Aktionstag nachhaltige Hochschule

nachhaltiger-hs-tagAm heute stattfindenden Aktionstag zur nachhaltigen Hochschule, der von den AStA-Referenten für Umwelt organisiert wird, werden sich neben der Fachschaftenvollversammlung auch das RACT! und der Bildungsstreik beteiligen. Wir laden alle Studierenden und Interessierten ein zwischen 12 und 14 Uhr an unseren Ständen vorbeizuschauen.

Neben der Frage, was alles unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verstanden werden kann, haben wir uns insbesondere mit den Fragen der nachhaltigen Hochschulpolitik, der Strukturreformen und der Umbauprojekte an der Uni Tübingen beschäftigt und versucht diese unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu beurteilen.

Strafdrohung des StuWe-Chefs unbedenklich

Geschäftsführer Oliver Schill Nachdem der Geschäftsführer des Studentenwerkes Oliver Schill uns untersagen wollte, einen Artikel auf unserer Internetseite zu veröffentlichen, haben wir – wie angekündigt – Rechtsauskunft eingeholt. Wir haben dazu bei einem bekannten Tübinger Strafrechtsprofessor angefragt, der uns mitteilte, dass unsererseits keine „Üble Nachrede“ gemäß  §190 StGB besteht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wahrheitsgehalt der von uns gemachten Behauptung durch eine rechtskräftige Verurteilung nachgwiesen werden kann, bestehen seiner Ansicht nach keine Bedenken gegen die von uns gemachten Aussagen.

Unstreitig ist, dass Hr. Schill eine vorsätzliche Straftat begangen hat und im Rahmen eines Strafbefehl zur Zahlung von 3000 Euro verpflichtet wurde. Unbedenklich ist desweiteren die Auskunft, dass diese Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen würde. Herr Schill gilt somit in juristischem Sinne als vorbestraft. Gleichzeitig darf sich Herr Schill wegen der Tatsache, dass die Strafe nicht in sein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird gem. § 53 Bundeszentralregistergesetz öffentlich wieterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Der Artikel „Alles klar?“, auf den hin Herr Schill uns strafrechtliche Konseqenzen androhte, darf wieder online gestellt werden. Sollte es dennoch Problem mit einzelnen Formulierungen geben, so werden wir diese ebenfalls prüfen lassen und dann entsprechend reagieren.

Kritik unerwünscht?

Logo des Studentenwerkes ab 2008Es ist schon ein merkwürdiges Bild. Am vergangenen Montag traf sich die Vertreterversammlung des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim. In dieser Runde sind Vertreter der Hochschulleitungen, der Professorenschaft und der Studierenden aller acht Hochschule, die das Studentenwerk betreut. Ihre Aufgabe ist es den Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) des Studentenwerks zu wählen. Dabei ist es üblich, dass die jeweiligen Vertreter der Standorte auch ihre Vertreter im Verwaltungsrat autonom bestimmen. Auch am vergangen Montag sah es anfangs wieder danach aus. Nachdem bereits bei den externen Vertretern die Studierenden der Universität Hohenheim den Landtagsabgeordneten Dieter Kleinmann, der gleichzeitig Ausschussvorsitzender im Wissenschaftsausschuss des Landtags ist, vorgeschlagen hatten und die Vertreterversammlung diesem Vorschlag der Uni Hohenheim folgte, stand die Besetzung der 3 studentischen Verwaltungsratsmitglieder auf der Tagesordnung. Im Vorfeld hatte man sich unter den studentischen Vertretern abgestimmt, dass es jeweils einen Vertreter aus Hohenheim, Tübingen und der kleineren Fachhochschulen geben solle und es gab auch eine Abstimmung, dass der bisherige Tübinger Vertreter noch einmal eine Amtszeit Mitglied des Verwaltungsrates sein solle.

Doch diese Rechnung wurde wohl ohne den Wirt (oder in unserem Fall, den Geschäftsführer) gemacht .  Dass man es ihm in den letzten Monaten, berechtigter Weise, nicht leicht gemacht hat, dürfte aus der Berichterstattung bekannt sein. Dass er jede Kritik auch als persönliche Anfeindung betrachtet und Kritiker im Allgemeinen nicht schätzt, hat er mehrfach deutlich gemacht. Und so wurde plötzlich eine studentische Kandidatin (gleichzeitig Angehörige des RCDS) aus dem Hut gezaubert, um den bisherigen Tübinger Vertreter, Daniel Keip, zu ersetzen.  Auch wenn bislang Parteizugehörigkeiten (zumindest offiziell) mit dem Geschehen um das  Studentenwerk wenig zu tun hatten, so zeigte sich in der folgenden Wahl eine überraschende Wende in dieser Tradition.

Entgegen dem bisher gängigen und gebilligten Vorgehen, die von den Studierenden vorgeschlagenen Kandidaten der Hochschulen zu wählen, wurde am vergangenen Montag nicht Daniel Keip für die Universität Tübingen in den Verwaltungsrat gewählt, sondern die vorher genannte Überaschungskandidatin des RCDS. Dass diese Wahl abweicht von dem Vorschlag der studentischen Vertreter in der Versammlung, schafft nicht nur einen Präzendenzfall. Der Wahlverlauf zeigt vielmehr, dass dies vielleicht ein Zeichen für den Anbruch einer neuen Zeit im Studentenwerk Tübingen- Hohenheim ist. Denn während man sich früher offen austauschte und gemeinsam für das Studentenwerk eintrat und auch kontrovers diskutieren konnte, scheint Kritik unter dem Geschäftsführer Schill nicht länger erwünscht zu sein. Hier wurde weder der Diskurs gesucht, noch auf die unterschiedlichen Meinungen eingegangen, hier sollten Kritiker schlicht und ergreifend mundtot gemacht werden. Obgleich die bisher vorgebrachte Kritik, so räumt es auch der Verwaltungsratsvorsitzende und Rektor Professor Dr. Bernd Engler ein, berechtigt ist und der Geschäftsführer, Englers Meinung zu Folge, noch einiges über den Umgang im universitären Umfeld zu lernen habe, sind kritische Stimmen auch bei den Vertretern der Hochschulleitungen scheinbar nicht sonderlich gelitten. Und so fiel das Ergebnis, wenn auch denkbar knapp, so doch für die anwesenden Studenten überraschend mit 22 zu 21 Stimmen für die Kandidatin des RCDS und gegen den Kandidaten der Universität Tübingen aus.

Obwohl sich auch die Studierenden aus Hohenheim und aus Rottenburg für den einstimmigen Vorschlag der Tübinger studentischen Mitglieder aussprachen, fand er keine Mehrheit. Nun wollen wir nicht den Anschein erwecken schlechte Verlierer zu sein, mutmaßen wer alles wie abgestimmt hat oder Verbindungen über Parteizugehörigkeiten herstellen. Uns geht es darum,  dass die Arbeit des Studentenwerks auch zukünftig von studentischer Seite ein Korrektiv erhält und die studentischen Belange ernst- und wahrgenommen werden.

Daher werden wir auch weiterhin die Arbeit des Studentenwerks und die Arbeit des Geschäftsführers sehr kritisch begleiten und versuchen, das Bestmögliche für die Studierenden, das Studentenwerk und die Hochschulregion zu bewegen. Auch wenn uns das nun zugegebenermaßen schwerer fallen wird.

Unser Haus muss schöner werden!

clubhaus-kleinAn vielen Wochenenden des vergangenen Jahres fanden kleinere und größere Renovierungsarbeiten am Tübinger Clubhaus statt. Etwa 15 Studierende waren dem Aufruf der Rätebaubrigade gefolgt und griffen zu Pinsel, Farbe, Spachtelmasse und Bohrmaschine.

