Studentische Vollversammlung

Laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen, sollen mindestens ein Mal pro Semester Studentische Vollversammlungen organisiert werden. In Paragraf 5 der Satzung heißt es:
„Die Studentische Vollversammlung ist ein beratendes Gremium der Studierendenschaft. Sie dient der Information der Studierenden über die Arbeit der Organe der Studierendenschaft und trägt zur Meinungsbildung der Studierendenschaft hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 bei. Darüber hinaus kann sie Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft geben.“

Diese Empfehlungen können über Anträge, welche in der Vollversammlung besprochen werden müssen, herbeigeführt werden. Anträge stellen kann jede*r Studierende der Uni Tübingen, sie müssen bis drei Werktage vor der Vollversammlung uns eingegangen sein. Schick ihn einfach per Mail an: ga ät stura-tuebingen.de

Darüber hinaus kann die Studentische Vollversammlung z.B. Resolutionen & Stellungnahmen verabschieden.