Die Gleichstellungskommission, eigentlich Kommission zur Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen, ist zusammen mit den Gleichstellungskommissionen der Fakultäten und dem Gleichstellungsbüro das Herzstück der universitären Frauenförderung und hat mit einer Reihe von Anträgen die Lage der Wissenschaftlerinnen an der Universität verbessert.
Sie leistet weniger als Kommission ihre Arbeit, als vielmehr durch ihre Vorsitzende, die Ansprechpartnerin für Belange des wissenschaftlichen Personals und der Studierenden ist. Neben der direkten Vergabe von Stipendien (die allerdings noch den Hochschulrat durchlaufen müssen) debattiert sie auch alle Aspekte der Frauenförderung an der Universität und achtet auf die Einhaltung der von dem Senat und den Fakultäten erstellten Gleichstellungsförderplänen.
Wusstest du? Der Gleichstellungsbeauftragten ist außerdem das Familienbüro zugeordnet, das über die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Studium, Wissenschaft und Beruf an der Universität, berät und vermittelt.