Rektorat

Das Rektorat besteht aus Rektor*in und Kanzler*in als hauptamtliche Mitglieder, und mehreren Prorektorinnen und Prorektoren als nebenamtliche Mitglieder. Die Amtszeit der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats beträgt 6-8 Jahre – die Entscheidung darüber trifft der Hochschulrat, wobei es üblich ist, dass sich der Hochschulrat für 8 Jahre ausspricht, um Vertrauen auszusprechen. Die Wahl der hauptamtlichen Mitglieder erfolgt durch Hochschulrat und Senat in gemeinsamer und öffentlicher Sitzung.

Als Leitung der Universität fallen dem Rektorat Aufgaben wie z.B. Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung, Abschluss von Hochschulverträgen und die Verteilung von der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel, zu. Alle Aufgaben des Rektorats lassen sich auch im Landeshochschulgesetz (LHG) unter § 16 bzw. in der Grundordnung der Universität nachlesen.