Alles klar?

der vorbestrafte Geschäftsführer Oliver Schill

Nun scheint der Klärungsbedarf für den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, doch nicht so groß gewesen zu sein, dass er hierfür eine öffentliche Hauptverhandlung riskieren wollte. Fast schon heimlich hat er seine Geldstrafe akzeptiert und bezahlt; der Gerichtstermin wurde daraufhin abgesagt. Nun ist es also amtlich und rechtskräftig: Herr Schill hat gegen das Strafgesetzbuch verstoßen und dafür eine Geldstrafe zu bezahlen. Diese Strafe wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Der Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim gilt damit als vorbestraft. Wir als Studierende können uns jetzt nur des Verdachtes nicht ganz erwehren, dass Schill mit dem Widerspruch vor allem die Vertreterversammlung und die Verwaltungsratssitzung Ende April unvorbestraft hinter sich bringen wollte.

Doch nun endlich kann der Verwaltungsratsvorsitzende (und Rektor der Universität Tübingen) Bernd Engler die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einleiten, die er sich bisher noch nicht einmal beim Namen zu nennen getraute. Es muss ihm als wahre Erleichterung vorkommen, nun nicht mehr nur vage andeuten zu dürfen und diplomatisch vorsichtig zu formulieren, um nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen zu müssen. Endlich kann er Unrecht nennen, was Unrecht ist. Welche Freude im Rektorat herrschen muss, nun endlich Gerechtigkeit walten lassen zu können. Die zermürbende Zeit bis zum Verfahrensabschluss hat ein Ende.

Nun können wir’s frei in die Welt rufen: Ganz oben im Studentenwerk, wurden während der Dienstzeit Straftaten begangen.

Warten wir doch mal ab, ob jetzt was passiert.

Neues von den Mieterhöhungen

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hatte zum Jahresbeginn die Mieten in einigen seiner Wohnheime erhöht, wogegen einige Studierende Widerspruch eingelegt hatten (ca. 200 in Tübingen und ca. 300 in Hohenheim). Eigentlich hätte nun das StuWe diesen Mietern die Erhöhungen detailliert begründen und erst mit ihrem Einverständnis (oder nach einer gewonnenen Klage vor dem Amtsgericht Tübingen) die höheren Mieten abbuchen dürfen. Stattdessen wurde Anfang Januar widerrechtlich mit verbotener Eigenmacht abgebucht, wogegen von unserer Seite aus Vorbereitungen für einen Musterprozess laufen, d.h. ein Student würde stellvertretend für die anderen kämpfen, ohne dass diese sich darum kümmern müssen. Aber wir hoffen, dass das StuWe vorher einlenkt.

Am Freitag, den 6. Februar wandten sich die Bewohner des Wohnheimes Neuhalde in Tübingen an den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, mit der Bitte in Bezug auf die Mieterhöhung einzuschreiten und dem Geschäftsführer deutlich zu machen, dass es „so nicht geht“. Den offenen Brief kannst du hier downloaden.

Hintergründe der Mietpreiserhöhungen und des Protests

Im Verwaltungsrat des Studentenwerkes wurde am 18. Juli durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, ein Bericht zu anstehenden Preisanpassungen im Studentenwerk Tübingen-Hohenheim vorgelegt. Diesen nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass es Mieterhöhungen nur im Rahmen eines geänderten Wirtschaftsplanes geben könne. In der Verwaltungsratssitzung am 27. November wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen. In der Vergangenheit war Bestandteil des Wirtschaftsplans immer eine Erklärung der anstehenden Mieterhöhungen, auf der aufgeschlüsselt war, welches Wohnheim in welchem Maße durchschnittlich erhöht werden sollte. Dieser Teil fehlte nun im Wirtschaftsplan 2009.

Am 23.–24. November wurden die Mieterhöhungsbenachrichtigungen an die Mieter mit Verweis auf die Allgemeinen Mietbedingungen versandt. In diesen Mietbedingungen steht, dass Mieterhöhungen nur zulässig sind, wenn sie ihre Grundlage und Durchführung im ordentlich beschlossenen Wirtschaftsplan haben. Da die Mieterhöhungen aber im Wirtschaftsplan 2009 nicht enthalten sind, sind die allgemeinen Mietbedingungen nicht erfüllt.
Nachdem das Studentenwerk die Mieterhöhungsbenachrichtigungen versandt hat, hat sich die FSVV daran gemacht, Musterwidersprüche zu entwerfen. Gleichzeitig wussten wir um die formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Mieterhöhung. Daher wurden zwei individuelle Widersprüche gestaltet und durch zwei Mieter an das Studentenwerk versandt. Auf die Standardwidersprüche (ca. 180 bei 3500 Mietern in Tübingen und 350 bei 2000 Mietern in Hohenheim) und auf die individualisierten Widersprüche gab es vom Studentenwerk nahezu gleichklingende Antworten, die weder an alle Widersprechenden versandt wurden noch auf die Bedenken eingingen.

Wir haben uns deswegen an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, gewandt und ihn darum gebeten, endlich einzuschreiten und auf den Geschäftsführer des StuWe einzuwirken, damit die Mieterhöhungen vorerst außer Kraft gesetzt werden und dann noch einmal im Verwaltungsrat diskutiert werden könnten. Engler hat Geschäftsführer Schill inzwischen auf die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Mahnungen hingewiesen und ihn expressis verbis gebeten, die Plausibilität der Erhöhungen zu begründen.

Weiterhin wurde auf Grund von anderen bekanntgewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung für den 4. März einberufen,  auf der dann die Probleme mit dem Geschäftsgebahren des Herrn Schill diskutiert werden sollen.

Siehe dazu auch:

Artikel im Tagblatt vom 6. Februar
Artikel im Tagblatt vom 4. Februar

Nicht genehmigte Flyer in der Mensa

Wie der Justiziar des Studentenwerks mitteilte, darf seiner Auffassung nach das Grundrecht auf Meinungsäuerung in Einrichtungen des Studentenwerks nicht wahrgenommen werden, wenn sie

dazu geeignet sind, die Person des Geschäftsführers oder andere Mitarbeiter/-innen des Studentenwerks zu verunglimpfen und dem Studentenwerk wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden zuzufügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Meinungsäusserung auch genügend ausserhalb unserer Einrichtungen Gebrauch machen.

Es handelte sich bei dem beanstandeten Flyer um eine satirische Fotomontage des Geschäftsführers Oliver Schill (Flyer als PDF). Großarth schreibt weiter:

Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen namentlich bekannten und unbekannten Austeilern von Flyern mit, dass o.g. Flogblätter in unseren Einrichtungen nicht ausgelegt werden dürfen.

Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unterstützen will, kann unseren Aushang gerne ausdrucken und aushängen. Hier der Aushang als PDF.

Flashmob in der Mensa Wilhelmstraße

Weißbärtiger mit Megaphon
Weißbärtiger mit Megaphon

In der Tübinger Mensa Wilhelmstraße kamen gestern (17.12.2008) Freunde der aufkeimenden Tübinger Flashmob-Szene zusammen, um Kommando Pimperle zu spielen. Die Aktion bezog sich offensichtlich auf den Führer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim, Oliver Schill: Am Ende standen auf das Kommando „Schill Out“ einige Studierenden auf und hielten mitgebrachte Plakate mit der Aufschrift „(S)chill Out Zone“ nach oben.

Von der Aktion gibt es auch eine Videoaufzeichnung auf YouTube.

Vorangegangene Flashmobs an der Uni beinhalteten eine Kissenschlacht auf dem Dies Universitatis 2006 und das Anbeten der Brunnen vor der Neuen Aula 2007.

