Boykott gegen Studiengebühren

Stell‘ Dir vor, es gibt Studiengebühren, und keiner zahlt…

In allen Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden sollen, laufen momentan die Vorbereitungen für einen letzten Versuch, Studiengebühren doch noch zu stoppen. Ein gemeinsamer, großangelegter Boykott der Gebühren soll die Universitäten und Landesregierungen dazu zwingen, die Gebühren abzuschaffen bzw. ihre Erhebung nicht durchzuführen.

Seit dem Beschluss der Vollversammlung vom 8. November laufen die Vorbereitung für eine solche Aktion auch in Tübingen auf Hochtouren. Was das genau bedeutet, wie man sich weiter informieren oder auch mithelfen kann wird im folgenden erklärt.

aktuell: Boykott beendet.
An der Universität Tübingen ist der Boykott beendet. Fast 2000 Studierende verweigerten die Zahlung. Das Quorum von 2500 Studierenden wurde damit nicht erreicht. Die Einzahlungen sowie Namen und Matrikelnummern der EinzahlerInnen werden vom Treuhänder unverzüglich an die Universität weitergeleitet. Alle Beteiligten werden damit rechtzeitig und ordnungsgemäß zurückgemeldet. 

Erst in den letzten Tagen überwiesen?
Was passiert, wenn ich erst in den letzten Tagen überwiesen habe und ich nicht sicher bin, ob mein Geld bereits am 15. Februar bis 20.00 Uhr auf dem Treuhandkonto eingetroffen ist?
Antwort: Gerade von Fremdbanken (also nicht Sparkasse) kann eine Überweisung mehrere Tage dauern, so dass dieser Fall tatsächlich eintreten kann. Wir werden aber täglich alle nachträglich eingetroffenen Überweisungen unmittelbar an die Universität weiterüberweisen, so dass in diesem Falle eine Mahnung äußerst unwahrscheinlich ist.

Warum boykottieren?
Es gibt viele Gründe zu boykottieren. Zum Beispiel sind Studiengebühren ungerecht. Personen mit weniger Geld werden sich ein Studium nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssen. Die Verzinsung der angebotenen Darlehen wird darüber hinaus dazu führen, dass Personen die darauf angewiesen sind bis zu doppelt so viel zahlen müssen, als diejenigen, deren Eltern die Gebühren z. B. sofort bezahlen können.
Außerdem sind Studiengebühren nicht dazu in der Lage die Finanzprobleme der Hochschulen zu lösen oder mehr Mitspracherechte der Studierenden zu schaffen. Sie tragen dazu bei, dass sich das Land immer weiter aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht und werden aller Voraussicht nach langfristig steigen.
Auch die Vorgabe, dass sie ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden, wird durch Umschichtungen im Universitätshaushalt oder die Abwälzung gestiegener Heizkosten auf die Universitäten und damit verbundene Sparmaßnahmen nicht eingehalten werden.

Mit dem Boykott haben wir die letzte, aber aussichtsreichste Möglichkeit die Gebühren noch zu verhindern.

Wie funktioniert der Boykott?
Du überweist die 105 € Sozialbeitrag und Verwaltungskosten an die Universität, die 500 € Studiengebühren dagegen auf das Boykott-Konto (Treuhandkonto, das vom Rechtsanwalt Nold verwaltet wird).

Am Stichtag, dem 15. Februar 2007, wird die Beteiligung ermittelt:
Machen an der Universität Freiburg mindestens 5.500 Studierende (Uni-quorum) und in Baden-Württemberg insgesamt min. 10.000 Studierende (Landesquorum) mit, wird das Geld zurückgehalten und verhandelt. Primäres Ziel dabei ist, dass alle Beteiligten zurückgemeldet werden, obwohl sie keine Studiengebühren an die Universität bezahlt haben.

Wird eines der beiden Quoren nicht erreicht, wird das Geld automatisch an die Universität überwiesen, so dass alle Beteiligten rechtzeitig zurückgemeldet sind.

Wie sicher ist der Boykott?
Bis zum Stichtag besteht keinerlei Risiko. Jede/r kann sich zunächst ohne Bedenken beteiligen und hat jederzeit (auch nach dem Stichtag) Zugriff auf das eigene Geld. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Anwalt garantieren den ordnungsgemäßen Ablauf und die Sicherheit des Kontos.

