Soziale Dienste Studentenwerk

Liebe Studierende, liebe Kommilitonen! 

Seit Ende des Wintersemesters 2007/2008 befinden sich die Sozialen Dienste des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. nicht mehr direkt im Hauptsitz des Studentenwerkes, das im Zentrum des Uni-Campus an der Mensa liegt. Die Sozialen Dienste sind zentrale Anlaufstelle für Studierende z.B. bei Fragen zum Studentenwerk, zur Vergabe von KiTa-Plätzen, zu Studienfinanzierung, aber auch bei Rechtsfragen (kostenlose Rechtsberatung). Der Geschäftsführer des Studentenwerkes Schill hat damit entschieden, dass diese Anlaufstelle gerade behinderter Studierender und Studierender mit Kindern nicht länger an einem gut erreichbaren Ort auf dem Campus liegen soll. Er ordnete an, dass diese Abteilung ca. 1,5 Kilometer weg von der Universität (Karlstr. 3) in Räume zog, die in einem verwinkelten Gebäude im ersten Stock liegen. Das Gebäude ist weder durch einen Fahrstuhl erschlossen, noch sonst in irgendeiner Weise für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Auch Studierende, die einen Kinderwagen mitführen, haben in diesem Gebäude keinerlei Möglichkeit, diesen unterzustellen oder mitzunehmen. Auf die von uns vorgebrachte Kritik, dass dieser Zustand so nicht zu akzeptieren sei, teilte uns die Geschäftsführung des Studentenwerkes mit, dass nach vorheriger Anmeldung die Sachbearbeiter für behinderte und erziehende Studierende gesondert Termine im ehemaligen Sitz nahe der Mensa anbieten werden.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Aspekt, dass anstelle der Sozialen Dienste nun Mitarbeiter der Personalabteilung des Studentenwerkes in das Gebäude des Hauptsitzes einziehen sollen, wenden wir uns an Euch. Wir bitten Euch, wo ihr könnt Druck auf das Studentenwerk auszuüben und euch dafür einzusetzen, dass behinderte und erziehende Studierende uneingeschränkt die Angebote des Studentenwerkes nutzen können.

Gerade Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Aber mit einer Lösung, bei der nun behinderte und erziehende Studierende ihr Kommen vorher ankündigen müssen, können wir und die betroffenen Studierenden nur schwerlich leben. Dass im Gegensatz zu früher, als jeder Studierende jederzeit die sozialen Dienste aufsuchen konnte, nun diese Studierenden an einem separaten Ort mit ihrem Sachbearbeiter zusammenkommen ist eine Behandlung, die gerade diese Studierenden in einer leider generell nicht sehr barrierefreien Universität noch weiter einschränkt.

Wir sehen deshalb bei dieser neuen Entwicklung akuten Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns bereits mehrfach an Herrn Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerks, gewandt und um ein Überdenken seiner Entscheidung gebeten. Sein einziges Zugeständnis war die bereits erwähnte Möglichkeit angemeldeter Termine mit den jeweiligen Sachbearbeiter in einem besser zugänglichen Besprechungszimmer. Auch der Rektor der Universität Tübingen, Professor Dr. Engler, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studentenwerkes, hat keinen hier Einfluss auf den Geschäftsführer des Studentenwerkes zu diesem Thema genommen. Er verweist darauf, dass es sich bei den getroffenen Entscheidungen um Maßnahmen des laufenden Geschäfts handelt, über die ein Verwaltungsrat nicht zu entscheiden habe. 

Das sehen wir anders, wir bitten den Rektor daher sich deutlich auf die Seite seiner Studierenden zu stellen. 

Da auch die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates über diese Entscheidung nicht informiert wurden und auch nach Bekanntwerden nicht ernsthaft zum Sachverhalt gefragt wurden, sehen wir unsere letzte Möglichkeit darin, uns an Euch und die Öffentlichkeit zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Die derzeitigen Bedingungen dürfen unserer Meinung nach so nicht bestehen bleiben! Wir würden uns daher außerordentlich darüber freuen, wenn auch ihr euch für die Belange der behinderten und erziehenden Studierenden einsetzen könntet. Wendet euch dazu am besten an Herrn Schill oder den Rektor der Universität, macht Druck und lasst uns gemeinsam für Veränderung streiten. Ihr erreicht das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim unter 07071 – 297 38 31 oder per Post, in der Wilhelmstraße 15 in 72074 Tübingen. Das Rektorat und Professor Bernd Engler sind zu erreichen unter 07071 – 297 25 12 oder per Post, in der Wilhelmstraße 5 in 72074 Tübingen.

Am 28.4. um 15h tagt im großen Senat die VertreterInnenversammlung des Studentenwerks; diese Sitzung ist öffentlich und jedeR Studierende ist eingeladen, sich dort von Herrn Schill direkt informieren zu lassen.

Studentenwerke

Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.

Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg. 

Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.

Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.

Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.

Mensa-Essen kommentieren

In Tübingen gibt es drei Mensen, die vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. beitrieben werden. Das sind zum einen die großen Mensen in der Wilhelmstraße und auf der Morgenstelle, zum anderen die Mensa Prinz Karl in der Innenstadt. Die aktuellen Speisepläne findest du auf den Seiten des Studentenwerks.

Die fakultativ nachschlagende Mensaverbindung Fergenhansia bietet auf ihren Seiten die Möglichkeit, die Speisepläne zu kommentieren.