Fragwürdige Mieterhöhungen im Studentenwerk

Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch

wohnheimverwaltung-schild Zu Beginn der letzten Woche im November wurden vom Studentenwerk die Mitteilungen über die anstehenden Mieterhöhungen zum 1. Januar 2009 versandt. Begründung: gestiegene Energiekosten. Allerdings soll im Studentendorf WHO für jedes Zimmer unabhängig von Größe, Lage oder Wärmedämmung 8€ fällig sein. Die Bewohner der Pfrondorferstraße und der Hartmeyerstraße leiden nicht unter den Erhöhungen, obwohl hier die Wärmedämmung teils noch auf dem Stand der 60er-Jahre ist. In der frisch renovierten Neuhalde dagegen, jetzt ein Energiesparhaus, sollen gerade die Energiekosten um satte 35€ gestiegen sein.

In Hohenheim regt sich bereits Protest gegen die Erhöhungen. Nach Angaben des Studentenwerkes liegen dort bereits 450 Widersprüche vor. Auch in Tübingen ist vor diesem Hintergrund mit Widersprüchen zu rechnen. Werden diese Widersprüche aufrecht erhalten, wird das Studentenwerk die Mieterhöhung einklagen und vor Gericht in jedem einzelnen Fall die Stichhaltigkeit der Begründung nachweisen müssen — eine Aufgabe, die bei einem Unternehmen mit 5500 Wohnheimplätzen aussichtslos sein dürfte. Gerade im WHO mit seinen unterschiedlich großen Zimmern und verschiedenen Wohnformen dürfte eine pauschale Mieterhöhung kaum juristisch durchsetzbar sein.

Bei der handwerklich offensichtlich schlecht durchgeführten Mieterhöhung handelt es sich nur um einen weiteren Punkt auf der langen Liste der Fehler, die möglicherweise dem Geschäftsführer des Studentenwerks anzulasten sind. Es ist fraglich, wie lange der Verwaltungsrat hier noch mitspielt. Wie verschieden Zeitungen, u.a. die Stuttgarter Zeitung und das Schwäbische Tagblatt, berichteten, scheint es hier Unklarheiten zu geben, ob die Mieterhöhung so überhaupt rechtens sind. Von einigen Personen im Umfeld des Studentenwerkes wurde in der Vergangenheit immer wieder angedeutet, dass es hier zu handwerklichen Fehlern gekommen ist, die nicht zu vertuschen sind.

Deshalb raten wir allen Studierenden gegen die Mieterhöhungen Widerspruch einzulegen.

Schweigen Sie!

Studentenwerksführer Oliver Schill

Das Prinzip der Öffentlichkeit und das Recht und die Pflicht der Presse, Öffentlichkeit auch über weitere Strecken herzustellen, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Gestern in der öffentlichen Vertreterversammlung des Studentenwerks wurde als erstes die Abschaltung einer Kamera des Lokalfernsehsenders RTF1 erwirkt.

Es folgte der Bericht des Geschäftsführers, Oliver Schill. Fragen dazu wurden von Sitzungsleiter Rexer abgewiesen, sie seien allesamt Thema des Verwaltungsrates, der nächste Woche in nichtöffentlicher Sitzung tagt und Einsicht in die Akten des Studentenwerks teilweise nur per Einstweiliger Verfügung erhält. Vetternwirtschaft, Verletzung des Briefgeheimnisses, 75000 unnötig verschleuderte Euro – nichts davon wollte Rexer diskutiert wissen. Außer dem Geschäftsführer selbst und dem Rektor der Uni Tübingen, Bernd Engler, bekam niemand die Gelegenheit, eine Position zu erläutern.

Als ein Student ansetzte, die Vorstellung einer Unternehmensphilosophie für die fusionierten Studentenwerke einzufordern, zu deren Entwurf die Vertreterversammlung Schill in ihrer letzten Sitzung verpflichtete, erklärte Rexer nur: „Sie haben kein Rederecht. Schweigen Sie!“ und beschloss darauf das Ende der Sitzung. Der Widerspruch eines Mitgliedes der Versammlung wurde mit der Begründung beiseite gewischt, die anderen Mitglieder wünschten nicht, diesen Widerspruch zu hören.

