Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wurde eine Studierendenvertretung mit Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit gesetzlich verankert. Der Verfassten Studierendenschaft (VS) als Teilkörperschaft der Universität Tübingen gehören alle Studierenden der Universität an. Verwaltet wird sie von sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Organe der VS sind u.a. der Studierendenrat (Stura) als Legislativorgan und das Exekutivorgan.
„Stellenausschreibung Haushaltsbeauftragte*r (w/m/d)“ weiterlesenNeues aus dem StuRa: Ende der Abgabefrist für Belege aus 2014 bis 2016
Liebe Fachschaften,
der Studierendenrat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Mittel aus den Haushalten 2014-2016 können noch bis zum 28.3.2017 verausgabt und beim Studierendenrat unter Angabe des Haushaltsjahres, aus dem die Mittel gebucht werden sollen, abgerufen werden. Die Buchung der Mittel beim Studierendenrat muss bis 31.3.2017 erfolgen.
Wir bitte daher alle Antragsteller*innen sowie alle Fachschaften, welche noch nicht ihre Originalbelege für die getätigten Auslagen eingereicht haben, dies möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 28.3.2017, zu tun. Belege aus 2016 und davor können ab dem 28.3. nicht mehr abgerechnet werden!
Nochmal kurz zusammengefasst wie:
Wir benötigen die Originalbelege/-quittungen/-kassenzettel, einen Hinweis aus welchem Jahr gebucht werden soll, welche Fachschaft ihr seid, bei mehrtägigen Veranstaltungen Teilnehmer*innenlisten, einen Kontakt für Rückfragen und natürlich auf welches Konto überwiesen werden soll. Alles gebündelt werft ihr im Briefkasten des Clubhauses (linker Eingang) „z.Hd. AK Finanzen“ ein oder gebt sie während der Öffnungszeiten ab.
Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an die Finanzreferentin Christin wenden:
finanzen[at]stura-tuebingen.de
Sollte unklar sein, ob ihr etwas abrechnen dürft oder nicht, wendet euch bitte ebenfalls an unsere Finanzreferentin.
Solidarische Grüße
aus dem Zentralen Fachschaftenbüro!
Fachschaftenverbot?! Vollversammlung!
Dienstag, 28.5., 16 Uhr s.t. im Hörsaal 25 im Kupferbau
Fachschaften kann man gar nicht verbieten, denn was sie sind, hat ihnen niemand erlaubt. Es haben sich Leute erkämpft, durch kontinuierliche Arbeit etabliert und sie haben sich in den Fächern unersetzbar gemacht.
Die Fachschaften haben sich zusammengeschlossen, um auf Universitätsebene die Belange der Studierenden zu vertreten. Sie äußern sich als FachschaftenVollversammlung auch zu Themen, die für Studierende außerhalb ihres jeweiligen Faches relevant sind. Sie haben diese Rolle übernommen, weil der AStA in Baden Württemberg sich nicht zu allen Themen äußern, nicht über seinen eigenen Haushalt verfügen und sich nicht so organisieren darf, wie er das möchte und für sinnvoll hält.
All diese Beschränkungen sollten jetzt fallen. 2012 hat die grün-rote Landesregierung das Gesetz zur Wiedereinführung der »Verfassten Studierendenschaft« (VS) beschlossen, damit für die Studierenden wieder der „demokratische Normalzustand“ herrscht. Im Laufe dieses Jahres sollen dazu an allen Hochschulen Abstimmung stattfinden, wie sie ihre VS organisiert haben wollen. Die Landesregierung kündigte eine Gesetzesformulierung an, nach der die Studierenden einer jeden Hochschule sich eine zur jeweiligen Situation passende Organisationsform geben können. Dabei wurde den Studierenden kein einheitliches Modell vorgegeben, sondern ihnen sollte bewusst ein weiterer Spielraum eröffnet werden, um die bisherigen eingespielten Strukturen unabhängiger Studierendenvertretungen weitgehend in die Verfasste Studierendenschaft zu überführen. Der Kommentar zum Gesetz betont ausdrücklich, dass sowohl Studierendenparlamente (gewählt in uniweiter Listenwahl, zu der vor allem parteipolitische Gruppen antreten) als auch Studierendenräte (gebildet aus Delegierten aus allen Fachschaften) möglich sind.
Alle Studierenden hatten die Möglichkeit, Satzungsvorschläge zu erarbeiten, über die die Studierenden in einer Urabstimmung entscheiden.
Die vorherige rechtliche Prüfung dieser Satzungsvorschläge liegt dabei in der Zuständigkeit der jeweiligen Hochschule. Mit dem Auftrag der Fachschaften, die Arbeit der jetzigen Fachschaften und der FachschaftenVollversammlung in einen Satzungsvorschlag zu gießen, haben wir uns bereits im Sommersemester 2012 an die Universitätsleitung und die Rechtsabteilung der Uni gewandt und um einen Gesprächstermin gebeten, um Fragen zu klären und über unser Satzungsmodell zu sprechen. Das Rektorat hat diese Gespräche untersagt. Zur Begründung wurde gesagt, man müsse „die eigenen Mitarbeiter_innen vor Überlastung schützen“. Während die Studierenden an anderen Hochschulen mit den zuständigen Jurist_nnen konstruktiv zusammenarbeiten konnten, mussten wir unseren Entwurf ohne vorherige Gespräche einreichen. Zum vereinbarten und amtlich bekanntgemachten Termin Anfang April erhielten wir keine vollumfängliche Prüfung unseres Entwurfs, zu der die Universität eigentlich verpflichtet war, sondern nur einige Beanstandungen verbunden mit dem Hinweis, es gebe weitere Mängel, die man uns später mitteilen werden, falls wir willens seien unsere Satzung zu überarbeiten.
Seither erreichen uns immer wieder neue Beanstandungen, die sich nur teilweise daraus ergeben, dass wir die Satzung immer weiter verändert haben, um sie an die Forderungen der Rechtsabteilung anzupassen. Eineinhalb Wochen vor der Einreichungsfrist für die überarbeitete Satzung teilte man uns endgültig mit, dass ein auf den bisherigen Fachschaften basierender Studierendenrat in jeder erdenklichen Form unzulässig sei.
Einzig die Wahl von Studierendenvertretungen auf Fakultätsebene sei zulässig. Unterhalb dieser Ebene dürfe es weder beschlussfassende Organe der Studierendenschaft noch Wahlen geben – damit wären die bisherigen Fachschaften abgeschafft, und auf Fach- oder Institutsebene gäbe es keinerlei Vertretung der Studierenden.
Dass man das Gesetz nicht so auslegen muss, zeigen die Beispiele der Universitäten Heidelberg und Freiburg: An beiden Unis wurden auf bisherigen Fachschaften basierende Vertretungen zugelassen und erhielten bei der Urabstimmung die Mehrheit der Stimmen. Die Tübinger Rechtsabteilung hingegen hält bereits rein beratende Fachschaftsgremien ohne jede Beschlusskompetenz für bedenklich.
Deshalb laden wir euch ein zur Vollversammlung am Dienstag, 28.5. um 16 Uhr s.t. in den Hörsaal 25 im Kupferbau!
Wenn euch wichtig ist, dass es auch in Zukunft Fachschaften in der bisherigen Form gibt, kommt zur Vollversammlung und verbreitet diesen Aufruf weiter!
Nach der Anhörung zum VS-Gesetz vor dem Wissenschaftsausschuss: Kritikpunkte der Studierenden aufgreifen!
Am vergangenen Freitag hatten Studierende der Landesstudierendenvertretung und verschiedener politischer Hochschulgruppen die Gelegenheit, bei der Anhörung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzesentwurf vorzutragen. Übereinstimmend begrüßten die Studierenden die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. „Die Verfasste Studierendenschaft gibt uns neue Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen“, sagt Sonja Völker von der Studierendenvertretung der Universität Tübingen. „Wir freuen uns darauf, dass die Studierendenvertretung sich nun eigene Strukturen geben kann“, fügt Caroline Arnold, ebenfalls Studierendenvertretung Tübingen, hinzu.
