Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Nicht genehmigte Flyer in der Mensa

Wie der Justiziar des Studentenwerks mitteilte, darf seiner Auffassung nach das Grundrecht auf Meinungsäuerung in Einrichtungen des Studentenwerks nicht wahrgenommen werden, wenn sie

dazu geeignet sind, die Person des Geschäftsführers oder andere Mitarbeiter/-innen des Studentenwerks zu verunglimpfen und dem Studentenwerk wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden zuzufügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Meinungsäusserung auch genügend ausserhalb unserer Einrichtungen Gebrauch machen.

Es handelte sich bei dem beanstandeten Flyer um eine satirische Fotomontage des Geschäftsführers Oliver Schill (Flyer als PDF). Großarth schreibt weiter:

Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen namentlich bekannten und unbekannten Austeilern von Flyern mit, dass o.g. Flogblätter in unseren Einrichtungen nicht ausgelegt werden dürfen.

Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unterstützen will, kann unseren Aushang gerne ausdrucken und aushängen. Hier der Aushang als PDF.

Mieterhöhung beim Studentenwerk!

Hallo Bewohner der Wohnheime des Studentenwerkes!

Viele Studierende haben Einspruch gegen die aktuellen Mieterhöhungen des Studentenwerks erhoben und gleichzeitig die Einzugsermächtigung auf die Höhe der bisherigen Miete beschränkt. Trotzdem hat das Studentenwerk am vergangenen Donnerstag von allen Mietern die neue, meist höhere Miete abgebucht. Nach §858 BGB handelt es sich nach unserer laienhaften Einschätzung dabei um eine widerrechtliche Handlung.

Diesen Vorgang halten wir für nicht hinnehmbar, Betroffenen empfehlen wir und der AStA der Uni Hohenheim folgendes Vorgehen:

  1. Wurde der Widerspruch gegen die Mieterhöhung von dir rechtzeitig eingelegt? Wenn nicht, solltest du dies noch schnellstmöglich nachholen.
  2. Wenn das Studentenwerk die höhere Miete abgebucht hat, wende dich an deine Bank und teile ihr mit, sie solle die Lastschrift zurückbuchen.
  3. Überweise dann den alten Mietbetrag an das
    		Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
    		Kontonummer: 239 644 
    		BLZ: 641 500 20 (KSK Tübingen)
  4. Warte auf eine Antwort des Studentenwerks.

Wenn du noch weitere Fragen hast, dann wende dich einfach an uns (fsrvv-ga@web.de) oder komm montags um 18 Uhr bei unserer Sitzung im Clubhaus vorbei.

Wir werden dich, sobald es Neuigkeiten gibt, sofort auf dieser Website informieren.