Einige Studierende der Universität Tübingen haben in den letzten Tagen Anträge auf Registrierung als Hochschulgruppe an der Universität gestellt. Das wäre nun nichts Ungewöhnliches, wäre da nicht die ungewöhnlich hohe Zahl der Anträge: Satte 58 Stück sind es, mit denen sich Gruppen wie die pedantische HSG und die infantile HSG (Kinderuni) registrieren wollen.
Andere Gruppen sind z.B. die Gemeinschaft zur gegenstandslosen Aufklärung (Wahrheitsfindungskommission), die depressive negativistische HSG, die pflichtquakende und federntragende Landsmannschaft Entenhausen, Jedi- und Sith-HSG, nihilistische HSG, die Genfreie Hochschulgruppe, die für genfreies Mensaessen eintritt und Nuking the University, die in der Neuen Aula ein atomares Endlager einrichten will.
Hintergrund dieser kreativen Aktion ist die Abschaffung der „anerkannten studentischen Gruppen” als Status. Anerkannte Gruppen wurden unter anderem vom Rektor zu den Semestergesprächen eingeladen, konnten für ihre Veranstaltungen kostenlos Räume an der Uni benutzen und hatten das Recht auf einen Stand auf dem Dies Universitatis. Die bisher aktiven Gruppen kritisieren die Entscheidung diesen Status abzuschaffen. Das Rektorat, das bisher für die Anerkennung zuständig war, sieht keine Handhabe mehr den Status der anerkannten studentischen Gruppe aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig besteht aber aus Sicht vieler (noch) anerkannter studentischer Gruppen die Gefahr, dass Veranstaltungen in Zukunft nur noch von Einzelpersonen angemeldet werden können und damit ein Auftreten als Gruppe erschwert würde. Zudem gibt es auch keine Kriterien, auf die man sich bei der Genehmigung von Ständen oder Veranstaltungen berufen könnte, so könnten kritische Beiträge in Zukunft willkürlich unterbunden werden.
Die Gründerinnen und Gründer der 58 neuen HSG wollen mit ihrer Aktion die Universität dazu auffordern, den Status der studentischen Gruppe wieder einzuführen und klare Kriterien aufzustellen, nach denen dieser Status verliehen oder verwehrt werden kann. Sie fordern mehr Verlässlichkeit, die sie für ihre wichtige und nützliche Arbeit an der Uni brauchen. Auch die juristische Scheinargumente der Universität sind diese weder schlüssig noch akzeptabel. In vorauseilendem Gehorsam auf sinnvolle Regelungsmöglichkeiten zu verzichten sollte nicht Politik eines verantwortungsbewussten Rektorats sein.