Dieser Ausschuss ist an der juristischen Fakultät angesiedelt und macht genau das, was in seinem Namen steht — er treibt die Fakultäten und Fächer dazu an, ihre Prüfungsordnungen zu reformieren und unterstützt sie dabei in rechtlicher und konzeptueller Hinsicht. Im Regelfall werden die Vorschläge zur Prüfungsordnung der einzelnen Fächer untersucht und Änderungen gefordert, bevor die Fakultäten und der Senat darüber abstimmen. Dem Senatsausschusses gehören als Mitglieder, 5 Hochschullehrer*innen, 3 Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Dienstes, sowie die jeweiligen Stellvertreter*innen an.