Wohnungsnot

370 Euro kostet es im Schnitt (!) als Student_in in Tübingen zu wohnen. Platz 7 (zuletzt Platz 9) unter den Unistädten. Wir Studis konkurrieren dabei mit Familien um den knappen bezahlbaren Wohnraum, und viele ältere Leute kommen mit ihren großen Häusern nicht mehr zurecht (sagt der Tübinger Baubürgermeister Soehlke) oder lassen sie einfach leer stehen.
Dagegen unternimmt die Stadt bereits viel – sagt sie – und auch Tübinger Bürger_innen sind aktiv: Im Wohnraumbündnis (https://wohnraumbuendnis-tuebingen.mtmedia.org/) oder durch Besetzungen, welche den Leerstand vieler Gebäude (vgl. https://www.leerstandsmelder.de/tuebingen-reutlingen) zurück in den Fokus holen sollen (zuletzt: http://freelandshoehe.tumblr.com/, davor in zahlreichen anderen Häusern, vgl. https://hausbesetzungen-tuebingen.mtmedia.org/).

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Den Studenten an den Universitäten Hohenheim und Tübingen reicht’s! Rektor Engler vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verklagt!

Zwar nicht vor dem Schwurgericht, aber doch vor Gericht, heißt es einmal mehr in Sachen Studentenwerk. Leider.

An der Universität Tübingen ist es guter Brauch, dass nur die Besten auf eine Professur berufen werden. Die Bestenauswahl ist ein eherner Grundsatz und immer wenn – wie es im Schwäbischen heißt – ein G’schmäckle aufkommt, dann – das hat sich in den letzten Monaten gezeigt – ist die Uni bestrebt, lieber ein Verfahren neu aufzurollen, als zuzulassen, dass eventuell gemauschelt wurde. So ist es an den Hochschulen guter Brauch, doch vom Rektorat die Wilhelmstraße hinunter scheint es ein starkes Gefälle zu geben, was diesen Grundsatz anbelangt. Denn während man im Rektorat überzeugt ist, dass man bei jeder Stelle nach der oder dem Besten sucht, soll im Studentenwerk einfach und in einer Sondersitzung kurz vor Weihnachten ein Geschäftsführervertrag verlängert werden.

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Der kritische Tübinger Impetus und die Hohenheimer Ruhe?

Voller Reihen. Und das obwohl nur 30 Gäste geladen waren. So kann man auch auf die beengten Platzverhältnisse in Hohenheim hinweisen.

Seit dem 1. Januar 2007 sind die ehemaligen Studentenwerke Tübingen und Hohenheim zu einem gemeinsamen Studentenwerk zusammengelegt. Und während das Studentenwerk Hohenheim als eher beschaulich galt, war das Tübinger StuWe schon immer für sehr aktive und einmischungsfreudige Studierende bekannt. Dieser kritische Tübinger Impetus, wie es der Rektor der Universität Hohenheim beschreibt, ist nun auch auf die Hohenheimer Studierenden übergeschwappt. Denn obwohl sie seit Jahren für einen weiteren Ausbau des Hochschulstandortes am Stuttgarter Stadtrand kämpfen, hat sich bisher nicht viel bewegt. Anlässlich eines Richtfestes für ein Wohnheim, in dem 107 Plätze entstehen, wollten sie deutlich machen, wie eng es manchmal auf dem Campus zugehen kann.

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Zu den neuen Mietbedingungen beim Studentenwerk

Bilder eines Wohnheims auf WHO
Alles Gute vom StuWe?

Seit Beginn diesen Jahres hat das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim seine allgemeinen Mietbedingungen verändert. Entgegen der bisherigen Praxis einer sechswöchigen Kündigungsfrist soll es fortan nur noch zum Semesterende möglich sein, seinen Mietvertrag zu kündigen. Doch gerade mit der Einführung des Bachelor- und Mastersystems wird immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt. Dies konterkariert das Studentenwerk mit diesen neuen Regelungen. Nachdem sich bereits der Verwaltungsrat im Dezember mit den Mietbedingungen auseinandergesetzt hat und der Rektor der Universität darauf gedrungen hat, die Regelungen den Bedürfnissen anzupassen und auf die besonderen Erfordernisse studentischen Wohnens Rücksicht zu nehmen, wird sich der Verwaltugnsrat am 26. April noch einmal mit diesem Thema befassen.

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Abmahnung für Stuwe-Geschäftsführer

Wie SWR und Tagblatt übereinstimmend berichteten ist der Geschäftsführer des Studentenwerks, Oliver Schill, nun auch dienstrechtlich für die von ihm begangene Straftat belangt worden. Schill hatte einen vertraulichen Brief an einen Mitarbeiter der psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerks geöffnet; in der Folge akzeptierte er einen Strafbefehl über 3000 Euro.
Gemäß der Recherchen des SWR wurde Schill nun zudem vom Verwaltungsrats­vorsitzdenden (Unirektor Bernd Engler) abgemahnt.

Verfahren vor dem Amtsgericht wegen der Mieterhöhung beim Studentenwerk

Die richtende Justitia über einem Sitzungssal im Amts- und Landgericht in Tübingen Das Interesse war groß und scheinbar ahnte die Richterin am Amtsgericht am letzten Dienstag das schon, denn von einem Sitzungssaal im Untergeschoss, der drei Besuchern Platz geboten hätte, wurde die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt. Doch auch der reichte nicht und als die 25 Plätze belegt waren, mussten immer noch einige Studierende vor der Tür bleiben.
Was zog die Studierenden an einem Dienstag Vormittag zur besten Mensazeit in das Amtsgericht in die Doblerstraße?
3 C 572/09, so der unspektakuläre Aushang am Gerichtssaal, doch die Beklagte in diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Tübingen war das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim und der Streitgegenstand die Mieterhöhung, die zum 1. Januar durchgesetzt werden sollte. Und da von dieser Mieterhöhung in Tübingen und Hohenheim fast alle Mieter der Wohnheime des Studentenwerkes betroffen sind, erklärt sich auch das große Interesse an diesem Verfahren.

Das Studentenwerk maß dem Verfahren eine so große Bedeutung bei, dass es gleich mit vier Mitarbeitern bei Gericht erschien, so waren neben dem Justiziar auch die Leiter der Buchhaltungsabteilung und der Wohnheimabteilung erschienen und wurden von der Presse- und Öffentlichkeitsreferentin des Stuwe unterstützt. Nur der Hauptakteur musste sich leider entschuldigen lassen, der  Geschäftsführer Oliver Schill war terminlich leider so eingebunden, dass er nicht persönlich erscheinen konnte.

Das Studentenwerk hatte zum 1. Januar die Mieten in den meisten  Wohnheimen z.T. drastisch erhöht. Besonders betroffen waren davon die Bewohner des Wohnheimneubaus Neuhalde (Viktor-Renner-Str. 2), hier wurde die Miete um 35€ erhöht. Daraufhin legte die Mehrzahl der Bewohner Widerspruch beim Studentenwerk ein und widerrief die Abbuchungsermächtigung. Das Studentenwerk ignorierte diese Widersprüche oder nötigte die „Boykotteure“ mit Drohungen, ihre Widersprüche zurück zu ziehen. Gleichzeitig wurden vom Studentenwerk weiterhin die erhöhten Mieten abgebucht, die von den Mietern dann zurück gebucht werden mussten.

Nachdem dieses Spiel einer Bewohnerin der Neuhalde zu bunt wurde, reichte sie beim Amtsgericht Tübingen Klage ein. Der Gütetermin fand am letzten Dienstag statt. Die Klägerin bot dem Studentenwerk als Vergleich an, die Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. Oktober zu akzeptieren. Dies wurde vom Studentenwerk mit der Begründung abgelehnt, dass daraufhin weitere Klagen zu befürchten seien. Somit gingen die Gegner ergebnislos auseinander.