1958 eingeweiht, hat das Clubhaus in den letzten Jahrzehnten einige Schrammen abbekommen. Die Universität hat kein Geld um die notwendigen Reparaturarbeiten durchzuführen und deshalb haben sich die Mitglieder der Rätebaubrigade entschlossen, selbst Hand anzulegen. Immerhin gehen mehrere tausend Studierende täglich ein und aus, feiern, lernen und leben in den Räumen, und das hinterlässt Spuren. Übungsräume, Kaminzimmer, Sitzungssaal und Flure des Clubhauses erhielten nun einige Verschönerungen, auch Jalousien und Kunstwerke wurden angebracht.

Mit dieser Aktion wollen die Studierenden dem Gebäude neuen Glanz verleihen und so auch ihr Geschenk des amerikanischen Kongresses in Ehren halten: „Das Clubhaus ist für uns sehr wichtig. Der Amerikanische Kongress hat es den Tübinger Studierenden 1958 geschenkt und deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir mit diesem Haus pfleglich umgehen,“ begründet Christin Gumbinger die Aktion. Niemand in der Uni will, dass das Gebäude in einigen Jahren völlig heruntergekommen aussieht. Dann schon lieber ein paar Wochenenden für eine Streich- und Renovierungsaktion opfern, ist die einhellige Überzeugung bei der Fachschaftenvollversammlung, obwohl die Studierendenverbände in Baden-Württemberg in den 70er Jahren enteignet wurden und das Haus seither dem Land gehört.

Unterstützung erhielten die Studierenden vom Technischen Betriebsamt der Universität, die Farbe und das Malerzubehör bereit stellte und von der Bauabteilung der Universität, die die Aktionen ohne bürokratischen Aufwand und mit einem Augenzwinkern geschehen ließ. Auch im neuen Semester wird sicher wieder etwas passieren, denn es gibt schließlich immer was zu tun – nicht umsonst wirbt ein Baumarkt mit diesem Slogan.

In Sachen Studentenwerk

Wieder mal Zeit für aktuelle Wasserstandsmeldungen in Sachen Stuwe. Da gibts zunächst mal nichts wesentlich neues an der Mieterhöhungsfront. Der Verwaltungsrat hat befunden, keine Mieterhöhung beschlossen zu haben, das Studentenwerk lässt sich dadurch allerdings nicht beirren.

48000 € zuviel bezahlt

Andere Themenbereiche sind da interessanter: Wie das Tagblatt berichtete, sind laut einem unabhängigen Gutachten der Sachverständigen-Sozietät Hoai-Spezial die knapp 50000€, die das Studentenwerk für Planungen eines Studentenhotels in Hohenheim bezahlte, deutlich zu hoch veranschlagt.

Die damit beauftragten Architekten hätten lediglich Anspruch auf etwa 2000 €, wenn sie auf die Möglichkeit einer Bauvoranfrage nicht hingewiesen hätten. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat des Stuwe. Es wirft ein neues Licht auf seit langem diskutierte Vorgänge. Die Universität hatte bereits im November 2008 versucht, in einer Pressemitteilung die Diskussion zu beenden und erklärt, die Vorwürfe des „verschwenderischen Umgangs mit Geldern haben sich nicht bestätigt.“ Erst vorgestern legte das Tagblatt mit eigenen Recherchen nach: http://tagblatt.de/2980604

Gericht stellt fest: Gesetze gelten auch für das Studentenwerk

Zeitgleich stand das Studentenwerk vor Gericht. Geklagt hatte der Personalrat, der über die geplanten Umstrukturierungen beim vor nunmehr zwei Jahren fusionierten Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert werden wollte. Auf schriftliche Anfragen hatten die Arbeitnehmervertreter zuerst gar keine Antwort erhalten und wurden dann beschieden, man habe doch mal mit jemandem, die auch im Personalrat sei, gesprochen.