Wir waren fassungslos.

Anschuldigungen gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes ungeheuerlich!

Die von einer regionalen Tageszeitung heute erhobenen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Oliver Schill, sind aus Sicht der Fachschaftenvollversammlung ungeheuerlich. “Sollte sich der Fall so zugetragen haben, kann man das nicht auf sich sitzen lassen!”, so Georg Rudolf Mitglied der Fachschaftenvollversammlung an der Universität Tübingen. Rudolf, der gleichzeitig auch die Tübinger Studierenden in der Vertreterversammlung des Studentenwerkes vertritt, zeigte sich erschüttert von den Vorwürfen gegen die Geschäftsführung. “Sollten sich die Anschuldigungen konkretisieren, so müssen auch personelle Konsequenzen in Betracht kommen.”

Hintergrund ist ein Artikel in einer regionalen Tageszeitung, die am Freitag berichtete, dass gegen Oliver Schill, den Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim strafrechtlich ermittelt würde. Schill soll im Rahmen seiner Tätigkeit vertrauliche Post, die an die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerkes adressiert war, unberechtigt geöffnet haben. Sollte sich dies bewahrheiten, so käme eine Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis in Betracht. Besonders brisant: Der Absender soll Medienberichten zufolge Mitglied im Verwaltungsrat und der Empfänger Psychotherapeut sein. Gleichzeitig werden in der Zeitung schwere Anschuldigungen wegen verfehlter Bauprojekte erhoben, die dem Studentenwerk einen Schaden von ca. 75.000 € zugefügt haben sollen. Auch hier wird eine Mitverantwortung von Herrn Schill nicht ausgeschlossen.

“Herr Schill wird sich verantworten müssen und wir werden die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen am nächsten Montag thematisieren”, so ein weiterer Vertreter der Tübinger Studierenden. “Es kann nicht sein, dass sich der Geschäftsführer innerhalb des Studentenwerks derartige gravierende Fehltritte erlaubt und dann versäumt, die Entscheidungsgremien darüber zu informieren. Die Informationen im Vorfeld aus der Presse zu erfahren ist so nicht hinzunehmen.” Am Montag findet die öffentliche Vertreterversammlung der Mitgliedshochschulen des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim statt, zu der auch alle Interessierten herzlich willkommen sind. Die Vertreterversammlung beginnt ab 16 Uhr im Großen Senat der Neuen Aula in Tübingen.

Christin Gumbinger, Fachschaftsaktivistin und Engagierte in zahlreichen Universitätsgremien gab zu bedenken:” Wenn die Anschuldigungen, wie sie erhoben werden, sich bewahrheiten sollten, so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer nur noch schwer denkbar. Hier muss nicht nur der Schaden für das Studentenwerk im Mittelpunkt stehen, sondern auch die Gefahr für den Ruf der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim.” Die beiden Studentenwerke Tübingen und Hohenheim wurde zum 1. Januar 2007 fusioniert, um so zum einen die Hochschulregion besser zu vernetzten und auch Synergieeffekte zwischen den Partnerhochschulen besser nutzen zu können. “Jetzt sind die Rektoren und Verwaltungschefs gefordert Schaden von der gemeinsamen Hochschulregion abzuwenden und den Anschuldigungen gegen Herrn Schill gründlich nachzugehen.”, so Gumbinger am Rande einer Veranstaltung. ” Sollten sich die Behauptungen konkretisieren, so können wir uns weder eine solche Außendarstellung noch einen solchen Geschäftsführer leisten.”