Der nächste Verhandlungstermin findet im September statt, die abschließende Entscheidung steht noch aus. Man darf den Verhandlungstermin mit Spannung erwarten, denn die Richterin machte in ihren Ausführungen deutlich, dass das Studentenwerk keinen Grund zu übertriebenem Optimismus haben muss, denn auch für Sie gibt es einige Formalien, deren Einhaltung durch das Stuwe zu bezweifeln sind. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir darüber berichten.

Gerichtsverhandlung gegen das Studentenwerk wegen der Mieterhöhung

stuwelogo_kleinNachdem das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. die Mieten zum 1. Januar erhöht hat, regte sich unter den betroffenen Studierenden erheblicher Unmut. Nun nachdem es das Studentenwerk nach einem halben Jahr nicht geschafft hatte, eine vertretbare Lösung des weiterhin schwelenden Konfliktes zu präsentieren, hat eine Studentin Klage gegen das Studentenwerk eingelegt. Die Klage wurde dem Studentenwerk zur Stellungnahme vom Gericht übersandt und das Studentenwerk hatte nun bis vergangenen Freitag Zeit sich zu äußern. Sowohl zur Klageschrift als auch zur Erwiderung des Stuwe wird es am 14. Juli 2009 im Amtsgericht Tübingen (Doblerstraße) ab 11:30 Uhr im Saal U 131 einen Verhandlungstermin geben.
Die Verhandlung ist öffentlich und alle Interessierten herzlich eingeladen. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir hier darüber informieren.

Strafdrohung des StuWe-Chefs unbedenklich

Geschäftsführer Oliver Schill Nachdem der Geschäftsführer des Studentenwerkes Oliver Schill uns untersagen wollte, einen Artikel auf unserer Internetseite zu veröffentlichen, haben wir – wie angekündigt – Rechtsauskunft eingeholt. Wir haben dazu bei einem bekannten Tübinger Strafrechtsprofessor angefragt, der uns mitteilte, dass unsererseits keine „Üble Nachrede“ gemäß  §190 StGB besteht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wahrheitsgehalt der von uns gemachten Behauptung durch eine rechtskräftige Verurteilung nachgwiesen werden kann, bestehen seiner Ansicht nach keine Bedenken gegen die von uns gemachten Aussagen.

Unstreitig ist, dass Hr. Schill eine vorsätzliche Straftat begangen hat und im Rahmen eines Strafbefehl zur Zahlung von 3000 Euro verpflichtet wurde. Unbedenklich ist desweiteren die Auskunft, dass diese Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen würde. Herr Schill gilt somit in juristischem Sinne als vorbestraft. Gleichzeitig darf sich Herr Schill wegen der Tatsache, dass die Strafe nicht in sein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird gem. § 53 Bundeszentralregistergesetz öffentlich wieterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Der Artikel „Alles klar?“, auf den hin Herr Schill uns strafrechtliche Konseqenzen androhte, darf wieder online gestellt werden. Sollte es dennoch Problem mit einzelnen Formulierungen geben, so werden wir diese ebenfalls prüfen lassen und dann entsprechend reagieren.

Kritik unerwünscht?

Logo des Studentenwerkes ab 2008Es ist schon ein merkwürdiges Bild. Am vergangenen Montag traf sich die Vertreterversammlung des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim. In dieser Runde sind Vertreter der Hochschulleitungen, der Professorenschaft und der Studierenden aller acht Hochschule, die das Studentenwerk betreut. Ihre Aufgabe ist es den Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) des Studentenwerks zu wählen. Dabei ist es üblich, dass die jeweiligen Vertreter der Standorte auch ihre Vertreter im Verwaltungsrat autonom bestimmen. Auch am vergangen Montag sah es anfangs wieder danach aus. Nachdem bereits bei den externen Vertretern die Studierenden der Universität Hohenheim den Landtagsabgeordneten Dieter Kleinmann, der gleichzeitig Ausschussvorsitzender im Wissenschaftsausschuss des Landtags ist, vorgeschlagen hatten und die Vertreterversammlung diesem Vorschlag der Uni Hohenheim folgte, stand die Besetzung der 3 studentischen Verwaltungsratsmitglieder auf der Tagesordnung. Im Vorfeld hatte man sich unter den studentischen Vertretern abgestimmt, dass es jeweils einen Vertreter aus Hohenheim, Tübingen und der kleineren Fachhochschulen geben solle und es gab auch eine Abstimmung, dass der bisherige Tübinger Vertreter noch einmal eine Amtszeit Mitglied des Verwaltungsrates sein solle.

