Studiengebühren verstoßen gegen UN-Sozialpakt

bverwg1Am 29. April wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage Paderborner Studierender zum UN-Sozialpakt verhandelt, die durch das Landesastentreffen NRW eingereicht wurde. Die Fachschaftenvollversammlung Tübingen unterstützt die Klage und ruft dazu auf, den Protest gegen Studiengebühren auch am 29. April in Leipzig laut und deutlich zu
artikulieren.

Die Einführung von Studiengebühren ist in unseren Augen nicht nur unsozial, sondern ein Bruch gegenüber dem 1973 von der Bundesrepublik ratifizierten und 1976 in der BRD in Kraft getretenen internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt).  Im UN-Sozialpakt heißt es wörtlich:

„Der Hochschulunterricht [muss] auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden.“

„Sollte die Klage abgelehnt werden, wäre dies ein schwerer Schlag für die Verbindlichkeit von internationalem Recht. Es geht beim UN-Sozialpakt nicht nur um Bildungsgebühren, sondern um ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Absicherung sozialer Mindeststandards für alle Menschen“, erklärt David Lähnemann von der Fachschaft Biologie.

„Zu diesen sozialen Mindeststandards  gehört aber auch und gerade der kostenfreie Zugang zur Bildung. Die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudium ist eine wichtige Voraussetzung für  gesellschaftliche Chancengerechtigkeit“, ergänzt Fabian Everding von der Fachschaft EKW.

„Unabhängig vom Ausgang des Urteils am 29. April fordern wir die betroffenen Landesregierungen auf, Bildungsgebühren in jeder Form schnellstmöglich wieder abzuschaffen“, erklärt die Tübinger Fachschaftenvollversammlung abschließend.

Unser Haus muss schöner werden!

clubhaus-kleinAn vielen Wochenenden des vergangenen Jahres fanden kleinere und größere Renovierungsarbeiten am Tübinger Clubhaus statt. Etwa 15 Studierende waren dem Aufruf der Rätebaubrigade gefolgt und griffen zu Pinsel, Farbe, Spachtelmasse und Bohrmaschine.

1958 eingeweiht, hat das Clubhaus in den letzten Jahrzehnten einige Schrammen abbekommen. Die Universität hat kein Geld um die notwendigen Reparaturarbeiten durchzuführen und deshalb haben sich die Mitglieder der Rätebaubrigade entschlossen, selbst Hand anzulegen. Immerhin gehen mehrere tausend Studierende täglich ein und aus, feiern, lernen und leben in den Räumen, und das hinterlässt Spuren. Übungsräume, Kaminzimmer, Sitzungssaal und Flure des Clubhauses erhielten nun einige Verschönerungen, auch Jalousien und Kunstwerke wurden angebracht.

Mit dieser Aktion wollen die Studierenden dem Gebäude neuen Glanz verleihen und so auch ihr Geschenk des amerikanischen Kongresses in Ehren halten: „Das Clubhaus ist für uns sehr wichtig. Der Amerikanische Kongress hat es den Tübinger Studierenden 1958 geschenkt und deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir mit diesem Haus pfleglich umgehen,“ begründet Christin Gumbinger die Aktion. Niemand in der Uni will, dass das Gebäude in einigen Jahren völlig heruntergekommen aussieht. Dann schon lieber ein paar Wochenenden für eine Streich- und Renovierungsaktion opfern, ist die einhellige Überzeugung bei der Fachschaftenvollversammlung, obwohl die Studierendenverbände in Baden-Württemberg in den 70er Jahren enteignet wurden und das Haus seither dem Land gehört.

Unterstützung erhielten die Studierenden vom Technischen Betriebsamt der Universität, die Farbe und das Malerzubehör bereit stellte und von der Bauabteilung der Universität, die die Aktionen ohne bürokratischen Aufwand und mit einem Augenzwinkern geschehen ließ. Auch im neuen Semester wird sicher wieder etwas passieren, denn es gibt schließlich immer was zu tun – nicht umsonst wirbt ein Baumarkt mit diesem Slogan.

Uni-Mail fürs Leben

alumniemailAuf Antrag der FSVV-Vertreter wurde im Hochschulrat eine Änderung der
Grundordnung der Universität Tübingen beschlossen: Alumni der Uni Tübingen haben nun den Status eines „Angehörigen“ der Universität.  So ist der Weg frei für die Wiedereinrichtugn der Alumni-Emailadressen.  Ehemalige Studierende können bald wieder ihre universitäre Email-Adresse nutzen, nachdem sie sich
exmatrikuliert haben.

Hätte sich das ZDV vor dieser Neuregelung als Email-Provider für Alumni
betätigt, hätte es – neben der Speicherung selbst – bestimmte Vorschriften zur Voratsdatenspeicherung erfüllen müssen, wie etwa rund um die Uhr einen Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden bereitzustellen. Da „Angehörige der Universität“ aber ein geschlossenener Personenkreis sind, muss nicht gespeichert werden.

