Die Fakultätsvertretung beschließt laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft „über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft, die auf der Ebene der Fakultät angesiedelt sind. Bei Beschlüssen sollen Empfehlungen der Fachschaftsbezirksvollversammlungen der betroffenen Fachschaftsbezirke und der Fakultätsvollversammlung eingeholt und berücksichtigt werden“ (§19 Abs. 3)
Fakultätsvertretungen haben also eigentlich keine wirklichen Kompetenzen und sind deshalb eher unnütz. Bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaft war es der Uni dennoch wichtig, auch eine Fakultätsweite Studivertretung zu haben, um die Großfakultäten zu stärken.