Semestermietverträge auf Probe

Wohnheime im Studentendorf WHO
Wohnheime im Studentendorf WHO

Unser Ziel muss es sein, die Interessen des Studentenwerkes nach möglichst großer Auslastung ihrer Wohnheimzimmer und die Interessen der Studierenden nach möglichst großer Flexibilität zu versöhnen., so das Ergebnis der gestrigen Verwaltungsratssitzung des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim. Wie dieser Spagat gelingen kann? Darüber gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen, die es zu diskutieren lohnt.

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Zu den neuen Mietbedingungen beim Studentenwerk

Bilder eines Wohnheims auf WHO
Alles Gute vom StuWe?

Seit Beginn diesen Jahres hat das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim seine allgemeinen Mietbedingungen verändert. Entgegen der bisherigen Praxis einer sechswöchigen Kündigungsfrist soll es fortan nur noch zum Semesterende möglich sein, seinen Mietvertrag zu kündigen. Doch gerade mit der Einführung des Bachelor- und Mastersystems wird immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt. Dies konterkariert das Studentenwerk mit diesen neuen Regelungen. Nachdem sich bereits der Verwaltungsrat im Dezember mit den Mietbedingungen auseinandergesetzt hat und der Rektor der Universität darauf gedrungen hat, die Regelungen den Bedürfnissen anzupassen und auf die besonderen Erfordernisse studentischen Wohnens Rücksicht zu nehmen, wird sich der Verwaltugnsrat am 26. April noch einmal mit diesem Thema befassen.

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Man nimmt, was man kriegt: Studentisches Wohnen in Tübingen

mietmarktDie politische Landschaft Tübingens hat vor kurzem die Erstellung eines allgemeinen, qualifizeriten Mietspiegels abgelehnt. Immerhin präsentiert nun eine Forschungsgruppe des Geographischen Instituts einen Mietspiegel für Studierende.– Oder wenigstens eine Mietpreisübersicht.

Im Rahmen eines Methodenseminars verglich die Gruppe auf der Basis einer Online-Umfrage die durchschnittlichen monatlichen Kaltmieten pro Quadratmeter. Die Ergebnisse: Am höchsten (über 9,50/m²) sind die Kaltmieten in der Nähe der Uni, gefolgt von Altstadt, Südstadt und Lustnau. Günstiger sind dann die Südstadt und der Teil in und um das Französische Viertel.

Unterschiedliche Heizkosten konnten dabei allerdings genausowenig berücksichtigt werden wie Wohnungen, für die nur eine Warmmiete bezahlt wird. Hier liegt auch die Schwäche der Untersuchung: Wieviel StudentIn nun fürs Zimmer zahlt, weiß man hinterher auch nicht. Ein vielleicht interessantes Detail am Rande: Keinen Einfluss auf die Miethöhe haben die ebenfalls abgefragten Variablen Gebäudezustand, Ausstattung und Wohnlage.– „Man nimmt, was man kriegt“ folgern die Forscher.

Viele bunte Bilder und weitere wichtige Informationen auf der Homepage des geographischen Institutes.

Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Nicht genehmigte Flyer in der Mensa

Wie der Justiziar des Studentenwerks mitteilte, darf seiner Auffassung nach das Grundrecht auf Meinungsäuerung in Einrichtungen des Studentenwerks nicht wahrgenommen werden, wenn sie

dazu geeignet sind, die Person des Geschäftsführers oder andere Mitarbeiter/-innen des Studentenwerks zu verunglimpfen und dem Studentenwerk wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden zuzufügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Meinungsäusserung auch genügend ausserhalb unserer Einrichtungen Gebrauch machen.

Es handelte sich bei dem beanstandeten Flyer um eine satirische Fotomontage des Geschäftsführers Oliver Schill (Flyer als PDF). Großarth schreibt weiter:

Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen namentlich bekannten und unbekannten Austeilern von Flyern mit, dass o.g. Flogblätter in unseren Einrichtungen nicht ausgelegt werden dürfen.

Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unterstützen will, kann unseren Aushang gerne ausdrucken und aushängen. Hier der Aushang als PDF.

Fragwürdige Mieterhöhungen im Studentenwerk

Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch

wohnheimverwaltung-schild Zu Beginn der letzten Woche im November wurden vom Studentenwerk die Mitteilungen über die anstehenden Mieterhöhungen zum 1. Januar 2009 versandt. Begründung: gestiegene Energiekosten. Allerdings soll im Studentendorf WHO für jedes Zimmer unabhängig von Größe, Lage oder Wärmedämmung 8€ fällig sein. Die Bewohner der Pfrondorferstraße und der Hartmeyerstraße leiden nicht unter den Erhöhungen, obwohl hier die Wärmedämmung teils noch auf dem Stand der 60er-Jahre ist. In der frisch renovierten Neuhalde dagegen, jetzt ein Energiesparhaus, sollen gerade die Energiekosten um satte 35€ gestiegen sein.

In Hohenheim regt sich bereits Protest gegen die Erhöhungen. Nach Angaben des Studentenwerkes liegen dort bereits 450 Widersprüche vor. Auch in Tübingen ist vor diesem Hintergrund mit Widersprüchen zu rechnen. Werden diese Widersprüche aufrecht erhalten, wird das Studentenwerk die Mieterhöhung einklagen und vor Gericht in jedem einzelnen Fall die Stichhaltigkeit der Begründung nachweisen müssen — eine Aufgabe, die bei einem Unternehmen mit 5500 Wohnheimplätzen aussichtslos sein dürfte. Gerade im WHO mit seinen unterschiedlich großen Zimmern und verschiedenen Wohnformen dürfte eine pauschale Mieterhöhung kaum juristisch durchsetzbar sein.

Bei der handwerklich offensichtlich schlecht durchgeführten Mieterhöhung handelt es sich nur um einen weiteren Punkt auf der langen Liste der Fehler, die möglicherweise dem Geschäftsführer des Studentenwerks anzulasten sind. Es ist fraglich, wie lange der Verwaltungsrat hier noch mitspielt. Wie verschieden Zeitungen, u.a. die Stuttgarter Zeitung und das Schwäbische Tagblatt, berichteten, scheint es hier Unklarheiten zu geben, ob die Mieterhöhung so überhaupt rechtens sind. Von einigen Personen im Umfeld des Studentenwerkes wurde in der Vergangenheit immer wieder angedeutet, dass es hier zu handwerklichen Fehlern gekommen ist, die nicht zu vertuschen sind.

Deshalb raten wir allen Studierenden gegen die Mieterhöhungen Widerspruch einzulegen.

Studentenwerk erhöht Preise und Mieten

In seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim die Preise in den Mensen und Cafeterien angehoben. Auch die Mieten sollen nach dem Beschluss des Gremiums angehoben werden. Hintergrund der Preissteigerungen sind die gestiegenen Betriebskosten und die Teuerungen im Wareneinkauf. Die letzten Preiserhöhungen im Cafeterienbereich fand im November 2004 statt, die letzte Erhöhung der Mensapreise liegt bereits ein Jahr zurück. Mit den nun beschlossenen Erhöhungen holt man die Preiserhöhungen nach, die im letzten Jahr unterblieben sind, um bei den Studenten keinen Unmut gegen die Fusion der ehemaligen Studentenwerke Tübingen und Hohenheim zu schüren.

Die Mieten werden durchschnittlich um 6-7 % angehoben, wobei bei einige Wohnheime wie der Neuhalde um bis zu 35 € aufgeschlagen wird.

Die Preiserhöhungen im Mensen- und Cafeterien-Bereich wird ab dem 1. 0ktober wirksam, die Erhöhung der Mieten zum 1. Januar.