Stellungnahme der Tübinger Hochschulgruppen zur sogenannten „Bayreuther Erklärung“

In einer „Bayreuther Erklärung“ nahmen die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten unlängst Stellung zur weitverbreiteten Befristungspraxis im Hochschulbereich. Dort sind im sogenannten „akademischen Mittelbau“ nach wie vor über 80% der Beschäftigten befristet angestellt, und von diesen hat etwa die Hälfte einen Vertrag mit einer Laufzeit von nur einem Jahr oder noch kürzer. Alle Versuche, dies in den letzten Jahren durch politischen Druck zu verändern, waren bisher ergebnislos.
Nun verteidigen die Uni-Kanzlerinnen und -Kanzler die bestehenden Zustände. Auf ihrer letzten Jahrestagung, die im September 2019 an der Universität Bayreuth stattfand, wurde ein Papier verabschiedet, das auf die besondere Rolle der Universitäten als „Qualifizierungssystem“ hinweist und dies als Rechtfertigung für befristete Beschäftigung versteht.

Wörtlich heißt es darin: „Universitäten leisten mit der akademischen Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte einen wichtigen Beitrag (…). Das Modell befristeter Qualifizierungsphasen in den unterschiedlichen Bildungsformaten der Universitäten ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass dieses gesellschaftliche Ziel weiterhin erreicht werden kann. (…) Der Aufgabenstellung der Universitäten folgend, ist es notwendig, dass die Zahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal überwiegt.“

Wir weisen diese Sicht der Dinge mit Entschiedenheit zurück! Die Begründung für die Aufrechterhaltung prekärer Befristungsverhältnisse an deutschen Universitäten geht am Kern des Problems und an der Arbeitsrealität eines Großteils der Mittelbaulerinnen und Mittelbauler vorbei!

Natürlich ist es sinnvoll, Qualifikationsstellen zu befristen. Es hat in der Vergangenheit auch noch nie jemand die Entfristung von tausenden Doktorandinnen und Doktoranden gefordert. Und auch drittmittelfinanzierte Projektstellen lassen sich nicht ohne Weiteres entfristen. Es ist aber keineswegs logisch, dass der Qualifizierungsauftrag der Hochschulen zu Befristungsquoten von über 80% führt. Einen Qualifizierungsauftrag haben Hochschulen zunächst und vor allem gegenüber ihren Studierenden, und viele der Aufgaben in Forschung und Lehre, die von befristet Beschäftigten (z.B. befristeten Lehrdozenturen oder befristeten akademischen Ratsstellen) in diesem Zusammenhang übernommen werden, sind eindeutig Daueraufgaben, die durch dauerhafte Beschäftigung erfüllt werden können und sollen!

Es ist zudem unzumutbar, dass eine große Mehrheit der Postdocs gezwungen ist, sich jahrelang von Zeitvertrag zu Zeitvertrag zu hangeln. Viele wissen erst mit 40, ob aus der Unikarriere etwas wird oder nicht. Dabei erfüllen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Postdoc-Bereich elementare Aufgaben des Universitätsbetriebs. Regelmäßig übernehmen sie Personalverantwortung und betreuen Abschlussarbeiten. Es kann aus sachlichen Gründen einfach nicht angehen, sie mit Promovierenden in einen Topf zu werfen! Zurecht fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schon seit 2010 verlässliche Perspektiven im Postdoc-Bereich, und erst vor kurzem hat sich gegen den Befristungswahn an den deutschen Hochschulen die bundesweite Initiative „Frist ist Frust“ gegründet, an der sich neben den Einzelgewerkschaften GEW und ver.di und dem DGB zahlreiche weitere Gruppen beteiligen, so etwa das N2 – Network of Doctoral Researcher Networks, der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) sowie der freie zusammenschluss der studierendenschaften (fzs e.V.).

Weil unter prekären Bedingungen keine gute Forschung und Lehre stattfinden können, u.a. weil erworbene Kompetenzen mit dem erzwungenen Weggang des Personals verloren gehen und keine langfristige Planung in der Lehre möglich ist, liegt eine Behebung der Befristungsmisere nämlich auch im Interesse der Studierenden und letztlich der gesamten Universität.

Wir rufen die Tübinger Universitätsleitung daher auf, sich von der Bayreuther Erklärung eindeutig zu distanzieren und sich für mehr Dauerbeschäftigung im Hochschulwesen einzusetzen.

  • GEW-/ver.di-Hochschulgruppe Tübingen
  • Konvent der DoktorandInnen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen
  • Ernst-Bloch-Uni Tübingen
  • Fachschaftenvollversammlung
  • Fachschaft Politik
  • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
  • Studierendenrat der Universität
  • Ver.di-Betriebsgruppe Universität Tübingen
  • Personalrat Universität Tübingen
  • Juso-Hochschulgruppe Tübingen
  • Stipendiat*innengruppe der Hans-Böckler-Stiftung
Mehr Infos zu Befristung unter http://frististfrust.net

Miteinander statt gegeneinander – Studierendenvertretungen kritisieren Exzellenzstrategie

Die Studierendenschaften der Universitäten HU Berlin, FU Berlin, TU Braunschweig, TU Dresden, Freiburg, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Kiel und Tübingen, welche sich allesamt noch im Wettbewerb um den Titel Exzellenzuniversität befinden, positionieren sich gemeinsam gegen die Exzellenzstrategie:

Morgen, am 19. Juli 2019, wird die Entscheidung über die aktuelle Vergaberunde der Exzellenzstrategie gefällt. Einige Universitäten freuen sich über die zusätzlichen Mittel und den Titel, viele werden leer ausgehen. Ganz gleich, wie der Einzelfall entschieden wird – wir lehnen die Exzellenzstrategie nach wie vor bestimmt ab.

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Seenotrettung ist kein Verbrechen

Von Aktivist*innen der Seebrücke am Clubhaus angebrachtes Banner im Wintersemester 2018/19

Die Vertreter*innen der Fachschaften haben sich am Montag per Eilantrag in der FSVV für den Befreiung der Seawatch-3-Kapitänin Rackete ausgesprochen. Während Carola inzwischen frei ist, ändert sich nichts an der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Positionierung. Die Inhaftierung Racketes ist mehr eine „Begleiterscheinung“ und dient als konkretes Beispiel für die Vorgänge im Mittelmeer, weshalb sich der diese Facebookseite betreuende AK entschieden hat, die beschlossene Stellungnahme im Wortlaut zu veröffentlichen.

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Für einen Leitfaden zur Verwendung tatsächlich geschlechtergerechter Sprache an der Universität Tübingen

Die Fachschaftenvollversammlung kritisiert den von der Universität Tübingen veröffentlichten “Leitfaden zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache an der Universität Tübingen” vom 13. März 2019. 

Wir freuen uns sehr, dass unsere Universität die Relevanz von Sprache ernst nimmt und anerkennt, dass das generische Maskulinum Ungleichheiten reproduziert. Daher unterstützen wir die grundsätzliche Intention des Leitfadens, Geschlechterungerechtigkeit auch in der Sprache abzubauen. Jedoch stellen wir mit Bedauern fest, dass der Leitfaden nicht geeignet ist, diesem Ziel zuzuarbeiten. Die Universität sieht zwar vom generischen Maskulinum ab, schließt aber durch die gegebene Empfehlung nicht-binäre Menschen weiterhin aus.

Wir möchten die Chance, für geschlechtergerechte Sprache einzustehen, gemeinsam mit unserer Universität nutzen und haben dafür folgende Anmerkungen:  

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Offener Brief an Kultusministerkonferenz bzgl. Unirahmenvertrag (VG-Wort)

Folgender offener Brief wurde durch die FSVV am 5.12.2016 beschlossen und (mit redaktionellen Änderungen) an die Kultusministerkonferenz versand. Dieser Eintrag ist zurückdatiert auf den Tag des Beschlusses. Der Studierendenrat der Universität Tübingen trägt den offenen Brief mit (Einstimmiger Beschluss vom 5. Dezember 2016).

