Nur ein Zivilkläuselchen?

Die Informationsstelle Militarisierung hat die neue Zivilklausel der Universität Tübingen untersucht. (Ein Zivilkläuselchen – Zur Rüstungsforschung an der Universität Tübingen. ) Sie lobt in ihrer Stellungnahme die Einführung der Klausel, allerdings könne sie nur ein erster Schritt sein.

Die Tübingen Formulierung wird als Instrument zur Verhinderung von militärischer Forschung kaum nützen – aber sie dient im besten Fall dazu, einen Prozess einzuleiten, der offen und öffentlich nach dem Ziel konkreter Projekte fragt. Auch mit dieser schwachen Formulierung können die Gremien der Universität dazu gezwungen werden, die an der Universität und den assoziierten Einrichtungen betriebenen Forschungsprojekte und Lehrmethoden dahingehend zu überprüfen, ob sie mit dem Grundsatz der Friedlichkeit vereinbar sind.

Die Zivilklausel wurde auf Druck der Kupferbau-Besetzung Ende 2009 beschlossen. Im Internetauftritt der Uni Tübingen wird sie nicht einmal erwähnt.