Fakultätsräte

Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Dekanin bzw. der Dekan der jeweiligen Fakultät, der Fakultätsvorstand oder die Leitung der den Fakultäten zugeordneten wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten zuständig sind. Mitglieder und Aufgaben des Fakultätsrates sind von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich – wenn euch das mehr interessiert, fragt am Besten eure Fachschaften.