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Stellungnahme: Bildung muss offen für alle sein. Gemeinschaftliche Finanzierung statt Studiengebühren!

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz).

Wir, Studierende und Jugendliche sowie Engagierte und politisch Aktive, lehnen den Vorstoß des Baden-Württemberger Wissenschaftsministeriums, Studiengebühren wieder einzuführen, ab. Baden-Württembergs „Grüne“ Wissenschaftsministerin Theresia Bauer plant die Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende. Dabei sollen Nicht-EU-Bürger*innen für ein Studium in Baden-Württemberg pro Semester 1.000 bis 2.000 Euro zahlen, der Betrag für alle anderen Studierenden um 10€ ansteigen und ein Zweitstudium in Zukunft 650 Euro pro Semester kosten. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass das Ministerium 48 Millionen Euro einsparen soll, um eine „schwarze Null“ zu erreichen. Bisher fand über die konkreten Überlegungen keinerlei öffentliche Debatte statt, Studierende wurden weder gefragt noch einbezogen, obwohl sie eine eigene Vertretung haben.

Diese Absicht ist auf mehreren Ebenen fatal für eine gerechte Bildung. Bildung an und für sich ist ein Grundrecht und muss allen offenstehen. Daher sollten neben den Hochschulen auch alle anderen Bildungswege kostenfrei sein (Meister*in, Techniker*in, und jegliche Ausbildung). Nicht das vorhandene eigene Vermögen (bzw. das der Eltern) sollte dafür ausschlaggebend sein, für welche Ausbildung man sich entscheidet, sondern das Interesse.

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Offener Brief an Ministerin Bauer (Stellungnahme Studiengebühren)

Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,

empört haben wir Ihren Vorstoß zum Thema Studiengebühren vernommen. Die Vorschläge, Studiengebühren für Nicht-EU Studierende und Zweitstudium einzuführen höhlen die im Koalitionsvertrag getroffene Zusage „keine allgemeinen Studiengebühren“ maximal aus – die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags bricht sie.

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GymPO läuft 2021 aus – Probleme mit der Regelstudienzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unterzeichner dieser Eingabe sehen die Abschaffung der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (kurz: GymPO I) in ihrer derzeitigen Form als hoch problematisch an, da in dem aktuellen Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg der 31.07.2021 als Stichtag für Prüfungsleistungen festgelegt ist. Nach diesem Tag sollen für Studierende in den GymPO-Studiengängen keine Prüfungen mehr möglich sein, das Studium muss also de facto abgeschlossen sein. Nach diesem Gesetzentwurf ist zwar der Abschluss des Studiums bei schnellem Studium möglich, folgende Fälle werden aber außer Acht gelassen: Studierende, die für ein Semester ins Ausland gehen, um dort wichtige Erfahrungen für ihr späteres Lehramt zu sammeln

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Stellungnahme zu Figuren vor der Unibibliothek und dem Brechtbau

Die rechtskonservative Szene wird nun auch an unserer Hochschule aktiver. Am Mittwoch, den 18. Mai 2016, fanden sich vor den Eingängen des Brechtbaus und der Universitätsbibliothek der Universität Tübingen sowie an verschiedenen Stellen in der Stadt Schmierereien auf dem Boden, deren Aussagen eindeutig rechts zu interpretieren sind. Zu sehen sind an den Standorten jeweils vier Leichenmarkierungen wie man sie an einem Tatort vorfinden würde, welche Schlagworte wie etwa „Deutschland“, „Tradition“, „Identität“ und „Familie“ tragen. Vermutlich möchten die unbekannten Sprayer_innen darauf aufmerksam machen, dass dem, was sie unter dem Begriff „Deutschland“ verstehen, der Tod drohe (à la Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“). Es scheint, als wollten die Urheber_innen auf einen von ihnen diagnostizierten Identitätsverlust (wie auch immer diese „Identität“ ausgestaltet sein mag) hinweisen.

Die Fachschaften Vollversammlung an der Universität Tübingen kritisiert diesen „Protest“ und die hinter ihm stehende, reaktionäre Botschaft aufs Schärfste.

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