Demnach haben die Studierenden der Uiversität einen gangbaren Weg eröffnet, wie man auch weiterhin – über sein Studium hinaus – die Verbundenheit mit der Universität Tübingen zeigen kann. „Wir sind froh, dass nachdem jahrelang von der Unileitung bürokratische Gründe vorgeschoben wurden, nun ein Umdenken bei der Hochschulleitung eingesetzt hat.“, so Laura Mega, die den Antrag, den die Fachschaften-VV schon im Jahr 2005 gestellt hatte, im Senat vertreten hat.

Es mag Zeiten geben, in denen wir gegen Ungerechtigkeiten machtlos sind, aber wir haben immer die Macht, sie als solche zu benennen.

Uni-Jahresbericht 2008

Titelbild des Jahresberichts der Universität Tübingen
Am Donnerstag wird im Universitäts-Senat der neue Jahresbericht vorgestellt, im Prinzip eine Imagebroschüre der Uni. Dieser Teil der Sitzung ist öffentlich, also dürfen sich auch auch alle interessierten Studierenden als geduldet bis eingeladen betrachten.

Der Senat tagt am Donnerstag, dem 12.2.2009 ab 15:00 im Großen Senat: In der Neuen Aula die Treppe gleich nach dem Eingang rechts nach oben gehen, die nächste Treppe in den ersten Stock nehmen und dann nach links.

Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Neue 3-Kind-Studiengebührenbefreiung

Nach Auskunft der Servicestelle Studieninformation, -orientierung und -beratung (SIOB) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) haben sich die Vorschriften für die Befreiung wegen Geschwisterkindern erweitert. Dr. Gunter Schanz vom MWK erklärte auf Anfrage der Fachschaftenvollversammlung:

Das Landeshochschulgebührengesetz enthält hinsichtlich der „Geschwisterregelung“ mit Wirkung zum Sommersemester 2009 in § 6 Satz 1 folgende Regelung: „Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden, … 2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden, …“

Diese Regelung ist so zu verstehen, dass ein Studierender, der die Befreiung in Anspruch nimmt, zwei Geschwister hat, die keine Befreiung nach der Geschwisterregelung in Anspruch nehmen oder genommen haben. Das Neue daran ist, dass die Befreiung auch dann gewährt wird, wenn die Geschwister nicht studieren (z. B. weil sie eine Ausbildung machen oder noch zur Schule gehen) oder außerhalb Baden-Württembergs gebührenfrei studieren oder aufgrund einer anderen Vorschrift von Studiengebühren befreit sind (z. B. wegen Hochbegabung oder Behinderung). Die Neuregelung gilt zum Sommersemester 2009.

Wie diese Regelung an der Universität Tübingen umgesetzt werden soll, ist nach Auskunft der Universitätsverwaltung noch unklar, da eine genau Anweisung zur Umsetzung seitens des Ministeriums noch aussteht. Sollte es dazu neuere Entwicklungen geben, so werden wir euch informieren.

Nicht genehmigte Flyer in der Mensa

Wie der Justiziar des Studentenwerks mitteilte, darf seiner Auffassung nach das Grundrecht auf Meinungsäuerung in Einrichtungen des Studentenwerks nicht wahrgenommen werden, wenn sie

dazu geeignet sind, die Person des Geschäftsführers oder andere Mitarbeiter/-innen des Studentenwerks zu verunglimpfen und dem Studentenwerk wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden zuzufügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Meinungsäusserung auch genügend ausserhalb unserer Einrichtungen Gebrauch machen.

Es handelte sich bei dem beanstandeten Flyer um eine satirische Fotomontage des Geschäftsführers Oliver Schill (Flyer als PDF). Großarth schreibt weiter:

Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen namentlich bekannten und unbekannten Austeilern von Flyern mit, dass o.g. Flogblätter in unseren Einrichtungen nicht ausgelegt werden dürfen.

Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unterstützen will, kann unseren Aushang gerne ausdrucken und aushängen. Hier der Aushang als PDF.

Universitätsraison = 4 + 3

Die Uni Tübingen wird ihre Fakultäten nach einem 4+3-Modell neu ordnen, in dem neben vier „Großfakultäten“ die drei kleineren Fakultäten evangelische Theologie, katholische Theologie und Jura bestehen werden. Zuvor hatte es Presseberichte über eine Drohung der Juristen gegeben, sie würden gegen ihre Universität klagen, falls sie in eine andere Fakultät eingegliedert würden. Rektor Engler dementierte dies nicht.

Der studentische Entwurf einer Diskussionsgrundlage für eine Fakultätsneugleiderung stieß zwar im Senat auf Zustimmung, wurde allerdings vom Rektorat schlicht ignoriert.