Die Vertreter*innenversammlung des Studierendenwerks ist eigentlich keine Kommission des Senats, sondern ein Gremium einer anderen „rechtsfähigen Körperschaft“. Kraft Amtes ist das gesamte Rektorat Mitglied in der Vertreter*innenversammlung des Studierendenwerks. Zusätzlich gehören ihr als Mitglieder, für zwei Jahre gewählt, 4 Hochschullehrer*innen sowie, für 1 Jahr gewählt, 4 Studierende und die jeweiligen Stellvertreter*innen an. Andere Mitglieder kommen aus den anderen Hochschulen, die dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim angehören (Universität Hohenheim, Hochschule Reutlingen, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Musikhochschule Trossingen, Hochschule für Kirchenmusik Tübingen, Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg, Steinbeis Akademie Reutlingen, Akademie für Landbau Nürtingen, Staatsschule Gartenbau Hohenheim, Evangelische Hochschule Ludwigsburg).
Die Hauptaufgabe der Vertreter*innenversammlung besteht, neben dem Beschluss von Satzungsänderungen, in der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Überwachung der Arbeit des Studierendenwerks.
Wusstest du? Die Sitzungen, die lediglich einmal im Semester stattfinden, dauern in der Regel nur eine halbe Stunde, was einiges über die Relevanz aussagt — als 1997 die Vertreter*innenversammlung das erste Mal seit 20 Jahren schon zu Beginn beschlussfähig war, waren die Mitglieder tief gerührt.