Wie Ihr vielleicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Studentenwerke: Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und das Studentenwerk e.V.
Beide Studentenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden mit gewissen Dienstleistungen zu versorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unterschied zwischen beiden Studentenwerken ist, dass das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Studentenwerk ist, wie es an anderen Hochschulen auch existiert, während das Studentenwerk e.V. ein eingetragener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen.“ Um diesem Zweck zu entsprechen betreibt das Studentenwerk e.V. zum Beispiel neben Wohnheimen auch eine Fahrschule und verleiht Umzugsfahrzeuge.
In diesem Bereich der Homepage ist im wesentlichen vom Studentenwerk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Studentenwerk betreut derzeit knapp 40.000 Studierende für 8 Hochschulen an 9 Standorten: Die Unis Tübingen und Hohenheim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reutlingen, die FH Rottenburg, die Musikhochschule Trossingen und die Aussenstelle Reutlingen der PH Ludwigsburg.
Das Studentenwerk verwaltet insgesamt fast 5.000 Wohnheimplätze. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld sind die Speisebetriebe mit drei großen und einigen kleineren Mensen und Essensausgabestellen und mehreren und mehreren Cafeterien. Im Bereich Kinterbetreuung in allen Altersklassen ist das Studentenwerk ebenfalls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Studentenwerk auch neben BAföG- und Sozialberatung an.
Die Studierenden können auf die Studentenwerksgeschäfte Einfluss nehmen. So entsenden die Senate jeder betreuten Hochschule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Anzahl von Professoren und Studierenden in die Vertreterversammlung des Studentenwerks. In der Vertreterversammlung sitzen somit 10 Tübinger Vertreter, davon 4 Studierende. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Studentenwerks, zu deren Aufgaben im Wesentlichen der Beschluss von Satzungsänderungen und die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter gehört.
Der Verwaltungsrat ist das eigentlich mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Verwaltungsrat als dessen Vorsitzender.
Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibeitrag zum Semesterticket) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint.