Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.
Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.
Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests
Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.
Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.
Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.
Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen, auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.
Siehe dazu auch:
Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar