Die Fachschaftenvollversammlung (FSVV) wurde 1978 in Folge des Verbots der bis dahin bestehenden Verfassten Studierendenschaft (VS) zur zentralen Interessenvertretung Tübinger Studierenden. Der von der Landesregierung statt der VS eingeführte Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hatte nur eine sehr eingeschränkte Funktionsfähigkeit, ohne eigenen Haushalt oder politisches Mandat. Er war direkt dem Rektorat untergeordnet und konnte sich entsprechend nicht äußern. Er wurde deshalb von vielen Studis auch gerne KAStrA genannt, da der ans Rektorat angegliederte AStA eigentlich wenig mit einer Studierendenvertretung zutun hatte. Stattdessen wurde auf einer Studentischen Vollversammlung die – bereits 1973 gegründete – Fachschaftenvollversammlung mandatiert, die politischen Interessen der Tübinger Studierenden zu vertreten. Eine Aufgabe, die wir bis heute wahrnehmen. Trotz mittlerweile wieder eingeführter Verfassten Studierendenschaft ist die FSVV damit die unabhängige, basisdemokratische Studierendenvertretung an der Universität Tübingen.
„Die Studentenbewegung wird nicht aussterben, solange sie sich ihr trotziges Trotzdem erhält; denn die Kraft, zu etwas Schlechtem, Niederträchtigem nein sagen zu können, bleibt selbst dann erhalten, wenn die falsche Harmonie des Schlechten zeitweilig triumphiert.“
Ernst Bloch (1975)