Trotzdem besteht an dem Gesetzesentwurf nach wie vor Verbesserungsbedarf. Diesen brachten auch Laura Maylein von der Landesstudierendenvertretung, Ben Seel von Campusgrün und Noah Fleischer als Vertreter der Juso-Hochschulgruppen bei der Anhörung zum Ausdruck. Dabei stellten sie drei Kritikpunkte als besonders wichtig heraus: „Nach der Anhörung zum VS-Gesetz vor dem Wissenschaftsausschuss: Kritikpunkte der Studierenden aufgreifen!“ weiterlesen
Stellungnahme zum VS-Gesetzentwurf
Die Verfasste Studierendenschaft kommt – der Gesetzesentwurf widerspricht in zentralen Punkten den Interessen der Studierenden: Warum das VS-Gesetz nicht wirklich ein Grund zu feiern ist
Seit über 30 Jahren fordern Studierende in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Nun wird die grün-rote Landesregierung dieser Forderung nachkommen. Die Studierendenvertretungen sollen sich freuen, unsere Wissenschaftsministerin wünscht sich von uns Enthusiasmus und Unterstützung. Warum uns das schwerfällt? Warum wir nicht in Feierlaune sind? Der Gesetzesentwurf zur Verfassten Studierendenschaft, der jetzt im Landtag diskutiert wird, hat mit unseren Vorstellungen von Selbstverwaltung und politischer Mitsprache weniger gemeinsam, als wir uns zu Beginn des Prozesses vorstellen konnten.
„Stellungnahme zum VS-Gesetzentwurf“ weiterlesen
40 Jahre danach. Zurück in die Zukunft.
Auszug aus der Universitätschronik des Universitätsarchivs Tübingen:
Jan./Febr. 1970 – Konstituierung der neuen Universitätsgremien
Nach dem Inkrafttreten der neuen Grundordnung am 1. Oktober 1969 konstituieren sich die neugebildeten Gremien (Fakultätsräte, Großer Senat, Senat, Verwaltungsrat). An die Stelle der seit 1477 bestehenden vier, zuletzt sechs Fakultäten treten 17 Fachbereiche. Die Amtszeit des ersten Universitätspräsidenten, der an die Stelle des Rektors tritt, soll am 1. Oktober 1972 beginnen.
Nun also 40 Jahre später, nach den Rektoren Hinrichsen (’69-’70), Peiffer (’70-’71), Neumann (’71-’72), dem Präsidenten Theis (mit einer Amtszeit von fast einem Vierteljahundert ’72-’95), den Rektoren Ludwig (’95-’99) und Schaich (’99-’06), setzt die Universität zu einem Sprung in die Zukunft an, der sie unvermittelt in die Vergangenheit trägt. Denn aus den damals eingerichteten 17 Fachbereichen sind in vierzig Jahren 14 Fakultäten geworden. Doch weniger Umstrukturierung oder Reformen als Zusammenlegung haben die Zahl auf etwas mehr als ein Dutzend sinken lassen. Nun also vierzig Jahre nachdem die Universität die historischen Fakultäten aufspaltete, heißt es zurück zum Bewährten. Zukünftig wird es noch sieben Fakultäten geben. Neben den beiden theologischen, die juristische und die medizinische Fakultät als historisch gesehene Gründungsfakultäten der Universität Tübingen. Dazu treten zukünftig die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät, die naturwissenschaftliche Fakultät und die philosophische Fakultät, als Neugründungen. In dieser neuen Struktur, soll es nicht nur besser mit der Exzellenz klappen, man will auch Eliteuni werden und Synergien nutzen. Immerhin über Jahrhunderte war Tübingen schoneinmal in dieser Struktur erfolgreich. Namen wie Melanchton, Kepler, Hegel, Mörike, Braun, und viele andere sind beredtes Zeugnis dafür. Warten wir ab, was die Zukunft für die Universität in alt-neuen Strukturen bereit hält. Es gilt der Spruch von Michael Gorbatschow:“Трудности подстерегают тех, кто не реагирует на жизнь“ (dt.:Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren).
Die verfasste Studierendenschaft
Sie ist wieder da – zumindest in aller Munde. Seit einer Thematisierung des bei bayerischen und baden-württembergischen Kultusministerien unbeliebten Themas durch die studentischen Senatoren der Universität Hohenheim, scheint der Diskurs wieder eine breitere Öffentlichkeit zu begeistern. Selbst die aktuelle DIE ZEIT widmet der verfassten Studierendenschaft einen großen Artikel. Der Hohenheimer Rektor und Vorsitzender der Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz Hans-Peter Liebig (HRK) griff die Diskussion auf und sorgte damit für eine Thematisierung beim Bologna-Kongress am 8.März in Stuttgart. „Die Mitwirkungsrechte der Studenten an Hochschulleben müssen gestärkt werden“, so Liebig, und befürwortet eine verfasste Studierendenschaft als Gesprächspartner. Glaubt man ihm, so finden sich in der HRK viele ähnlich Gesinnte. Im Mai soll das Thema auf den Tisch. Wissenschaftsminister Frankenberg scheint wenig angetan von der aufflammenden Debatte. Er beschränkt das Problem auf die Frage der studentischen Mitbestimmung, und die sei auch ohne den Körperschaftsstatus zu leisten. Dies ist sein Credo, und er wiederholt es trotzig und ohne hinreichende Begründung, sei es auf dem Bologna-Kongress oder im Gespräch mit Studierendenvertretern am vergangenen Mittwoch. Damit lässt er nicht nur die vielen Aspekte der verfassten Studierendenschaft unter den Tisch fallen, sondern suggeriert eine ausreichende Beteiligung der Studierenden in den universitären Gremien.
Verfasste Studierendenschaft
Baden-Württemberg ist eines von zwei Bundesländern, in dem die offizielle Studierendenvertretung, der „AStA“ faktisch handlungsunfähig ist. Das liegt daran, dass es hier keine Verfasste Studierendenschaft gibt – wie es dazu kam, was das bedeutet und weitere Hintergründe gibt es auf den folgenden Seiten.
Was ist das Problem?
Deine Studierendenvertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studierenden das Studium zu erleichtern, wird aber von Land und Hochschulen offiziell nicht anerkannt:
Ende der 1970er-Jahre schaffte die damalige Landesregierung von Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft, also die demokratische Vertretung der Studierenden, ab. Der seither gesetzlich vorgesehene „AStA“ darf sich nicht mehr (hochschul-)politisch äußern, besitzt kein eigenes Geld mehr und muss jede einzelne Entscheidung vom Rektorat genehmigen lassen.
Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn im Laufe der Zeit haben sich viele unterschiedliche Ersatzmodelle an den Hochschulen etabliert, die dann UStA, u-asta, FSRVV, FaVeVe, FSK oder ähnlich heißen und versuchen, die Arbeit weiterzuführen, die vorher die Verfasste Studierendenschaft geleistet hat.
Jedoch mit Unterschieden: Deine unabhängige Studierendenvertretung bekommt kein Geld vom Land für Beratungsangebote oder die Vertretung der studentischen Interessen. Denn das ist politische Arbeit und die ist verboten.
Um Selbstverständliches leisten zu können, muss sich Deine Studierendenvertretung in einer rechtlichen Grauzone am Rande der Legalität bewegen.
Warum mundtot?
Am 10. November 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg abgeschafft. Der damalige Ministerpräsident und ehemalige NS-Marinerichter Filbinger wollte mit diesem Schritt „den Sympathisantensumpf des Terrorismus austrocknen“, den er an den Hochschulen vermutete.
