Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Kraft Amtes ist das gesamte Rektorat, die 7 Dekaninnen und Dekane der Fakultäten, sowie die Gleichstellungsbeauftragte Mitglieder des Senats. Zusätzlich gehören ihm für ein Jahr gewählte Mitglieder an, wie 18 Hochschullehrer*innen, 4 Akademische Mitarbeiter*innen, 4 sonstige Mitarbeiter*innen und 4 Studierende. Zu seinen Aufgaben zählt u.a. die Genehmigung von Berufungen, Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen und gemeinsam mit dem Hochschulrat die Wahl des Rektorats. Alle Aufgaben des Senats lassen sich auch im Landeshochschulgesetz (LHG) unter § 19 nachlesen.
Durch seine Stellung und seine Aufgaben ist der Senat ein Gremium, das hauptsächlich von den Kommissionen erarbeitete Vorschläge abnickt, ab und zu noch leicht eingreift.
Darüber hinaus finden dort aber auch oft Grundsatzdiskussionen und Debatten über die langfristige Ausrichtung der Universität statt. So sind zum Beispiel neue Kooperationen mit anderen europäischen Universitäten (bspw. Civis – A European Civic University), die Exzellenzstrategie für die Bewerbung um die Wiederanerkennung des Exzellenzstatus oder mögliche Sexismusprobleme in Berufungskommissionen und anderswo von Zeit zu Zeit dort Thema.
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Beschlüsse und Tagesordnungen des Senats sind, sofern öffentlich, auf der Website der Uni einzusehen: https://uni-tuebingen.de/universitaet/organisation-und-leitung/senat/
Die Zusammensetzung des Senats wird über das Landeshochschulgesetz sowie die Grundordnung der Uni festgelegt, zudem hat der Senat eine Geschäftsordnung, die die Arbeitsweise des Sentas regelt: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/i-universitaetsentwicklung-struktur-und-recht/abteilung-2-struktur-und-gremien/vorschriften-lhg-grundordnung-satzungen-geschaeftsordnungen/