Werden die Quoren erreicht, besteht grundsätzlich das Risiko, exmatrikuliert zu werden. Allerdings muss die Universität vorher eine Mahnung verschicken. Und je mehr Leute mitmachen, umso geringer wird dieses Restrisiko. Denn eine Massenexmatrikulation von 5.500 oder mehr Studierenden können sich Universität und Land aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Gründen nicht erlauben. Der Ruf von Regierungspartei und Universitätsleitung wäre nachhaltig beschädigt, sollten diese einen so großen Teil des akademischen Nachwuchses vor die Türe setzen. Eine Universität ohne Studierende ist nicht vorstellbar – genauso wenig, wie Feierlichkeiten zum Universitätsjubiläum oder eine erfolgreiche Teilnahme an der zweiten Runde der Exzellenzinitiative. Außerdem boykottieren viele andere Hochschulen in Baden-Württemberg und bundesweit gleichzeitig mit uns die Einführung von Studiengebühren.
Mit sehr wenig Aufwand und einem geringen Risiko, das jederzeit kontrollierbar bleibt, kannst du diese Aktion unterstützen.

Der KAStrA

Diese Seite ist seit 2013 nicht mehr aktuell.  Mit der LHG Novelle wurde die verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt.

das neue lhg hat nicht mehr viel übrig für uns studenten. der asta als unser bisheriges vertretungsorgan wird abgeschafft. an seine stelle tritt ein kastra.

… schreibt ein Flugblatt des tübinger AStA am 5.12.1977. Seit diesem Jahr besteht in Baden-Württemberg keine Verfasste Studierendenschaft mehr – und damit auch kein Allgemeiner Studierenden-Ausschuss, der diesem Namen gerecht würde. Ziel dieser Maßnahme war laut Hans Filbinger (CDU), damaliger Ministerpräsident, die „Trockenlegung des linkes Sumpfes an den Hochschulen“.

In der Folgezeit wurde ein Gremium geschaffen, das zwar AStA hieß, mit Unabhängigkeit und studentischer Interessenvertretung jedoch nichts zu tun hatte. Denn rechtlich ist der „AStA” ein Ausschuss des Senates, dessen Aufgaben stark eingeschränkt wurden. Das aktuelle Landeshochschulgesetzes (LHG) von 2005 macht ihn in § 65 („Mitwirkung der Studierenden”) zuständig für „Aufgaben nach Absatz 2 und nach § 2 Abs. 3”, wo es heißt:

Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich die geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden. (§ 2 Abs. 3 LHG)

Er [der AStA] nimmt zugleich die fakultätsübergreifenden Studienangelegenheiten der Studierenden wahr und fördert die überregionale und internationale studentische Zusammenarbeit. (§ 65 Abs. 2 LHG)

Eine tatsächliche studentische Interessenvertretung ist also durch den AStA nicht möglich. Denn dazu bedarf es grundsätzlich eines hochschul- und allgemeinpolitischen Mandates sowie Satzungs- und Finanzhoheit. Die Studierendenschaft muss autonom und auf der Grundlage demokratischer Wahlen über ihren Status, ihre Stellung und ihre politische Arbeit entscheiden können. Deshalb lehnen alle studentischen Gruppen (außer dem RCDS) die bestehende Konstellation ab und fordern stattdessen eine Verfasste Studierendenschaft, wie sie in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern besteht.

Die FSVV, die seit 1973 besteht, wurde 1977 von einer studentischen Vollversammlung als unabhängige Studierendenvertretung mandatiert, die bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft die politischen Interessen der tübinger Studierenden vertreten solle. Dieser Beschluss wurde seitdem mehrfach bestätigt, zuletzt im „Lucky Streik“ von 1997/98.

Der KAStrA, der in jedem Jahr durch Uniwahlen neu konstituiert wird, tagt monatlich. Vertreten sind derzeit (2011/12) vier Fraktionen: Die Fachschaftsräte-Vollversammlung (4 Sitze), die Grüne Hochschulgruppe (4 Sitze), der RCDS (3 Sitze), die Juso-Hochschulgruppe (3 Sitze), die Liste für Information und Organisation (1 Sitz).