Vor Gericht nun versicherte der Vertreter des Studentenwerks nun, dass ganz einfach keine Veränderungen geplant sind, außer einer neuen Spülmaschine in der Mensa Morgenstelle. Der Personalrat und sein Anwalt hatten es zuvor versäumt, dem Gericht entsprechende Papiere über Planungen zu übermitteln und gab sich mit einem Vergleich zufrieden: Der Antrag auf umfasssende Information wurde zurückgezogen (wenns schon nichts zu informieren gibt) und das Stuwe verpflichtet sich, in Zukunft den Personalrat zu informieren, wenn es muss. Nein, wir wollen keine Werbung machen, aber hierüber ist ebenfalls an oben schon angesprochener Stelle nachzulesen. Der Titel: „Nachhilfe in Rechtskunde: Stuwe muss informieren“

Speisepläne auf der Räte-Seite

Zuguterletzt: Die Speisepläne der Mensen waren bisher immer relativ gut auf der alten Seite des Studentenwerks versteckt, die neue Seite verweist ebenfalls auf die alte – bequemer bekommt ihr die Pläne in Zukunft bei uns, und zwar links in der Seitenleiste auf der Startseite oder unter http://www.fsrvv.de/services/praktische-lebenshilfe/mensa/. Guten Appetit!

Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Neue 3-Kind-Studiengebührenbefreiung

Nach Auskunft der Servicestelle Studieninformation, -orientierung und -beratung (SIOB) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) haben sich die Vorschriften für die Befreiung wegen Geschwisterkindern erweitert. Dr. Gunter Schanz vom MWK erklärte auf Anfrage der Fachschaftenvollversammlung:

Das Landeshochschulgebührengesetz enthält hinsichtlich der „Geschwisterregelung“ mit Wirkung zum Sommersemester 2009 in § 6 Satz 1 folgende Regelung: „Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden, … 2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden, …“

Diese Regelung ist so zu verstehen, dass ein Studierender, der die Befreiung in Anspruch nimmt, zwei Geschwister hat, die keine Befreiung nach der Geschwisterregelung in Anspruch nehmen oder genommen haben. Das Neue daran ist, dass die Befreiung auch dann gewährt wird, wenn die Geschwister nicht studieren (z. B. weil sie eine Ausbildung machen oder noch zur Schule gehen) oder außerhalb Baden-Württembergs gebührenfrei studieren oder aufgrund einer anderen Vorschrift von Studiengebühren befreit sind (z. B. wegen Hochbegabung oder Behinderung). Die Neuregelung gilt zum Sommersemester 2009.

Wie diese Regelung an der Universität Tübingen umgesetzt werden soll, ist nach Auskunft der Universitätsverwaltung noch unklar, da eine genau Anweisung zur Umsetzung seitens des Ministeriums noch aussteht. Sollte es dazu neuere Entwicklungen geben, so werden wir euch informieren.

Ract!-Party im Epplehaus

ract-soliparty-januar-web Das durch die FSVV mitgetragene Ract!-Festival 2009 gewinnt an Konturen und erwacht auch öffentlich aus dem Winterschlaf – trotz der aktuell herrschenden Temperaturen. Am 17.01 findet dazu eine Auftaktveranstaltung im Epplehaus statt.

Sie beginnt um 19:00 mit einer Diskussion zum diesjährigen Festivalmotto „Armut. Was ist leben(s)wert?“, danach gibts einen Poetry-Slam, ein Konzert mit Pantasonics“, Melanus Kwest und den Renderings. Enden soll der Abend mit einer Party im Keller zu den Klängen der DJs Locolectric und Evegeny. Weitere Informationen unter http://ract-festival.de.

Anschuldigungen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes ungeheuerlich!

Die von einer regionalen Tageszeitung heute erhobenen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Oliver Schill, sind aus Sicht der Fachschaftenvollversammlung ungeheuerlich. “Sollte sich der Fall so zugetragen haben, kann man das nicht auf sich sitzen lassen!”, so Georg Rudolf Mitglied der Fachschaftenvollversammlung an der Universität Tübingen. Rudolf, der gleichzeitig auch die Tübinger Studierenden in der Vertreterversammlung des Studentenwerkes vertritt, zeigte sich erschüttert von den Vorwürfen gegen die Geschäftsführung. “Sollten sich die Anschuldigungen konkretisieren, so müssen auch personelle Konsequenzen in Betracht kommen.”

