Sitzung

Die Plattform für den regelmäßigen Austausch ist die Sitzung der Fachschaftenvollversammlung, jeden Montag um 18:00 c.t. im großen Sitzungssaal des Clubhauses (linker Eingang, rechts die Treppe hoch, dann zweite Türe). Hier wird aus den Arbeitskreisen und Fachschaften berichtet und über aktuelle Themen diskutiert. Die Sitzungen sind offen für alle.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich digital dazu zu schalten, dafür sollte der GA davor darüber informiert werden z.B. per Mail an ga@fsrvv.de.

Die Sitzungen der FSVV sind nicht an Restriktionen des LHGs gebunden und ermöglichen so eine demokratische und unabhängige Mitbestimmung.

Vertreter*innen der Fachschaften

Pro Fachschaft sind zwei Vertreter*innen in unsere Sitzung eingeladen, die jeweils eine Stimme haben und im Sinne ihrer Fachschaft abstimmen. Außerdem kommen studentische Vertreter*innen aus den den verschiedenen Gremien der Uni in die FSVV Sitzungen, um dort zu berichten und im Plenum die kommenden Gremientermine vorzubereiten. Die Vertreter*innen der FSVV halten sich in diesen Gremien dann an das sog. Imperative Mandat – das heißt, sie stimmen dort so ab, wie es die FSVV Mehrheitlich beschlossen hat. Auch wenn nur einzelne Studis gewählt in den Gremien sitzen, können so alle an den hochschulpolitischen Prozessen teilhaben. Stimmberechtigt sind in der FSVV bei regulären Abstimmungen zwar nur zwei Vertreter*innen der jeweiligen Fachschaften, mitdiskutieren und mitmachen kann und soll aber jede*r.

Geschäftsführender Ausschuss

Die Sitzungsleitung macht der Geschäftsführende Ausschuss (GA). Das bedeutet, jede Woche übernehmen zwei andere Studierende (oft von einer Fachschaft) die Sitzungsvor- und Nachbereitung, Redeleitung und Protokollführung. Der GA wird jeweils in der Woche vor der Sitzung – manchmal auch schön früher – oder erst zu Beginn der Sitzung von der FSVV gewählt und gerne quotiert besetzt.

Anträge

In der Sitzung geht es vor allem um Austausch und Vernetzung. Dennoch beschließen wir auch bei fast jedem Treffen Dinge. Einen großen Teil der Beschlüsse machen dabei Anträge an den Studierendenrat (StuRa) aus, aber auch FSVV-interne Anträge oder Anträge auf Landes- oder Bundesebene werden in unserer Sitzung beschlossen. Wenn der Antrag nicht eilt, wird der Antrag dafür in der FSVV vorgestellt und anschließend in den einzelnen Fachschaftssitzungen besprochen. Die Fachschaften stimmen anschließend über den Antrag ab, das Ergebnis der Abstimmung wird von den jeweiligen Vertreter*innen in die FSVV getragen. Diese stimmt wiederum über den Antrag ab und trägt den Beschluss über ihre Vertreter*innen in das Gremium, in dem der Antrag abgestimmt wird – meist in den StuRa. Dadurch hat jede*r Student*in die Möglichkeit, in den Gremien mitzuentscheiden – auch, ohne darin zu sitzen.

Eilanträge

Manchmal kommt es vor, dass ein Antrag im StuRa, der entschieden hat, sich nur zweiwöchentlich zu treffen, nicht warten kann – zum Beispiel, weil eine Stellungnahme wirklich dringend veröffentlicht werden soll oder weil es um die Förderung einer Veranstaltung geht, die nicht stattfinden könnte, wenn der StuRa erst zwei Wochen später darüber befindet. Für solche Fälle gibt es Eilanträge. Diese bieten die Möglichkeit, dringende Diskussionsgegenstände ohne vorherige Diskussion in den Fachschaften während der FSVV-Sitzung zu beschließen. Notwendig ist, dass kein Aufschub geduldet werden kann und dass die FSVV mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften und Gruppen (je eine Stimme) für eine Behandlung als Eilantrag stimmt. Über den eigentlichen Diskussionsgegenstand dürfen dann alle Anwesenden abstimmen. Dieses Instrument wird zwar von Zeit zu Zeit eingesetzt – jedoch nie, ohne zuvor kontrovers diskutiert zu werden.