Auch der KAStrA ist selbstverständlich im Internet vertreten: http://www.asta.uni-tuebingen.de/

Verfasste Studierendenschaft

Baden-Württemberg ist eines von zwei Bundesländern, in dem die offizielle Studierendenvertretung, der „AStA“ faktisch handlungsunfähig ist. Das liegt daran, dass es hier keine Verfasste Studierendenschaft gibt – wie es dazu kam, was das bedeutet und weitere Hintergründe gibt es auf den folgenden Seiten.

Was ist das Problem?

Deine Studierendenvertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studierenden das Studium zu erleichtern, wird aber von Land und Hochschulen offiziell nicht anerkannt:

Ende der 1970er-Jahre schaffte die damalige Landesregierung von Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft, also die demokratische Vertretung der Studierenden, ab. Der seither gesetzlich vorgesehene „AStA“ darf sich nicht mehr (hochschul-)politisch äußern, besitzt kein eigenes Geld mehr und muss jede einzelne Entscheidung vom Rektorat genehmigen lassen.

Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn im Laufe der Zeit haben sich viele unterschiedliche Ersatzmodelle an den Hochschulen etabliert, die dann UStA, u-asta, FSRVV, FaVeVe, FSK oder ähnlich heißen und versuchen, die Arbeit weiterzuführen, die vorher die Verfasste Studierendenschaft geleistet hat.

Jedoch mit Unterschieden: Deine unabhängige Studierendenvertretung bekommt kein Geld vom Land für Beratungsangebote oder die Vertretung der studentischen Interessen. Denn das ist politische Arbeit und die ist verboten.

Um Selbstverständliches leisten zu können, muss sich Deine Studierendenvertretung in einer rechtlichen Grauzone am Rande der Legalität bewegen.

Warum mundtot?

Am 10. November 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg abgeschafft. Der damalige Ministerpräsident und ehemalige NS-Marinerichter Filbinger wollte mit diesem Schritt „den Sympathisanten­sumpf des Terrorismus austrocknen“, den er an den Hochschulen vermutete.

Seit dem ist die einzige gesetzlich vorgesehene Studierendenvertretung, der „Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)“ faktisch handlungsunfähig. Anders als in vierzehn anderen Bundesländern ist er auf einen Unterausschuss des Senats reduziert, mit dem Rektor als Vorsitzenden. Er darf sich nur noch mit musischen, sportlichen, kulturellen und eingeschränkt mit sozialen Fragen beschäftigen. Zu Themen der Hochschulpolitik, wie beispielsweise der Bachelor/Master-Um­stellung, BAföG oder Studiengebühren, darf er sich nicht äußern und kann daher seiner Funktion als Interessenvertretung der Studierenden nicht gerecht werden.

Die damaligen Begründungen für ein Verbot der Verfassten Studierendenschaft entbehren heute mehr denn je jeglicher Grundlage. Andere Bundesländer, in denen die Verfasste Studierendenschaft in den 1970er Jahren ebenfalls abgeschafft wurde, haben sie seit Jahren wieder eingeführt. Inzwischen fordern sogar mehrere Hochschulen in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

Was bedeutet eine Verfasste Studierendenschaft?

Das Recht, sich selbst zu vertreten.

Bisher muss jeder Beschluss des „AStA“ vom Rektorat abgesegnet werden. Mit einer Verfassten Studierendenschaft hingegen können sich die Studierenden selbst vertreten. Sie können Verträge schließen und so z.B. bei Verhandlungen zum Semesterticket besser gegen Preiserhöhungen vorgehen.

Finanzautonomie

Die Verfasste Studierendenschaft darf selbst über ihre Finanzen entscheiden – bisher muss das Rektorat jede noch so kleine Ausgabe genehmigen. Außerdem darf die Verfasste Studierendenschaft von den Studierenden einen geringen Beitrag – meistens zwischen drei und fünf Euro im Semester – erheben um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das be­deutet auch deutlich mehr Mittel als bisher für die Aufgaben der Studierendenvertretung: Damit werden z.B. bessere kostenlose Beratungen, eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen und ein größeres Serviceangebot möglich.

Satzungsfreiheit

Du bestimmst selbst, wie Deine Interessen­vertretung konkret organisiert sein soll: In welchen Gremien die demokratische Meinungsbildung stattfindet, wer Dich vertritt und wie du dich beteiligen willst.