Hintergrund ist ein Artikel in einer regionalen Tageszeitung, die am Freitag berichtete, dass gegen Oliver Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim strafrechtlich ermittelt würde. Schill soll im Rahmen seiner Tätigkeit vertrauliche Post, die an die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerkes adressiert war, unberechtigt geöffnet haben. Sollte sich dies bewahrheiten, so käme eine Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis in Betracht. Besonders brisant: Der Absender soll Medienberichten zufolge Mitglied im Verwaltungsrat und der Empfänger Psychotherapeut sein. Gleichzeitig werden in der Zeitung schwere Anschuldigungen wegen verfehlter Bauprojekte erhoben, die dem Studentenwerk einen Schaden von ca. 75.000 € zugefügt haben sollen. Auch hier wird eine Mitverantwortung von Herrn Schill nicht ausgeschlossen.

“Herr Schill wird sich verantworten müssen und wir werden die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen am nächsten Montag thematisieren”, so ein weiterer Vertreter der Tübinger Studierenden. “Es kann nicht sein, dass sich der Geschäftsführer innerhalb des Studentenwerks derartige gravierende Fehltritte erlaubt und dann versäumt, die Entscheidungsgremien darüber zu informieren. Die Informationen im Vorfeld aus der Presse zu erfahren ist so nicht hinzunehmen.” Am Montag findet die öffentliche Vertreterversammlung der Mitgliedshochschulen des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim statt, zu der auch alle Interessierten herzlich willkommen sind. Die Vertreterversammlung beginnt ab 16 Uhr im Großen Senat der Neuen Aula in Tübingen.

Christin Gumbinger, Fachschaftsaktivistin und Engagierte in zahlreichen Universitätsgremien gab zu bedenken:” Wenn die Anschuldigungen, wie sie erhoben werden, sich bewahrheiten sollten, so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer nur noch schwer denkbar. Hier muss nicht nur der Schaden für das Studentenwerk im Mittelpunkt stehen, sondern auch die Gefahr für den Ruf der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim.” Die beiden Studentenwerke Tübingen und Hohenheim wurde zum 1. Januar 2007 fusioniert, um so zum einen die Hochschulregion besser zu vernetzten und auch Synergieeffekte zwischen den Partnerhochschulen besser nutzen zu können. “Jetzt sind die Rektoren und Verwaltungschefs gefordert Schaden von der gemeinsamen Hochschulregion abzuwenden und den Anschuldigungen gegen Herrn Schill gründlich nachzugehen.”, so Gumbinger am Rande einer Veranstaltung. ” Sollten sich die Behauptungen konkretisieren, so können wir uns weder eine solche Außendarstellung noch einen solchen Geschäftsführer leisten.”

Campus der Zukunft

Die Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Campus der Zukunft“ oder „Campus 2020“ liegen nun vor und der Sieger ist das kleine Tübinger Architekturbüro Hähnig und Gemmeke. Der Wettbewerb war im Mai 2008 international ausgeschrieben worden, es wurden 36 Vorschläge eingereicht.
Aus diesen Vorschlägen kürte eine Jury 5 Sieger und vergab Preisgelder in einer Gesamthöhe von fast 100.000€. Drei weitere Arbeiten wurden angekauft, um Ideen daraus später zu verwenden.

Bei dem Wettbewerb handelte es sich lediglich um ein „städtebaulichen Ideenwettbewerb“, d.h. es handelt sich dabei lediglich um „Grobplanungen“, wo Gebäude mit bestimmten Funktionen stehen sollen und wie sie ungefähr aussehen sollen. Die Ausführungsplanungen für die Gebäude müssen also erst noch gemacht werden. Begonnen werden soll dieses Großprojekt mit dem Neubau der Mensa, die wohl zwischen das heutige Geographische Institut und die Alte Physik gebaut werden soll. Der Beginn der Bauarbeiten ist zwischen 2009 und 2011 angedacht. In der Folge sollen sukzessive die übrigen Bausteine des Campus errichtet werden.