Gremien der Uni

Die Universität Tübingen glieder sich seit dem 1. Oktober  2010 in sieben Fakultäten (davor waren es 14). Im Rahmen der Akademischen Selbstverwaltung können diese ihre Aufgaben in Lehre und Forschung weitgehend autonom ausüben. Die Fakultäten lauten:

  • Evangelisch-Theologische Fakultät
  • Katholisch-Theologische Fakultät
  • Juristische Fakultät
  • Medizinische Fakultät
  • Philosophische Fakultät
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Zentrum für Islamische Theologie (ZITh)

Geleitet wird die jeweilige Fakultät von den Dekanaten. Die Dekane bzw. Dekaninnen üben seit Einführung der Großfakultäten ihr Amt hauptamtlich und für sechs Jahre aus.

Auf zentraler, fakultätsübergreifender Ebene leitet das Rektorat die Uni, das wiederum aus Rektor*in, Kanzler*in, Prorektor*in für Studierende, Studium und Lehre, Prorektor*in  für Forschung und Innovation sowie dem*r Prorektor*in für Internationales besteht. Die genauen Aufgaben des Rektorats regelt § 16 des Landeshochschulgesetzes (LHG).

Das höchste Gremium der Uni ist theoretisch der Senat. Er entscheidet laut LHG §19 „in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung“. Über dem Senat steht nur noch der Unirat. Viele Entscheidungen werden dennoch außerhalb des Senats direkt vom Rektorat getroffen. Zudem arbeiten Senatskommissionen dem Senat zu.

Und in den unterschiedlichen Fachbereichen gibt es auch noch verschiedenste Gremien, in denen (fast) überall auch Studis aus Fachschaften vertreten sind und sich dort für studentische Belange einsetzen.