Seit Beginn diesen Jahres hat das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim seine allgemeinen Mietbedingungen verändert. Entgegen der bisherigen Praxis einer sechswöchigen Kündigungsfrist soll es fortan nur noch zum Semesterende möglich sein, seinen Mietvertrag zu kündigen. Doch gerade mit der Einführung des Bachelor- und Mastersystems wird immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt. Dies konterkariert das Studentenwerk mit diesen neuen Regelungen. Nachdem sich bereits der Verwaltungsrat im Dezember mit den Mietbedingungen auseinandergesetzt hat und der Rektor der Universität darauf gedrungen hat, die Regelungen den Bedürfnissen anzupassen und auf die besonderen Erfordernisse studentischen Wohnens Rücksicht zu nehmen, wird sich der Verwaltugnsrat am 26. April noch einmal mit diesem Thema befassen.
Angesichts unterschiedlicher Studienbeginne in den Bundesländern und vor allem im Ausland stellen Semestermietverträge eine erhebliche Behinderung für Auslandsaufenthalte und Praktika dar. Gerade in Übergangsphasen kann es so dazu kommen, dass Studierende teilweise über mehrere Monate doppelt Miete bezahlen müssten. Die finanzielle Belastung für den einzelnen Studenten wäre enorm. Daher haben sich die Wohnheimselbstverwaltungen zusammengeschlossen und sich an den Rektor und Verwaltungsratsvorsitzenden Bernd Engler gewandt und ihn auf ihre Bedenken hingewiesen. Darafhin hob er das Thema erneut auf’s Tapet und sieht sich nun durch einen Antrag des studentischen Verwaltungsratsmitglieds für Tübingen unterstützt. In dem Antrag fordern die Tübinger Studierenden, eine Außer-Kraft-Setzung der neuen Mietbedingungen und ein abgestimmtes Vorgehen und eine offene Diskussion zwischen Universität, Studentenwerk und Studierenden. Denn nur so kann man die unterschiedlichen Interessen zu einem Ausgleich führen.
Wie der Verwaltungsrat sich entscheidet und welche Regelung künftig gilt, darüber werden wir zeitnah informieren.
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