seiten des Studentenwerks.

Die fakultativ nachschlagende Mensaverbindung Fergenhansia bietet auf ihren Seiten die Möglichkeit, die Speisepläne zu kommentieren.