Tischdecken in den Tübinger Mensen

Offener Brief der FSRVV an den neuen Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim

Sehr geehrter Herr Schill,

Sie wurden mehrfach gebeten, die unten genannten Forderungen zu erfüllen. Leider sind Sie unseren Bitten nicht nachgekommen. Deshalb möchten wir Sie hiermit nochmals erinnern:

Die Geschäftsführung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim wird aufgefordert,

  1. das Verbot des Verteilens von nicht-kommerziellen Flyern und Informationsbroschüren in seinen Mensen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
  2. darauf zu verzichten die Tische in den Mensen mit Papiertischdecken zu bestücken.
  3. Stellwände mit mindestens gleicher Fläche wie die entfernten Aushangflächen in den Mensen zu installieren.

Begründung:
ad 1) Die Flyer auf den Mensatischen bieten für Studierende eine Informationsquelle, um sich über an der Hochschule aktuelle politische, soziale und kulturelle Themen zu informieren. Für die verteilenden Gruppen bieten die Mensen die einzige Möglichkeit, Studierende aller Fakultäten zu informieren.

ad 2) Die Mensatischdecken sind ökologisch und wirtschaftlich fragwürdig. Wir halten die nicht unerhebliche Umweltbelastung durch den entstehenden Müll und die enormen Kosten (zur Zeit 68cent pro Decke) für nicht vertretbar. Auf schriftliche Anfrage teilte der Geschäftsführer mit, dass die Tischdecken dazu dienen sollen, dass sich Studierende in der Mensa „wohl fühlen“, den ökologischen und finanziellen Aspekt hält er für vernachlässigbar. Wir teilen diese Meinung nicht.
Die Aussagen, wie lang die Tischdecken auf den Tischen verbleiben, schwanken zwischenein bis drei Tagen (Mensaleitungen) und drei bis vier Wochen (Geschäftsführung).
Auf die hygienische Komponente bei einer Verweildauer von mehreren Wochen möchten wir hier nicht eingehen.

ad 3) die Aushangflächen wurden u.a. für Wohnungsanzeigen, Mitfahrgelegenheiten, Jobs etc. genutzt und waren meist gut gefüllt. Eine Verkleinerung der Flächen erscheint aus diesem Grund nicht angebracht.

Wie schon oben erwähnt verursachen die Tischdecken enorme Kosten. Ausgehend von unseren Beobachtungen werden die Tischdecken etwa alle ein bis zwei Tage gewechselt. Bei 800 Tischen und Kosten von 68 cent pro Decke bleiben bei einer durchschnittlichen Verweildauer von anderthalb Tagen bei zwanzig Betriebstagen pro Monat und 9 Betriebsmonaten (gehen wir mal davon aus, dass die Tischdecken während der Semesterferien länger liegen können) Kosten von mindestens 65000 € pro Jahr. Halten Sie einen solchen Betrag – immerhin der Studentenwerksbeitrag von 1600 Studierenden – für gerechtfertigt? Sie argumentieren, dass die Tischdecken eine „Wohlfühlatmosphäre“ schaffen. Wir würden es vorziehen, wenn unsere Beiträge anderweitig investiert würden. Im Schwäbischen Tagblatt vom 7.11.2007 erklären Sie, dass die Tischdecken drei bis vier Wochen auf den Tischen verbleiben. Das halten wir aus hygienischer Sicht für bedenklich. Wir sind dem Mensenpersonal ausdrücklich dankbar, dass sie bisher die Tische abgewischt haben und die verschmutzte Decken – offenbar entgegen Ihrer Weisung – entfernt haben. Falls Sie jedoch darauf bestehen möchten, dass die Tischdecken weiterhin auf den Tischen verbleiben haben wir nur einen Rat für Sie: Lassen Sie die Tischendecken nach drei bis vier Wochen einfach wenden, dann erreichen Sie eine Verweildauer von sechs bis acht Wochen und somit eine Kostensenkung um 100%. Zudem bitten wir um die Ergänzung der Gewürzständer durch Desinfektionsmittel.

Mit freundlichem Gruß verbleiben
Ihre Studierenden.