Zulassungskommission

Die Zulassungskommission diskutiert und entscheidet darüber, wer an der Universität als Student*in aufgenommen wird und wer nicht. Dies betrifft vor allem die Studienplatzkontingente, die für ausländische Studierende und solche mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen vorgesehen sind. Die Kommission tritt bei Bedarf zusammen, bzw. zur Legitimation einmal pro Semester, um die Statistiken zu diskutieren.

In den Sitzungen der Sonderquotenkommission hat man Einblick in die Bewerbungen und wählt anschließend gemeinsam aus, welche Bewerber*innen zugelassen werden. Je nach Studiengang gibt es dabei unterschiedliche Zulassungszahlen.

Grundlage für die Auswahlkriterien ist §18 der Hochschulvergabeordnung (HVVOO). In erster Linie erfolgt die Vergabe demnach nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, eines Studierfähigkeitstests, Auswahlgesprächs oder einer Kombination der Kriterien. Darüber hinaus können noch andere Kriterien (Stipendium, Asyl, …) berücksichtigt werden.

Aus den Bewerbungsunterlagen lassen sich zudem meist noch die Sprachkenntnisse herauslesen, die für die meisten Studiengänge in Tübingen leider auch nicht zu vernachlässigen sind.

Mitglieder qua Amt

  • Prorektor*in Studium und Lehre

Wahlmitglieder

  • zwei Professor*innen
  • eine*n Angehörige*n des wissenschaftlichen Dienstes
  • eine*n Studierende*n

Pro Wahlmitglied gibt es jeweils eine Stellvertreter*in. Von den Mitgliedern soll mindestens eine Person Expert*in für medizinische Fragestellungen sein. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Zudem sind bei den Sitzungen noch Vertreter*innen aus Dezernat IV.

Mehr Infos zur Zulassungskommission finden sich in §6 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Tübingen.