Hallo Bewohner der Wohnheime des Studentenwerkes!
Viele Studierende haben Einspruch gegen die aktuellen Mieterhöhungen des Studentenwerks erhoben und gleichzeitig die Einzugsermächtigung auf die Höhe der bisherigen Miete beschränkt. Trotzdem hat das Studentenwerk am vergangenen Donnerstag von allen Mietern die neue, meist höhere Miete abgebucht. Nach §858 BGB handelt es sich nach unserer laienhaften Einschätzung dabei um eine widerrechtliche Handlung.
Diesen Vorgang halten wir für nicht hinnehmbar, Betroffenen empfehlen wir und der AStA der Uni Hohenheim folgendes Vorgehen:
- Wurde der Widerspruch gegen die Mieterhöhung von dir rechtzeitig eingelegt? Wenn nicht, solltest du dies noch schnellstmöglich nachholen.
- Wenn das Studentenwerk die höhere Miete abgebucht hat, wende dich an deine Bank und teile ihr mit, sie solle die Lastschrift zurückbuchen.
- Überweise dann den alten Mietbetrag an das
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim Kontonummer: 239 644 BLZ: 641 500 20 (KSK Tübingen)
- Warte auf eine Antwort des Studentenwerks.
Wenn du noch weitere Fragen hast, dann wende dich einfach an uns (fsrvv-ga@web.de) oder komm montags um 18 Uhr bei unserer Sitzung im Clubhaus vorbei.
Wir werden dich, sobald es Neuigkeiten gibt, sofort auf dieser Website informieren.
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