Seit dem ist die einzige gesetzlich vorgesehene Studierendenvertretung, der „Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)“ faktisch handlungsunfähig. Anders als in vierzehn anderen Bundesländern ist er auf einen Unterausschuss des Senats reduziert, mit dem Rektor als Vorsitzenden. Er darf sich nur noch mit musischen, sportlichen, kulturellen und eingeschränkt mit sozialen Fragen beschäftigen. Zu Themen der Hochschulpolitik, wie beispielsweise der Bachelor/Master-Umstellung, BAföG oder Studiengebühren, darf er sich nicht äußern und kann daher seiner Funktion als Interessenvertretung der Studierenden nicht gerecht werden.
Die damaligen Begründungen für ein Verbot der Verfassten Studierendenschaft entbehren heute mehr denn je jeglicher Grundlage. Andere Bundesländer, in denen die Verfasste Studierendenschaft in den 1970er Jahren ebenfalls abgeschafft wurde, haben sie seit Jahren wieder eingeführt. Inzwischen fordern sogar mehrere Hochschulen in Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.
Was bedeutet eine Verfasste Studierendenschaft?
Das Recht, sich selbst zu vertreten.
Bisher muss jeder Beschluss des „AStA“ vom Rektorat abgesegnet werden. Mit einer Verfassten Studierendenschaft hingegen können sich die Studierenden selbst vertreten. Sie können Verträge schließen und so z.B. bei Verhandlungen zum Semesterticket besser gegen Preiserhöhungen vorgehen.
Finanzautonomie
Die Verfasste Studierendenschaft darf selbst über ihre Finanzen entscheiden – bisher muss das Rektorat jede noch so kleine Ausgabe genehmigen. Außerdem darf die Verfasste Studierendenschaft von den Studierenden einen geringen Beitrag – meistens zwischen drei und fünf Euro im Semester – erheben um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das bedeutet auch deutlich mehr Mittel als bisher für die Aufgaben der Studierendenvertretung: Damit werden z.B. bessere kostenlose Beratungen, eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen und ein größeres Serviceangebot möglich.
Satzungsfreiheit
Du bestimmst selbst, wie Deine Interessenvertretung konkret organisiert sein soll: In welchen Gremien die demokratische Meinungsbildung stattfindet, wer Dich vertritt und wie du dich beteiligen willst.
Meinungsfreiheit
Eine Verfasste Studierendenschaft besitzt ein (hochschul-)politisches Mandat, so dass die Studierendenvertretung nicht länger den Beschränkungen unterliegt, sich zu wichtigen Themen nicht äußern zu dürfen. Dadurch kann sie aktiv im Interesse der Studierenden in das politischen Tauziehen eingreifen.
Aber es gibt doch schon jetzt eine unabhängige Studierendenvertretung?
Die unabhängigen Studierendenvertretungen versuchen die Nachteile des Verbots einer Verfassten Studierendenschaft auszugleichen, allerdings unterliegen auch sie einigen Beschränkungen:
- Sie verfügen über keine eigenen Mittel und die Hochschulleitung kann sie offiziell nicht als Studierendenvertretung anerkennen.
- Eine Verfasste Studierendenschaft würde zur offiziellen Ansprechpartnerin für die Hochschule, die Stadt und das Land. Sie kann die Meinungsbildung der Studierenden unterstützen und eine effektivere Vertretung der studentischen Interessen gegenüber Hochschule, Gesetzgeber und Gesellschaft gewährleisten.
- Schließlich sind alle unabhängigen Modelle von vorne herein lediglich als Übergangsmodelle bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgelegt.
Schritte auf dem Weg zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft
- am 16.5.2007 hat sich der Senat der Universität Freiburg einstimmig im Rahmen der Anhörung zum EHFRUG für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ausgesprochen
- bei der „mundtot“-Ausstellung wurde zusammen mit den Jusos und der Landtagsabgeordneten Haller-Haid eine Ausstellung zum dreißigjährigen Geburtstag des Entmündigungsgesetzes aufgebaut.
- mit dem neuen Rektor Engler wurden Diskussionen geführt, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen und seine Kenntnis zur verfassten Studierendenschaft zu erweitern.