Anträge stellen

Antragsberechtigt sind alle Studierenden. Meistens werden die Anträge jedoch von Fachschaften eingebracht. Zur besseren Vorbereitung für den GA ist es zudem gut, wenn der Antrag vorher schriftlich an ga[ät]fsrvv.de geschickt wurde. Außerdem freuen wir uns immer darüber, wenn die Antragstellenden in der Sitzung anwesend sind, den Antrag vorstellen und gegebenenfalls Fragen beantworten können. Damit ist eine schnelle Bearbeitung und gewinnbringende Zusammenarbeit gewährleistet :).

Abkürzungen für die Sitzung

In den Sitzungen werden oft Abkürzungen verwendet. Damit ihr dem Verlauf dennoch gut folgen könnt, haben wir euch hier mal einige davon aufgelistet:

  • AK – Arbeitskreis. Dorthin wird alles verlagert, was die Sitzung sprengen würde. Sie sind damit die zentrale Arbeitsinstanzen.
  • AG – Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppen (auch: Taskforce) sind wie Arbeitskreise, aber weniger auf langfristige Themen fokussiert.
  • AstA – Allgemeiner Studierendenausschuss. In manchen Studierendenschaften das  ausführende Organ der VS. In Tübingen gibt es dagegen eine Exekutive, die an  die Beschlüsse des StuRa gebunden ist.
  • BuFaTa – Bundes-Fachschaften-Tagung 
  • CHF – Clubhausfest. Jeden Donnerstag in der Vorlesungszeit finden im Clubhaus  (auch: Klubhaus) vornehmlich von Fachschaften organisierte Partys statt, bei  denen der Eintritt für Studierende frei ist. 
  • FakRat – Fakultätsrat. Er berät in allen Angelegenheiten der Fakultät. Und nimmt  u.a. zu Berufungsvorschlägen, in unserem Fall der  Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Stellung.
  • FSVV – Fachschaften-Vollversammlung. Seit der Entmachtung des AStA ist die  FSVV die zentrale Studierendenvertretung, in die jede Fachschaft zwei  Delegierte schicken kann, um das imperative Mandat aus den Fachschaften nach oben zu tragen. 
  • fzs – freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.. Bundesweite  Dachorganisation von Studierendenvertretungen, in der die VS Tübingen seit dem 01.01.2019 Mitglied ist. 
  • GA – Geschäftsführender Ausschuss. Im Falle der FSVV stellen immer zwei Fachschaftler*innen den GA und damit die Tagesordnung auf, übernehmen die  Redeleitung und führen Protokoll.
  • GO – Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung regelt ergänzend zur Satzung,  die beispielsweise Aufgaben und Organisation eines Gremiums festlegt, wie  Sitzungen ablaufen, was der GA zu tun hat, etc. 
  • LAK – Landes-Asten-Konferenz.  Sie ist ein Organ der  Landesstudierendenvertretung. Die Sitzungen finden alle sechs Wochen  an einer anderen Hochschule, in unserem Fall in Baden-Württemberg,  statt. In anderen Bundesländern wird dieses Gremium auch LandesAStenTreffen (LAT) genannt
  • LaStuVe – Landes-Studierenden-Vertretung. Sie vertritt hochschulübergreifende Belange, aller Studierendenschaften  der, in unserem Fall, baden-württembergischen Hochschulen. 
  • LHG – Landeshochschulgesetz. Regelt landesweit, in unserem Fall für Baden-Württemberg, u.a. Aufbau, Organisation und Rechtsstellung der Hochschulen. 
  • QSM – Qualitätssicherungsmittel. 
  • StuRa – Studierendenrat. Als Gremium der Verfassten Studierendenschaft setzt  sich der StuRa Tübingen aus verschiedenen Fraktionen zusammen, die üblicherweise von  Hochschulgruppen organisiert werden. 
  • VS – Verfasste Studierendenschaft. Studierendenschaft bezeichnet die  Gemeinschaft aller Studierenden. Eine verfasste Studierendenschaft setzt eine  Konstituierung voraus, quasi die Verabschiedung eines Gesetzes, mit der beispielsweise die Möglichkeit  über eigene Mittel zu verfügen einhergeht.