Doch diese Rechnung wurde wohl ohne den Wirt (oder in unserem Fall, den Geschäftsführer) gemacht .  Dass man es ihm in den letzten Monaten, berechtigter Weise, nicht leicht gemacht hat, dürfte aus der Berichterstattung bekannt sein. Dass er jede Kritik auch als persönliche Anfeindung betrachtet und Kritiker im Allgemeinen nicht schätzt, hat er mehrfach deutlich gemacht. Und so wurde plötzlich eine studentische Kandidatin (gleichzeitig Angehörige des RCDS) aus dem Hut gezaubert, um den bisherigen Tübinger Vertreter, Daniel Keip, zu ersetzen.  Auch wenn bislang Parteizugehörigkeiten (zumindest offiziell) mit dem Geschehen um das  Studentenwerk wenig zu tun hatten, so zeigte sich in der folgenden Wahl eine überraschende Wende in dieser Tradition.

Entgegen dem bisher gängigen und gebilligten Vorgehen, die von den Studierenden vorgeschlagenen Kandidaten der Hochschulen zu wählen, wurde am vergangenen Montag nicht Daniel Keip für die Universität Tübingen in den Verwaltungsrat gewählt, sondern die vorher genannte Überaschungskandidatin des RCDS. Dass diese Wahl abweicht von dem Vorschlag der studentischen Vertreter in der Versammlung, schafft nicht nur einen Präzendenzfall. Der Wahlverlauf zeigt vielmehr, dass dies vielleicht ein Zeichen für den Anbruch einer neuen Zeit im Studentenwerk Tübingen- Hohenheim ist. Denn während man sich früher offen austauschte und gemeinsam für das Studentenwerk eintrat und auch kontrovers diskutieren konnte, scheint Kritik unter dem Geschäftsführer Schill nicht länger erwünscht zu sein. Hier wurde weder der Diskurs gesucht, noch auf die unterschiedlichen Meinungen eingegangen, hier sollten Kritiker schlicht und ergreifend mundtot gemacht werden. Obgleich die bisher vorgebrachte Kritik, so räumt es auch der Verwaltungsratsvorsitzende und Rektor Professor Dr. Bernd Engler ein, berechtigt ist und der Geschäftsführer, Englers Meinung zu Folge, noch einiges über den Umgang im universitären Umfeld zu lernen habe, sind kritische Stimmen auch bei den Vertretern der Hochschulleitungen scheinbar nicht sonderlich gelitten. Und so fiel das Ergebnis, wenn auch denkbar knapp, so doch für die anwesenden Studenten überraschend mit 22 zu 21 Stimmen für die Kandidatin des RCDS und gegen den Kandidaten der Universität Tübingen aus.

Obwohl sich auch die Studierenden aus Hohenheim und aus Rottenburg für den einstimmigen Vorschlag der Tübinger studentischen Mitglieder aussprachen, fand er keine Mehrheit. Nun wollen wir nicht den Anschein erwecken schlechte Verlierer zu sein, mutmaßen wer alles wie abgestimmt hat oder Verbindungen über Parteizugehörigkeiten herstellen. Uns geht es darum,  dass die Arbeit des Studentenwerks auch zukünftig von studentischer Seite ein Korrektiv erhält und die studentischen Belange ernst- und wahrgenommen werden.

Daher werden wir auch weiterhin die Arbeit des Studentenwerks und die Arbeit des Geschäftsführers sehr kritisch begleiten und versuchen, das Bestmögliche für die Studierenden, das Studentenwerk und die Hochschulregion zu bewegen. Auch wenn uns das nun zugegebenermaßen schwerer fallen wird.