Meinungsfreiheit

Eine Verfasste Studierendenschaft besitzt ein (hochschul-)politisches Mandat, so dass die Studierendenvertretung nicht länger den Beschränkungen unterliegt, sich zu wichtigen Themen nicht äußern zu dürfen. Dadurch kann sie aktiv im Interesse der Studierenden in das politischen Tauziehen eingreifen.

Aber es gibt doch schon jetzt eine unabhängige Studierendenvertretung?

Die unabhängigen Studierendenvertretungen versuchen die Nachteile des Verbots einer Verfassten Studierendenschaft auszugleichen, allerdings unterliegen auch sie einigen Beschränkungen:

  • Sie verfügen über keine eigenen Mittel und die Hochschulleitung kann sie offiziell nicht als Studierendenvertretung anerkennen.
  • Eine Verfasste Studierendenschaft würde zur offiziellen Ansprechpartnerin für die Hochschule, die Stadt und das Land. Sie kann die Meinungsbildung der Studierenden unterstützen und eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen gegenüber Hochschule, Gesetzgeber und Gesellschaft gewährleisten.
  • Schließlich sind alle unabhängigen Modelle von vorne herein lediglich als Übergangsmodelle bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgelegt.

Schritte auf dem Weg zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

  • am 16.5.2007 hat sich der Senat der Universität Freiburg einstimmig im Rahmen der Anhörung zum EHFRUG für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgesprochen
  • bei der „mundtot“-Ausstellung wurde zusammen mit den Jusos und der Landtagsabgeordneten Haller-Haid eine Ausstellung zum dreißigjährigen Geburtstag des Entmündigungsgesetzes aufgebaut.
  • mit dem neuen Rektor Engler wurden Diskussionen geführt, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen und seine Kenntnis zur verfassten Studierendenschaft zu erweitern.

GAUD – DIE KLEINE DRUCKEREI

Leider musste die Druckerei eingestellt werden, weil die Drucker altersschwach wurden. Falls aber jemand eine Idee hat oder uns Drucker zur Verfügung stellen möchte machen wir gerne weiter!

Ihr habt was von eurer Fachschaft, dass ihr in großen Stückzahlen drucken müsst? Oder ihr wollt für eine Diskussionsveranstaltung einladen und wollt dafür ein paar hundert Flyer drucken? Dann können wir euch helfen. Die Fachschaftenvollversammlung hat mit dem GAUD – was nichts anderes bedeutet als „Gerät zu Anregung und Unterstützung der Diskussion“, ein Hochleistungsdrucker, der große Mengen Papier problemlos mit Texten bestücken kann. Den Drucker stellen wir dir gerne gegen einen Obulus zur Verfügung. Am besten du meldest dich vorher kurz an, damit dann auch jemand im Büro ist.

Die momentanen Preise sehen wie folgt aus:

Papier 80g:

Drucke DIN A4 (einseitig): 2,5 Cent pro Seite
Drucke DIN A4 (beidseitig): 3,0 Cent pro Seite
Drucke DIN A3 (einseitig): 4,0 Cent pro Seite
Drucke DIN A3 (beidseitig): 5,0 Cent pro Seite

Papier 120g/160g:

Drucke DINA4 (einseitig): 5 cent pro Seite
beidseitig (geht nur bei 120g): 7,5 cent pro Seite

Das Klammern von Heften kostet i.d.R. 2 cent pro Exemplar (also 1 cent pro Klammer).

Generell gelten diese Preise für Umweltschutzpapier.

Bei weißem (nicht Umweltpapier) und farbigem Papier kommt im Format DIN A4 ein „Umweltmalus“ von 1 Cent dazu.

Im Format DIN A3 beträgt dieser Umweltmalus 2,0 Cent pro Seite.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Druckkosten nicht deshalb erheben, um Gewinn zu erzielen, sondern um die Möglichkeit des Druckens für alle Studierende weiter aufrecht erhalten zu können. Wir brauchen das Geld, um Reparaturkosten bezahlen zu können und um in absehbarer Zeit einen neuen Drucker anschaffen zu können, da der momentane GAUD schon erste „Alterserscheinungen“ zeigt.